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   BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14   

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https://dejure.org/2015,13657
BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14 (https://dejure.org/2015,13657)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2015 - VIII ZR 216/14 (https://dejure.org/2015,13657)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14 (https://dejure.org/2015,13657)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 555b Nr 4 BGB, § 555b Nr 5 BGB, § 555d Abs 1 BGB, § 47 Abs 4 BauO ST
    Wohnraummiete in Sachsen-Anhalt: Mieterpflicht zur Duldung des Einbaus bauordnungsrechtlich vorgeschriebener Rauchwarnmelder trotz bereits erfolgter Eigeninstallation

  • IWW

    § 47 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), § 555b N... r. 5 und 6 BGB, § 555c Abs. 4 BGB, § 555b Nr. 5 BGB, § 555b Nr. 6 BGB, § 47 BauO LSA, § 555d Abs. 2 BGB, § 555d Abs. 1, § 555b Nr. 4 und 5 BGB, § 47 Abs. 4 BauO LSA, § 555d Abs. 2 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldung des Anbringens von Rauchwarnmeldern durch den Mieter; Verbesserung der Sicherheit eines Mehrfamilienhauses durch die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern; Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einbau von Rauchwarnmeldern trotz vorheriger Eigenausstattung vom Mieter zu dulden, Modernisierung, unvertretbare Maßnahme

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter muss Anbringung von Rauchwarnmeldern dulden; § 555b Nr. 4, 5 BGB

  • rewis.io

    Wohnraummiete in Sachsen-Anhalt: Mieterpflicht zur Duldung des Einbaus bauordnungsrechtlich vorgeschriebener Rauchwarnmelder trotz bereits erfolgter Eigeninstallation

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 555b Nr. 4 -5; BGB § 555d Abs. 1
    Duldung des Anbringens von Rauchwarnmeldern durch den Mieter; Verbesserung der Sicherheit eines Mehrfamilienhauses durch die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern; Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch Vermieter ist nachhaltige Verbesserung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mietrecht: Mieter muss Installation von Rauchmeldern durch Vermieter dulden - und Kosten tragen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Pflicht zur Duldung der Anbringung von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rauchwarnmelder - und ihr Einbau durch den Vermieter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Duldungspflicht beim Rauchmeldereinbau - Mieter können Vermietern nicht zuvorkommen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter trotz bereits vorhandener (selbst eingebauter) Melder dulden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mieter hat Anbringen von Rauchwarnmeldern zu dulden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter darf vorhandene Rauchmelder durch eigene ersetzen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rauchwarnmelder: Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555b BGB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mieter hat Anbringen von Rauchwarnmeldern zu dulden

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung von Rauchwarnmeldern durch den Mieter

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Rauchmelder

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rauchwarnmelder: Mieter muss Einbau trotz eigener Geräte dulden

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Mieter müssen Einbau neuer Rauchwarnmelder dulden - auch wenn sie ihre Wohnung schon mit eigenen Rauchwarnmeldern ausgestattet haben

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rauchmelder als Modernisierungsmaßnahme

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Mieters zur Duldung der Installation von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter trotz vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Rauchwarnmelder in Mietwohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundsätzliche Duldungspflicht des Mieters zum Einbau von Rauchmeldern

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Rauchwarnmelderpflicht des Vermieters: Mieter muss dulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Mieter müssen den Einbau von Rauchwarnmeldern auch bei vorangegangener Selbstausstattung gestatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Mieter den Einbau von Rauchmeldern dulden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rauchmelder und bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der WEG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Viele Fragen zum Einbau von Rauchwarnmeldern - Duldungspflicht des Mieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rauchmelder in Mietwohnungen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Rauchmelder Eigentum des Mieters - durch Modernisierung ersetzen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Einbau von Rauchmeldern

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Installation von Rauchmeldern durch den Vermieter bei bereits vorhandenen Rauchmeldern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau von Rauchwarnmeldern stellt Modernisierungsmaßnahme dar! (IMR 2015, 309)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2488
  • MDR 2015, 819
  • NZM 2015, 588
  • ZMR 2015, 760
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 290/14

    Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters

    Auszug aus BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14
    Daneben ergibt sich der Duldungsanspruch jedenfalls für den Schlafraum, das Kinderzimmer und den Flur zusätzlich aus § 555d Abs. 1, § 555b Nr. 6 BGB in Verbindung mit § 47 Abs. 4 BauO LSA unter dem Gesichtspunkt einer vom Vermieter nicht zu vertretenden Maßnahme (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 290/14, unter II 1, zur Veröffentlichung bestimmt); offen bleiben kann, ob dies - wie die Klägerin in den Instanzen geltend gemacht hat - auch für das vom Wortlaut des § 47 Abs. 4 BauO LSA nicht erfasste Wohnzimmer gilt, etwa im Hinblick auf eine mögliche und dem Eigentümer nicht unbedingt bekannte Nutzung als Schlafraum.
  • BGH, 11.05.2022 - VIII ZR 379/20

    Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern als betriebskostenrechtlich nicht

    Es wäre somit systemwidrig, aus dem Umstand, dass bestimmte dem Vermieter entstandene Anschaffungskosten unter den in §§ 559 ff. BGB geregelten formellen und materiellen Voraussetzungen (in Grenzen) im Wege der Mieterhöhung auf den Mieter umgelegt werden können (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, NJW 2015, 2488 Rn. 12 und - VIII ZR 290/14, NJW 2015, 2487 Rn. 11 ff. [zur Einordnung des Einbaus von Rauchwarnmeldern als duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 4, 5 und 6 BGB]), darauf zu schließen, dass der Einordnung der anstelle solcher Erwerbskosten angefallenen Mietkosten als umlagefähige sonstige Betriebskosten nichts entgegenstehe.
  • LG Berlin, 08.04.2021 - 67 S 335/20

    Zur Umlagefähigkeit von Rauchmelder- und Müllentsorgungskosten

    Denn dabei handelt es sich um Kosten, die nach Abschluss des Mietvertrages aufgrund einer duldungspflichtigen Modernisierung entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, NJW 2015, 2488, juris Tz. 13).
  • BGH, 07.12.2018 - V ZR 273/17

    Rauchwarnmelder - Einheitlicher Einbau und Wartung durch die Gemeinschaft der

    Das gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass einzelne Wohnungseigentümer Rauchwarnmelder eingebaut haben (so auch zum Mietrecht BGH, Urteile vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, WuM 2015, 497 Rn. 13 und VIII ZR 290/14, WuM 2015, 498 Rn. 22).
  • LG München I, 15.04.2021 - 31 S 6492/20

    Wartungskosten für Rauchmelder

    b) Da die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit und damit auch zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache sowie zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse im Sinne des § 555b Nr. 4 und 5 BGB führt (BGH, Urteile vom 17.6.2015 - VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14 - Rauchwarnmelder; vom 27.6.2007 - VIII ZR 202/06 - Umstellung auf Kabelanschluss), stellt die Anbringung von Rauchwarnmeldern in einer Wohnung eine Modernisierungsmaßnahme dar (vgl. auch § 555b Nr. 6 BGB i.V.m. Art. 46 Abs. 4 S. 3 BayBO).

    d) Da es sich im vorliegenden Fall sowohl um eine, vom Mieter zu duldende und zudem gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahme handelt (BGH, Urteil vom 17.6.2015 - VIII ZR 216/14), als auch im streitgegenständlichen Mietvertrag eine Öffnungsklausel enthalten ist, sind die Wartungskosten für die Rauchwarnmelder als Betriebskosten grundsätzlich umlagefähig.

  • BGH, 24.05.2023 - VIII ZR 213/21

    Mieterhöhung wegen der Erneuerung von Rauchwarnmeldern; Ersetzung der

    Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt - anders als deren erstmaliger Einbau (vgl. dazu Senatsurteile vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, NJW 2015, 2488 Rn. 12 f., und VIII ZR 290/14, NJW 2015, 2487 Rn. 11 ff., 23) - grundsätzlich keine Modernisierung im Sinne von § 555b BGB dar, wenn mit ihr eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung nicht verbunden ist.

    a) Der Senat hat zwar - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat - bereits entschieden, dass die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern durch den Vermieter regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit und damit auch zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache im Sinne des § 555b Nr. 4 BGB sowie zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse im Sinne des § 555b Nr. 5 BGB führt (Senatsurteile vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, NJW 2015, 2488 Rn. 12 f., und VIII ZR 290/14, NJW 2015, 2487 Rn. 23).

    Er hat mit diesen Urteilen ferner entschieden, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern, den der Vermieter mit Rücksicht auf eine entsprechende bauordnungsrechtliche Verpflichtung, etwa - im dortigen Fall ebenso wie im Streitfall - auf der Grundlage von § 47 Abs. 4 Satz 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), vornimmt, in der Regel außerdem eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555b Nr. 6 BGB darstellt (Senatsurteile vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, aaO Rn. 12, und VIII ZR 290/14, aaO Rn. 11 ff.).

    (2) Da es sich bei dem erstmaligen Einbau von Rauchwarnmeldern durch die Klägerin in den Jahren 2012/2013 demnach um eine ("vollwertige") Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555b Nr. 4, 5 und 6 BGB handelte (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, NJW 2015, 2488 Rn. 12 f., und VIII ZR 290/14, NJW 2015, 2487 Rn. 11 ff., 23), erweist sich die Annahme des Berufungsgerichts, die ursprünglich vorhandenen Rauchwarnmelder seien - mangels im Anschluss an ihren Einbau erklärter Mieterhöhung durch die Klägerin - "nicht vertragsgegenständlich" geworden, ebenfalls als rechtsfehlerhaft.

  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2921/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Inanspruchnahme auf Duldung des

    Er kann sich nach der zunächst maßgeblichen Auslegung der Fachgerichte bei einem Mehrfamilienhaus insbesondere darauf berufen, dass durch die einheitliche Ausstattung mit einem bestimmten Gerät der Einbau und die spätere Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude "in einer Hand" gebündelt und damit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werde; danach soll bezogen auf jede einzelne Mietwohnung die Annahme einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnverhältnisse im Sinne von § 555b Nrn. 4 und 5 BGB gerechtfertigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14 -, NJW 2015, S. 2488 ).
  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 38/15

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachrüstung von Wohnungen mit

    (g) Die Kammer verkennt nicht, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Wohnraummietrecht der Vermieter auch bei bereits vorhandenen Rauchwarnmeldern, die sein Mieter angeschafft hat, seine eigenen Rauchwarnmelder installieren darf, weil nur durch einen Einbau und eine Wartung "aus einer Hand" die Erfüllung der Nachrüstpflicht, ein höherer Brandschutz und eine höhere Sicherheit für die Bewohner sichergestellt werde (BGH, Urteile vom 17. Juni 2015 - VIII 216/14 und VIII 290/14 - ZMR 2015, 760 und 761).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 31.01.2019 - 210 C 272/18

    Nicht immer muss Mieter Einbau von Rauchwarnmeldern dulden

    Nach Ansicht von Teilen der Rechtsprechung und auch des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14; BGH, Urteil vom 17. Juni 2014 - VIII ZR 290/14, zitiert nach juris) ist diese Dispositionsbefugnis zum Einbau von Rauchmeldern zwar nicht eingeschränkt, wenn der Mieter bereits eigene Rauchwarnmelder eingebaut hat.

    Denn es handelt sich bei Rauchwarnmeldern um rechtmäßig eingebrachte Gegenstände, deren Installation von § 535 Absatz 1 BGB umfasst ist (vgl. Oppermann/Steege, Anmerkung zu BGH, VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14, WuM 2016, 3 ff., 6, m. w. N.).

  • AG Landshut, 05.12.2019 - 3 C 1511/19

    Umlagefähigkeit von Rauchmeldern

    Auf die Entscheidung vom 17.6.2015 (VIII ZR 216/14) wurde bereits hingewiesen.
  • AG München, 08.02.2017 - 482 C 13922/16

    Gemeinschaftlicher Rauchmelder

    Er bewegt sich im Rahmen der Grundsätze, die vom BGH in den Entscheidung vom 17.06.2015 Az.: VIII ZR 290/14 und VIII ZR 216/14 aufgestellt wurden.
  • LG Düsseldorf, 20.09.2017 - 25 S 32/17

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer über die Installation sowie die Wartung

  • LG Düsseldorf, 01.07.2015 - 25 S 167/14

    Einbau von Rauchwarnmeldern ist Aufgabe der WEG-Gemeinschaft!

  • AG Halle/Saale, 20.08.2015 - 104 C 589/15

    Wohnraummiete in Sachsen-Anhalt: Duldung der Nachrüstung und der Neuinstallation

  • AG Wuppertal, 30.09.2015 - 91b C 58/15

    Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder selbst einbauen und warten!

  • AG Berlin-Spandau, 17.10.2022 - 6 C 217/21

    Wann ist eine Pflichtverletzung erheblich?

  • LG Heidelberg, 28.06.2018 - 5 S 40/17

    Duldungspflicht hinsichtlich des Einbaus von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung

  • AG München, 11.05.2020 - 453 C 566/20

    Wartungskosten für Rauchmelder

  • AG Neustadt am Rübenberge, 27.02.2017 - 44 C 1243/16

    Rauchmelder im Mehrfamilienhaus: Einbau aus einer Hand ist zu dulden!

  • LG Hannover, 14.06.2017 - 1 S 24/17

    Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern auch bei (stetiger) Abwesenheit

  • AG Frankfurt/Main, 27.05.2022 - 33 C 2788/21

    Duldungspflicht zum Einbau neuer Rauchmelder

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 290/14
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