Rechtsprechung
BGH, 17.06.2019 - 4 StR 115/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Ausführungen der Strafkammer zum Rücktritt vom Versuch der Nötigung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Ausführungen der Strafkammer zum Rücktritt vom Versuch der Nötigung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.04.2014 - 1 StR 126/14
Stalking (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot); Festsetzung der Tagessätze …
Auszug aus BGH, 17.06.2019 - 4 StR 115/19
Zwar sind die Ausführungen der Strafkammer zum Rücktritt vom Versuch der Nötigung in vier tateinheitlichen Fällen rechtlich bedenklich, weil es an den erforderlichen Feststellungen zum Vorstellungsbild der Angeklagten nach der letzten Ausführungshandlung fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198 mwN), doch hat die Angeklagte zugleich vier Bedrohungen gemäß § 241 Abs. 1 StGB begangen, die im Fall eines Rücktritts bestehen blieben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209). - BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und …
Auszug aus BGH, 17.06.2019 - 4 StR 115/19
Zwar sind die Ausführungen der Strafkammer zum Rücktritt vom Versuch der Nötigung in vier tateinheitlichen Fällen rechtlich bedenklich, weil es an den erforderlichen Feststellungen zum Vorstellungsbild der Angeklagten nach der letzten Ausführungshandlung fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198 mwN), doch hat die Angeklagte zugleich vier Bedrohungen gemäß § 241 Abs. 1 StGB begangen, die im Fall eines Rücktritts bestehen blieben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14, NStZ-RR 2014, 208, 209). - BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 17.06.2019 - 4 StR 115/19
Die Gefahrenprognose wird schon durch das Ausmaß der Drohungen (Todesdrohungen zum Nachteil von Kindern unter Vorhalt eines Messers, teilweise unter Berührung im Halsbereich) und der progredienten Entwicklung des krankheitsbedingten Verhaltens der Angeklagten, die auch einen zukünftigen Einsatz eines Messer besorgen lässt, ausreichend begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 f. mwN).