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   BGH, 17.06.2010 - AK 3/10   

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https://dejure.org/2010,3981
BGH, 17.06.2010 - AK 3/10 (https://dejure.org/2010,3981)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - AK 3/10 (https://dejure.org/2010,3981)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - AK 3/10 (https://dejure.org/2010,3981)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 VStGB, § 8 Abs 1 VStGB, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 112 Abs 2 Nr 3 StPO, § 112 Abs 3 StPO
    Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch: Strafrechtliche Verantwortlichkeit als militärischer Befehlshaber; subjektiver Tatbestand

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Militärischer Befehlshaber i.S. des § 4 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB); Bedingter Vorsatz bei Begehung einer Straftat nach dem VStGB durch den Untergebenen; Tötung von nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Zivilpersonen

  • rewis.io

    Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch: Strafrechtliche Verantwortlichkeit als militärischer Befehlshaber; subjektiver Tatbestand

  • ra.de
  • rewis.io

    Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch: Strafrechtliche Verantwortlichkeit als militärischer Befehlshaber; subjektiver Tatbestand

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verantwortlichkeit von Vorgesetzten gemäß § 4 VStGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VStGB § 4; VStGB § 7 Abs. 1; VStGB § 8 Abs. 1
    Militärischer Befehlshaber i.S. des § 4 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB); Bedingter Vorsatz bei Begehung einer Straftat nach dem VStGB durch den Untergebenen; Tötung von nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Zivilpersonen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    So langsam kommt das Völkerstrafgesetzbuch in der Praxis an: Ruandischer Rebellenführer Ignace Murwanashyaka bleibt weiter in Haft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Afrikanische Milizenführer und deutsches Völkerstrafgesetzbuch

  • morgenweb.de (Pressemeldung, 22.07.2010)

    Ruandischer Rebellenführer muss weiter in Haft bleiben

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.11.2009)

    Gräueltaten im Kongo: Deutsche Polizei nimmt Hutu-Milizführer fest

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 157
  • NStZ 2010, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - AK 3/10
    aa) Die FDLR stellt aufgrund ihrer Organisationsstruktur, der Anzahl und willensmäßigen Einbindung ihrer Mitglieder sowie der Dauerhaftigkeit der Verbindung eine Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129, 129 a, 129 b StGB dar (vgl. hierzu im Einzelnen BGH NJW 2009, 3448, 3459 f.; 2010, 1979, 1981).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - AK 3/10
    aa) Die FDLR stellt aufgrund ihrer Organisationsstruktur, der Anzahl und willensmäßigen Einbindung ihrer Mitglieder sowie der Dauerhaftigkeit der Verbindung eine Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129, 129 a, 129 b StGB dar (vgl. hierzu im Einzelnen BGH NJW 2009, 3448, 3459 f.; 2010, 1979, 1981).
  • BGH, 23.04.1952 - II ZR 262/51

    Judenprogrome 1938 als Aufruhr

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - AK 3/10
    Eine Plünderung liegt entsprechend der in § 125 a Satz 2 Nr. 4 StGB gebrauchten Umschreibung (BTDrucks. 14/8524 S. 31) vor, wenn unter Ausnutzung der Gesamtsituation fremde bewegliche Sachen gestohlen oder einem anderen in Zueignungsabsicht abgenötigt werden (vgl. BGH JZ 1952, 369); der Begriff umfasst im Ergebnis alle Formen der rechtswidrigen Aneignung von Eigentum in einem bewaffneten Konflikt.
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Damit kann nach den auch in diesen Fällen geltenden allgemeinen Konkurrenzregeln (vgl. BGHSt 55, 157 ; 64, 89 ) insbesondere eine Verurteilung wegen Völkermordes nach § 6 VStGB in Tateinheit mit Mord nach § 211 StGB erfolgen (vgl. BGHSt 45, 64 ; 64, 89 ).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Ein gegen die Bevölkerung gerichteter Angriff ist ein Gesamtvorgang, in den sich die mehrfache Verwirklichung der Einzeltatbestände des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 VStGB einfügt und hinter dem ein Kollektiv (ein Staat oder eine Organisation) steht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 25).

    (cc) Ob das Tatbestandsmerkmal des gegen die Bevölkerung gerichteten Angriffs im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB zusätzlich ein "Politikelement' enthält, wonach ein Angriff voraussetzt, dass er in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staats oder einer Organisation vorgenommen wird, die einen solchen Angriff zum Ziel hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 26; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 59 60 61 2019, 1818 Rn. 168), kann hier - erneut - dahinstehen.

    Verwirklicht ein Täter durch sein Verhalten Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs und des allgemeinen Strafrechts, so gelten die allgemeinen Konkurrenzregeln (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 50).

  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 55, 157, [168]) hat derjenige die Stellung als militärischer Befehlshaber oder anderer Vorgesetzter inne, der die faktisch ausübbare, gegebenenfalls auch rechtlich fundierte Möglichkeit hat, dem Untergebenen verbindliche Anweisungen zu erteilen und die Ausführung dieser Anweisungen durchzusetzen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Vorliegen einer Vereinigung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die FDLR als militärische Organisation nach den §§ 7 und 8 VStGB anzusehen ist, denn weder der Wortlaut noch der Sinn und Zweck der §§ 129 ff. StGB oder der §§ 7 ff. VStGB legen eine solche Ansicht nahe (BGHSt 55, 157, [173]).

    Vielmehr genügt es, dass die Katalogtaten der Erreichung der weitergehenden Ziele dienen oder diese vorbereiten sollen (BGHSt 55, 157, 174).

    Hierfür genügt es, wenn sich die Mitglieder der Vereinigung bewusst sind, dass es bei der Verfolgung ihrer Pläne zur Begehung von Katalogtaten kommen kann und sie dies auch wollen; die Vereinigung muss nicht ausschließlich das Ziel der Begehung solcher Taten verfolgen (BGHSt 55, 157, [174]).

    Dieses Kriegsverbrechens macht sich schuldig, wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt unter Ausnutzung der Gesamtsituation fremde bewegliche Sachen stiehlt oder einem anderen in Zueignungsabsicht abnötigt (vgl. BGHSt 55, 157 - 174 [Rn. 34]; MüKo-StGB, a.a.O., § 9 VStGB Rn. 6).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Maßgebend für das Vorliegen eines bewaffneten Konflikts ist der Einsatz von Waffengewalt, die einer der beteiligten Konfliktparteien zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 166).

    Aufgrund des Grades ihrer Organisationsstruktur war die FDLR taugliche Konfliktpartei eines bewaffneten Konflikts (s. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, aaO; MüKoStGB/Geiß/Zimmermann, 3. Aufl., § 8 VStGB Rn. 111; ferner MüKoStGB/Ambos, 3. Aufl., Vorbem. zu § 8 VStGB Rn. 23).

    Da seit Beginn von "Umoja Wetu' die kongolesischen und ruandischen Streitkräfte nicht gegeneinander, sondern mit militärischen Mitteln gemeinsam gegen die FOCA-Miliz als Teil der FDLR fochten, ist der bewaffnete Konflikt jedenfalls im Jahr 2009 als nichtinternational im Sinne des § 8 Abs. 6 Nr. 2 VStGB zu beurteilen (noch offengelassen in BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 166).

    In Busurungi plünderten außerdem zwei Kämpfer dadurch, dass sie aus dem Haus eines Ehepaars Bargeld und alles sonstige Stehlenswerte entwendeten, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt Sachen der gegnerischen Partei (zu den Voraussetzungen vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 167; vom 11. Januar 2018 - AK 75-77/17, juris Rn. 32; MüKoStGB/Ambos aaO, Rn. 6 ff.; ferner MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 125a Rn. 28; S/SSternbergLieben, StGB, 30. Aufl., § 125a Rn. 13, jeweils mwN).

    Die Beurteilung als Vereinigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die FDLR auch als militärische Organisation nach den §§ 7, 8 VStGB anzusehen ist (s. hierzu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 173 f.; ferner Safferling, JZ 2010, 965, 968).

    (1) Für die Zielsetzungen im Sinne des § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB genügt es, wenn sich die Mitglieder der Vereinigung bewusst sind, dass es bei der Verfolgung ihrer Pläne zur Begehung von Katalogtaten kommen kann und sie dies auch wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1999 - StB 5/99, NStZ 1999, 503, 504); die Organisation muss nicht ausschließlich das Ziel der Begehung solcher Taten verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 174; MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 129a Rn. 42).

    Unter tatsächlicher Befehlsgewalt ist die faktisch ausübbare Möglichkeit zu verstehen, den Befehlsunterworfenen verbindliche Anweisungen zu erteilen und diese durchzusetzen (s. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 168).

    Allein ein Titel oder eine formale Position vermag eine Verantwortlichkeit nach § 4 VStGB nicht zu begründen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 168 f.; Burghardt in Kreß (Hrsg.), 10 Jahre Arbeitskreis Völkerstrafrecht, 2015, S. 197, 223 f.; MüKoStGB/ Weigend, 3. Aufl., § 4 VStGB Rn. 20, 27, 30; s. auch BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, NStZ-RR 2013, 16, 17; Safferling, JZ 2010, 965, 967).

    Die Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda sowie der Internationale Strafgerichtshof verlangen einen solchen Ursachenzusammenhang grundsätzlich nicht (vgl. Burghardt, Die Vorgesetztenverantwortlichkeit im völkerrechtlichen Straftatsystem, 2008, S. 205 ff.; Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 4. Aufl., Rn. 632, 639, jeweils mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 168 f., wo dies ebenfalls nicht gefordert wird, vielmehr dahingestellt bleibt, ob es, sollte § 4 VStGB anwendbar sein, zur Vermeidung der Strafbarkeit ausreichend ist, wenn der Vorgesetzte alle ihm möglichen, erforderlichen und angemessenen Verhinderungsbemühungen unternimmt, ohne dass die Straftat hierdurch abgewendet wurde).

    Ein gegen die Bevölkerung gerichteter Angriff ist ein Gesamtvorgang, in den sich die mehrfache Verwirklichung der Einzeltatbestände des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 VStGB einfügt und hinter dem ein Staat oder eine Organisation, mithin ein Kollektiv, steht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 164 f.; MüKoStGB/Werle, 3. Aufl., § 7 VStGB Rn. 23).

    (c) Der Senat kann dahinstehen lassen, ob das Tatbestandsmerkmal des Angriffs im Sinne von § 7 Abs. 1 VStGB - in Anlehnung an Art. 7 Abs. 2 Buchst. a IStGH-Statut, der nach dem Willen des Gesetzgebers als Leitlinie für die Auslegung der Vorschrift dienen soll (vgl. BT-Drucks. 14/8524, S. 20; Gropengießer/Kreicker in Eser/Kreicker (Hrsg.), Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, Band 1: Deutschland, 2003, S. 119) - zusätzlich ein "Politikelement' enthält, wonach ein Angriff voraussetzt, dass er in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staats oder einer Organisation vorgenommen wird, die einen solchen Angriff zum Ziel hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 165; MüKoStGB/Werle, 3. Aufl., § 7 VStGB Rn. 30 ff.; zum "Politikelement' s. Ambos, Internationales Strafrecht, 5. Aufl., § 7 Rn. 186 f.); denn diese - auch vom Oberlandesgericht bejahten (s. UA S. 563) - Voraussetzungen liegen hier mit Blick auf die Strategie der Bestrafungsoperationen vor.

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Verwirklicht ein Täter durch sein Verhalten sowohl einen Tatbestand des allgemeinen Strafrechts als auch einen Tatbestand des Völkerstrafgesetzbuchs, so gelten die allgemeinen Konkurrenzregeln (BT-Drucks. 14/8524 S. 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 50).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 3 StE 1/20

    Völkermord zum Nachteil der religiösen Gruppe der Jesiden

    3. Strafsenat, Beschluss vom 09.02.2021 - AK 5/21, Rdnr. 33; Beschluss vom 06.06.2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 57; Urteil vom 20.12.2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 166; Beschluss vom 17.06.2010 - AK 3/10, NJOZ 2010, 1736, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 25; MüKoStGB/Werle, 3. Auflage 2018, VStGB § 7, Rdnr. 23).

    Unter einem ausgedehnten Angriff ist ein in großem Maßstab durchgeführtes Vorgehen mit einer hohen Anzahl von Opfern zu verstehen (BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 09.02.2021 - AK 5/21, Rdnr. 33; Beschluss vom 06.06.2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 57; Urteil vom 20.12.2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 166; Beschluss vom 17.06.2010 - AK 3/10, NJOZ 2010, 1736, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 27; MüKoStGB/Werle,.

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Ein Angriff im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB ist unter Rückgriff auf die Legaldefinition in Art. 7 Abs. 2a des IStGH-Statuts ein Gesamtvorgang, in den sich die mehrfache Verwirklichung der Einzeltatbestände des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 VStGB einfügt, und hinter dem ein Kollektiv - ein Staat oder eine Organisation - steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 33; vom 17. Juni 2010, AK 3/10, BGHSt 55, 157, Rn. 25; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89, Rn. 57).

    Ob das Tatbestandsmerkmal des gegen die Bevölkerung gerichteten Angriffs im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB zudem ein sogenanntes "Politikelement" enthalten muss, wonach ein Angriff voraussetzt, dass er in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation vorgenommen wird, die einen solchen Angriff zum Ziel hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010, AK 3/10, BGHSt 55, 157, Rn. 26; vom 6. Juni 2019, StB 14/19, BGHSt 64, 89, Rn. 61; Urteil vom 20. Dezember 2018, 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 168 und zum Meinungsstand MüKoStGB/Werle, a. a. O., Rn. 30 ff.), kann hier dahinstehen.

    d) Da das Menschlichkeitsverbrechen der Versklavung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB regelmäßig mit Freiheitsentziehung verbunden und insoweit diese regelmäßiges Mittel zu Begehung der Straftat ist, tritt die (einfache) Freiheitsberaubung aufgrund der Anwendbarkeit der allgemeinen Konkurrenzregeln (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010, AK 3/10; BGHSt 55, 157, Rn. 50) im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück (vgl. allg. Schluckebier in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2015, § 239 Rn. 53).

  • BGH, 21.02.2024 - AK 4/24

    Versklavung - und die Heranziehung zu militärischen Hilfsdiensten

    cc) Ob das Tatbestandsmerkmal des gegen die Bevölkerung gerichteten Angriffs im Sinne des § 7 Abs. 1 VStGB zusätzlich ein "Politikelement" enthält, wonach ein Angriff voraussetzt, dass er in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staates oder einer Organisation vorgenommen wird, die einen solchen Angriff zum Ziel hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 5/21, juris Rn. 37; vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 61; Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 168; Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 26), kann an dieser Stelle dahinstehen.
  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische

    Keiner näheren Darlegung bedarf, dass der IS gegen die in der Sindschar-Region lebende jesidische Zivilbevölkerung einen ausgedehnten und systematischen Angriff führte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 24 ff.; vom 9. Februar 2021 - AK 5/21, juris Rn. 32 f. mwN), das Handeln des Angeklagten funktional in diese Gesamttat eingebunden war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - AK 43/21, juris Rn. 24 mwN) und für ihn vorhersehbar Re. s Tod zur Folge hatte.
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach

    Maßgebend für das Vorliegen eines bewaffneten Konflikts ist der Einsatz von Waffengewalt, die einer der beteiligten Konfliktparteien zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157, 166; vom 17. November 2016 - AK 54/16, juris Rn. 23).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 5/21

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.:

  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

  • BGH, 20.12.2023 - StB 73/23

    Gründung einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Rädelsführer;

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

  • BGH, 17.12.2015 - AK 43/15

    Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • BGH, 12.11.2015 - AK 36/15

    Dringender Tatverdacht der Rädelsführerschaft in einer terroristischen

  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

  • LG Bochum, 08.04.2014 - 12 KLs 35 Js 66/09

    Stellen eines Antrags auf Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit wegen rückständiger

  • BGH, 17.11.2016 - AK 54/16

    Dringender Tatverdacht einer grausamen und unmenschlichen Behandlung einer nach

  • BGH, 03.02.2021 - AK 50/20

    Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils;

  • BGH, 07.10.2021 - AK 43/21

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Ausgedehnter systematischer Angriff auf die

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • BGH, 20.02.2019 - AK 4/19

    Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus

  • BGH, 22.02.2022 - AK 3/22

    Fortdauer von Untersuchungshaft wegen Kriegsverbrechen in Syrien: Abschuss einer

  • KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19

    Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im

  • BGH, 11.01.2018 - AK 75/17

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen

  • BGH, 25.09.2018 - StB 40/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Begehung

  • BGH, 22.02.2018 - AK 5/18

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

  • BGH, 11.01.2018 - AK 77/17
  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18

    Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de

  • BGH, 11.07.2013 - AK 14/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

  • BGH, 11.01.2018 - AK 76/17
  • KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes

  • LG Münster, 13.09.2018 - 18 StVK 311/18
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