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   BGH, 17.06.2010 - IX ZB 250/09   

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https://dejure.org/2010,9641
BGH, 17.06.2010 - IX ZB 250/09 (https://dejure.org/2010,9641)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - IX ZB 250/09 (https://dejure.org/2010,9641)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - IX ZB 250/09 (https://dejure.org/2010,9641)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweispflichten des antragstellenden Gläubigers einer einzigen Forderung i.R.d. Eröffnungsgrundes eines Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1; InsO § 16; GG Art. 103 Abs. 1
    Beweispflichten des antragstellenden Gläubigers einer einzigen Forderung i.R.d. Eröffnungsgrundes eines Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 177/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vollstreckbare Urkunde als Grundlage des

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - IX ZB 250/09
    Den ihm obliegenden Nachweis kann der Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels führen; hierfür genügt bereits eine vollstreckbare Urkunde (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633 Rn. 11; BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, ZIP 2010, 291, 292 Rn. 6).

    Solange die Vollstreckbarkeit nicht auf diese Weise beseitigt ist, braucht das Insolvenzgericht die Einwendungen des Schuldners nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010, aaO S. 292 Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - IX ZB 250/09
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - IX ZB 250/09
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - IX ZB 250/09
    Den ihm obliegenden Nachweis kann der Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels führen; hierfür genügt bereits eine vollstreckbare Urkunde (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633 Rn. 11; BGH, Beschl. v. 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, ZIP 2010, 291, 292 Rn. 6).
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16

    Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem

    Der Umstand, dass die Beteiligte zu 1 möglicherweise alleinige Gläubigerin der Schuldnerin ist, lässt ihr Rechtsschutzinteresse ebenso nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2009 - IX ZB 250/09, Rn. 5).
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