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   BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19   

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https://dejure.org/2020,30101
BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19 (https://dejure.org/2020,30101)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2020 - 4 StR 658/19 (https://dejure.org/2020,30101)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19 (https://dejure.org/2020,30101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 33 StGB; § 46 StGB; § 224 Abs. 1 StGB
    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr (Anwendung bei Fällen der Notwehrprovokation); Grundsätze der Strafzumessung (Erhöhung der Mindeststrafe bei Vorliegen zahlreicher Milderungsgründen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 32 Abs. 2 StGB, § 357 StPO, § 33 StGB, § 32 StGB, § 224 Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Notwehrprovokation: Erforderliche Feststellungen im Strafurteil wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem motivationalen Zusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung des Angegriffenen und dem Angriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 93
  • StV 2021, 98
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20

    Notwehr (Notwehrprovokation; Verteidigungswille: Verfolgung auch anderer Ziele;

    Eine Notwehreinschränkung wegen zumindest leichtfertiger Provokation setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mit Anm. Mitsch).

    Mithin sind gegebenenfalls Feststellungen und Wertungen dazu zu treffen, ob und inwieweit die Pflichtverletzung des Angegriffenen zum Verhalten des Angreifers beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94).

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 224/22

    Notwehr (Notwehrprovokation)

    Eine Absichtsprovokation liegt fern; bezüglich einer leichtfertigen Provokation ist jedenfalls ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang nicht belegt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 3. März 2021 - 4 StR 318/20 Rn. 6 und vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19 Rn. 9; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 6; je mwN).
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