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   BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10   

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BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10 (https://dejure.org/2010,1854)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - V ZB 3/10 (https://dejure.org/2010,1854)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 (https://dejure.org/2010,1854)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 37 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 420 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 AufenthG
    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen; Anforderungen an die Anhörung durch den Haftrichter bei Anordnung der Abschiebehaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur erneuten Anhörung eines Betroffenen bei vorliegen von neuen Erkenntnissen nach der Haftanordnung; Inhaltliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Anhörung eines Betroffenen gem. § 420 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, FamFG § ... 68 Abs. 3, FamFG § 420 Abs. 1 S. 1, GG Art. 104 Abs. 1 S. 1, GG Art. 104 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, AufenthG § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 14 Abs. 1, FamFG § 26, AufenthV § 3 Abs. 3 Nr. 5, AufenthV § 18 S. 1, SDÜ Art. 21 Abs. 2, VO 562/2006/EG Art. 5 Abs. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 3, FamFG § 37 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1, FamFG § 417 Abs. 2 S. 3, FamFG § 26, FamFG § 420 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zurückschiebungshaft, Zurückschiebung, Italien, Anhörung, unerlaubte Einreise, Haftgründe, vollziehbar ausreisepflichtig, Pass, Drittstaatsangehörige, Visum, Entziehungsabsicht, Hinweispflicht, Verhältnismäßigkeit, Ausländerakte, ...

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen; Anforderungen an die Anhörung durch den Haftrichter bei Anordnung der Abschiebehaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten Anhörung des Betroffenen; Anforderungen an die Anhörung durch den Haftrichter bei Anordnung der Abschiebehaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur erneuten Anhörung eines Betroffenen bei vorliegen von neuen Erkenntnissen nach der Haftanordnung; Inhaltliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Anhörung eines Betroffenen gem. § 420 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neue Gesichtspunkte nach Haftanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1076
  • NVwZ 2011, 317
  • FGPrax 2010, 261
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    Sie kann nach der Erledigung der Hauptsache auch mit dem Antrag fortgesetzt werden, die Rechtsverletzung durch die Haftanordnung und, wie hier, die Beschwerdeentscheidung festzustellen (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 = juris Rdn. 9.; Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 6).

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, juris Rdn. 7; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 13).

    Der Haftrichter selbst wird die Ausländerakte regelmäßig schon nach § 26 FamFG von sich aus beizuziehen haben, weil sie notwendige Grundlage der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft ist (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 19; Beschlussempfehlung zum FamFG in BT-Drucks. 16/9733 S. 299).

    Etwas anderes gilt nicht nur, wenn sich der unter Beiziehung der Ausländerakte festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09 aaO), sondern auch dann, wenn die Verfahrensakte - wie hier - nur aus der dem Haftantrag zugrunde liegenden Verfügung besteht und dieser den Inhalt der Akten wiedergibt.

  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    aa) Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG (dazu: BVerfG NVwZ-RR 2009, 304, 305; BVerfG, Beschl. v. 1. April 2008, 2 BvR 1925/04, juris Rdn. 18) auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zwingend vorgeschrieben.
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    Sie konnte sich unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Einreise nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nur aus dem Gesetz selbst ergeben und war deshalb von dem Haftrichter selbständig festzustellen (Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 = juris Rdn. 7).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 128c KostO und § 83 Abs. 2, § 81 und § 430 FamFG (vgl. Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, juris).
  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    Denn es kam dazu auch auf den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen entscheidend an (dazu BVerfGE 58, 208, 220 ff.; BVerfG NJW 1990, 2309, 2310).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    Sie kann nach der Erledigung der Hauptsache auch mit dem Antrag fortgesetzt werden, die Rechtsverletzung durch die Haftanordnung und, wie hier, die Beschwerdeentscheidung festzustellen (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726 = juris Rdn. 9.; Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 6).
  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, juris Rdn. 7; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 13).
  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    Der Haftrichter selbst wird die Ausländerakte regelmäßig schon nach § 26 FamFG von sich aus beizuziehen haben, weil sie notwendige Grundlage der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft ist (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 19; Beschlussempfehlung zum FamFG in BT-Drucks. 16/9733 S. 299).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Abzuschiebenden ohne richterliche

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    aa) Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG (dazu: BVerfG NVwZ-RR 2009, 304, 305; BVerfG, Beschl. v. 1. April 2008, 2 BvR 1925/04, juris Rdn. 18) auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zwingend vorgeschrieben.
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10
    Der Haftrichter selbst wird die Ausländerakte regelmäßig schon nach § 26 FamFG von sich aus beizuziehen haben, weil sie notwendige Grundlage der Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft ist (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 304, 305; InfAuslR 2008, 358, 360; NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246 = juris Rdn. 19; Beschlussempfehlung zum FamFG in BT-Drucks. 16/9733 S. 299).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 8, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13 und vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, juris Rn. 6 f.).

    (b) Nicht jeder Verfahrensfehler führt aber dazu, dass die durchgeführte Anhörung gewissermaßen als "Nichtanhörung" anzusehen ist (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 22).

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 Rn. 8, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 Rn. 13, BGHZ 184, 323; Beschluss vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Anders als in der Senatsentscheidung vom 17. Juni 2010 (V ZB 3/10, Rn. 14 ff., juris) liegen nicht im Ansatz Anhaltspunkte dafür vor, dass der Betroffene im Besitz eines zum Aufenthalt im Schengengebiet berechtigenden Dokuments gewesen sein könnte.
  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    Von der in Abschiebungshaftsachen in der Regel erforderlichen Beiziehung der Ausländerakte durch das Gericht (BVerfGK 15, 139, 151) kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).

    Von einer Anhörung darf das Beschwerdegericht nicht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG absehen, wenn sich nach dem Erlass der Haftanordnung neue rechtlich erhebliche Gesichtspunkt ergeben (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 81).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Hiervon darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse von einer erneuten Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, Rn. 8, juris; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 138/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens gegenüber dem

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Anhörungspflicht nach § 278 Abs. 1 FamFG (vgl. auch - für den Fall der persönlichen Anhörung nach § 420 FamFG - BGH Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 - juris Tz. 9, vom 4. März 2010 - V ZB 222/09 - FGPrax 2010, 154 und vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10 - FGPrax 2010, 163).

    Besondere sonstige Umstände, die eine erneute Anhörung der Betroffenen geboten hätten (vgl. etwa BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 - juris Tz. 9), sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15

    Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden bezogen auf die Nichtaushändigung

    Verfahrensfehler bei der persönlichen Anhörung nach § 420 Abs. 1 FamFG verletzten nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Betroffenen nur dann in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie nicht nur den formal ordnungsmäßigen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen beträfen und ihr den Charakter einer "Nichtanhörung" verliehen (Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10 -, juris; Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15 -, juris).
  • BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist aber zwingend, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 7), sich nach Erlass der Haftanordnung neue tatsächliche Gesichtspunkte ergeben haben oder sich das Beschwerdegericht auf Tatsachen stützen will, zu denen der Betroffene noch nicht gehört worden ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, NVwZ 2011, 317 Rn. 8 f. [Freiheitsentziehungsrecht], vom 23. November 2016 - XII ZB 458/16, NJW 2017, 668 Rn. 7 und vom 23. Juni 2021 - XII ZB 42/21, MDR 2021, 1023 Rn. 5 [beide Betreuungsrecht]).
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zwingend vorgeschrieben; das Beschwerdegericht darf von ihr nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur absehen, wenn eine ordnungsgemäße persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261; Beschluss vom 17. September 2010 - V ZB 120/10, InfAuslR 2010, 441 f.).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Von dieser Regel kann nur dann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen der Akte vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZB 12/15, juris Rn. 26; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 27; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, FGPrax 2010, 261 Rn. 21).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

  • VGH Bayern, 11.08.2014 - 15 CS 14.740

    Antrag des Mieters auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 16/11

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen eine

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

  • BGH, 02.05.2012 - V ZB 79/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung ohne vorherige

  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für

  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 58/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit der Anordnung der Abschiebungshaft

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 176/10

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gegenüber einem afghanischen

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 15 ZB 14.1067

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage von Mietern gegen

  • OLG Naumburg, 05.08.2010 - 8 WF 196/10

    Unterbringung Minderjähriger: Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

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