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   BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10   

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https://dejure.org/2010,10165
BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10 (https://dejure.org/2010,10165)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - V ZA 6/10 (https://dejure.org/2010,10165)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - V ZA 6/10 (https://dejure.org/2010,10165)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Zuschlags für ein Grundstück eines Schuldners mit einem Mindestgebot von einem Euro als Verkehrswert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 74a Abs. 5 S. 4; ZPO § 803 Abs. 2
    Anfechtung eines Zuschlags für ein Grundstück eines Schuldners mit einem Mindestgebot von einem Euro als Verkehrswert

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - MIssverhältnis zwischen Verkehrswert und Meistgebot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10
    Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt nämlich auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i. S. von § 9 Abs. 1 AGBG oder von § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (BGH, Urt. v. 30. März 2010, XI ZR 200/09, ZIP 2010, 1072, 1074 f. Rdn. 25 ff.).

    Der Zessionar einer solchen Sicherungsgrundschuld kann zwar aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt (BGH, Urt. v. 30. März 2010, XI ZR 200/09, aaO S. 1076 f. Rdn. 35 f.).

    Ob das hier bei der Abtretung der Grundschuld an die Gläubigerin geschehen ist, ist aber nicht im Zwangsversteigerungsverfahren, sondern im Klauselerteilungsverfahren und mit den dort nach §§ 723, 768 ZPO gegebenen Rechtsbehelfen zu prüfen (BGH, Urt. v. 30. März 2010, XI ZR 200/09, aaO S. 1077 f. Rdn. 39 f.).

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 233/03

    Aufhebung der Zwangsversteigerung mangels zu erwartenden Erlöses

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10
    Diese Vorschrift ist aber im Zwangsversteigerungsverfahren nicht anwendbar (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 233/03, ZfIR 2004, 440, 441 f.).
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/03

    Erfolgsaussichten der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10
    Das setzt aber voraus, dass neben einem Missverhältnis zwischen dem Verkehrswert und dem Meistgebot im Zeitpunkt der Erteilung des Zuschlags konkrete Umstände vorliegen, die mit Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höheres Gebot in einem Fortsetzungstermin erwarten lassen (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, IXa ZB 21/03, NJW-RR 2003, 1648, 1649).
  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 128/03

    Abänderung des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts im

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10
    Etwas anderes gilt nur, wenn er sich zwischenzeitlich verändert hat (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 128/03, ZfIR 2004, 167, 168).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10
    Auf neuen Vortrag, wie ihn die Schuldnerin jetzt halten will, kann die Zuschlagsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl. Senat, BGHZ 44, 138, 143; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 27/04

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei Vorliegen eines Angebots in Höhe von

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10
    a) Das Vollstreckungsgericht hat zwar dem Grundrecht des Schuldners auf Schutz seines Eigentums auch in der Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung zu tragen (BGH, Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZA 6/10
    Auf neuen Vortrag, wie ihn die Schuldnerin jetzt halten will, kann die Zuschlagsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl. Senat, BGHZ 44, 138, 143; Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 506 f.).
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