Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37080
BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15 (https://dejure.org/2016,37080)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2016 - V ZR 134/15 (https://dejure.org/2016,37080)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - V ZR 134/15 (https://dejure.org/2016,37080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,37080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 S 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei finanziertem Immobilienerwerb: Verjährungsbeginn des Schadensersatzanspruchs; Beratungspflicht bei Werbung mit der wirtschaftlichen Rentabilität einer Immobilie; Aufklärung über Steuervorteile bei langfristiger Finanzierung eines ...

  • IWW

    § 280 Abs. 1 BGB, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 439 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 199 Abs. 1 S. 2, 280 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung beim Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung über die Höhe der monatlichen Zuzahlung im Fall des Erwerbs einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage; Erforderliche Kenntnis des Käufers von diesen anspruchsbegründenden Umständen; Hinweis auf die wirtschaftliche ...

  • Betriebs-Berater

    Pflichtverletzung in Anlageberatungsfällen (hier: Erwerb einer Eigentumswohnung)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 199 Abs. 1 Satz 2, § 280 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage (hier: Verjährung, erklärte Wertsteigerung, abnehmender Steuervorteil)

  • rewis.io

    Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei finanziertem Immobilienerwerb: Verjährungsbeginn des Schadensersatzanspruchs; Beratungspflicht bei Werbung mit der wirtschaftlichen Rentabilität einer Immobilie; Aufklärung über Steuervorteile bei langfristiger Finanzierung eines ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 199 Abs. 1 S. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Verjährungsbeginn bei Schadensersatzanspruch wegen Fehlberatung über Höhe monatlicher Zuzahlung bei Erwerb von Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1 S. 2; BGB § 280 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten bei Anpreisung wirtschaftlicher Rentabilität und von Steuervorteilen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verjährung des Anspruchs wegen fehlerhafter Beratung über die monatliche Zuzahlung beim Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Zur Haftung wegen fehlerhafter Beratung über die Höhe der monatlichen Zuzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erwerb einer unrentablen Eigentumswohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anlageberatung: Pflichtverletzungen beim Erwerb einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beratungspflichten beim Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien: Aufklärungspflicht des Vermittlers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien: Aufklärungspflicht des Vermittlers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Beratung bei Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des beratenden Immobilienverkäufers für fehlerhafte Angaben des Vermittlers (Ertragserwartungen, Wertsteigerungspotenzial, Steuervorteile eines Annuitätendarlehens)

  • fc-heidelberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des beratenden Immobilienverkäufers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 248
  • ZIP 2017, 181
  • MDR 2016, 1373
  • NZM 2017, 226
  • VersR 2017, 162
  • WM 2016, 2167
  • BB 2016, 2690
  • DB 2016, 2656
  • ZfBR 2017, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    Er verletzt daher seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes Bild der Ertragserwartung oder des Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15. Oktober 2004, V ZR 223/03, NJW 2005, 983).

    Er verletzt daher seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie oder ihres Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983; Urteil vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06, NJW-RR 2007, 1660 Rn. 9).

    Haftungsbegründend sind dabei nicht sich nachträglich als unrichtig erweisende Prognosen zur Entwicklung des Immobilienmarktes, sondern unrichtige bzw. unterlassene Angaben zu spezifischen, aus den individuellen Gegebenheiten der Immobilie folgenden Risiken, welche die in Aussicht gestellte Rentabilität des Erwerbs erheblich zu mindern oder gar auszuschließen vermögen (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, aaO, 983 mwN).

    Reichen die bei optimistischer Prognose realistischerweise zu erwartenden Wertsteigerungen von Eigentumswohnungen noch nicht einmal aus, um nach dem angegebenen Zeitraum einen Verkaufserlös zu erzielen, der alle Kosten des Erwerbers deckt, hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Werthaltigkeit der Immobilie geweckt und damit seine Verpflichtung verletzt, über alle Umstände aufzuklären, die für eine von ihm als Kaufanreiz herausgestellte Rentabilität des Erwerbs von Bedeutung sind oder sein können (Senat, Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, aaO, 984 f. mwN).

    c) Ist der dargestellte gewinnbringende Verkauf der Wohnung nach zehn Jahren wegen eines überhöhten Erwerbspreises jedoch von vornherein ausgeschlossen oder zumindest gänzlich unwahrscheinlich, hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Werthaltigkeit der Immobilie geweckt und damit seine Verpflichtung verletzt, über alle Umstände aufzuklären, die für eine von ihm als Kaufanreiz herausgestellte Rentabilität des Erwerbs von Bedeutung sind oder sein können (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    Soweit es um Umstände aus der Sphäre des Gläubigers geht, hat er an der Sachaufklärung mitzuwirken und erforderlichenfalls darzulegen, was er zur Ermittlung der Voraussetzungen seiner Ansprüche und der Person des Schuldners getan hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576 Rn. 25 mwN).

    In diesem Fall kann das Auseinanderfallen von versprochener und erzielter Miete auch auf einer unvorhergesehenen schlechten Entwicklung des Mietpools infolge unerwartet hoher Leerstände nach Vertragsschluss beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576 Rn. 31).

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 194/13

    Verkäuferhaftung bei vermitteltem Eigentumswohnungskaufvertrag: Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    Das Berufungsgericht wird zu klären haben, ob nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 194/13, NJW 2015, 1510 Rn. 6 ff. mwN) zwischen den Parteien ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist.
  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 108/13

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Umfang der Aufklärungspflichten des

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    Denn sie führt dann nicht zu der in Aussicht gestellten zusätzlichen Altersversorgung, sondern im Gegenteil zu einer Belastung, die gerade vermieden werden soll (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 17. Januar 2014 - V ZR 108/13, Wohnungseigentümer 2014, 113, 114 mwN).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 9/13

    Erwerb einer Steuersparimmobilie: Beratungspflichtverletzung des Vermittlers;

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    Entfallen die steuerlichen Vergünstigungen nach einem bestimmten Zeitraum, so dass sich die Belastungen des Käufers erhöhen, ist auch darüber aufzuklären (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 9/13, Grundeigentum 2014, 118 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    Inhaltlich beruht das Urteil jedoch nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 2016 - XI ZR 122/14, WM 2016, 780 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    a) Der - von dem Berufungsgericht unterstellte - Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (vgl. nur Senat, Urteil vom 20. November 1987 - V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96; BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 129).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    Die Frage, wann eine für den Beginn der Verjährung hinreichende Kenntnis vorhanden ist, ist jedoch nicht ausschließlich Tatfrage, sondern wird maßgeblich durch den der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegenden Begriff der Zumutbarkeit der Klageerhebung geprägt (BGH, Urteil vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, WM 2010, 1399 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus BGH, 17.06.2016 - V ZR 134/15
    Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB berechnet sich für jeden dieser Beratungsfehler gesondert, so dass die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB für jede Pflichtverletzung getrennt zu prüfen sind (vgl. nur Senat, Urteil vom 9. November 2007 - V ZR 25/07, WM 2008, 89 Rn. 17; BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - III ZR 198/14, BGHZ 206, 41 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 227/06

    Voraussetzungen eines neben einem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 66/86

    Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und spekulative Wertsteigerungserwartungen -

  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 47/15

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen Kapitalanlageberater: Grob

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 133/14

    Haftung des Grundstücksverkäufers bei Rechtsmängeln: Verjährung von

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorhanden, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (Senatsurteil vom 12. Mai 2009 - VI ZR 294/08, VersR 2009, 989 Rn. 17; BGH, Urteile vom 17. Juni 2016 - V ZR 134/15, NJW 2017, 248 Rn. 10; vom 8. Mai 2014 - I ZR 217/12, BGHZ 201, 129 Rn. 38).

    Die Frage, wann eine für den Beginn der Verjährung hinreichende Kenntnis vorhanden ist, ist jedoch nicht ausschließlich Tatfrage, sondern wird maßgeblich durch den der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegenden Begriff der Zumutbarkeit der Klageerhebung geprägt (BGH, Urteile vom 17. Juni 2016 - V ZR 134/15, NJW 2017, 248 Rn. 11; vom 11. September 2014 - III ZR 217/13, VersR 2015, 332 Rn. 17; vom 26. September 2012 - VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 46).

  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung

    Soweit es um Umstände aus der Sphäre des Gläubigers geht, hat dieser aber an der Sachaufklärung mitzuwirken und erforderlichenfalls darzulegen, was er zur Ermittlung der Voraussetzungen seiner Ansprüche und der Person des Schuldners getan hat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 17. Juni 2016 - V ZR 134/15, NJW 2017, 248 Rn. 12; Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576 Rn. 25 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines

    Die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ablauf der Verjährung trägt der Schuldner, hier der Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 17.6.2016, V ZR 134/15, NJW 2017, 248; Grothe, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2021, § 194 BGB, Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht