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   BGH, 17.06.2020 - AK 15/20   

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https://dejure.org/2020,15960
BGH, 17.06.2020 - AK 15/20 (https://dejure.org/2020,15960)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2020 - AK 15/20 (https://dejure.org/2020,15960)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - AK 15/20 (https://dejure.org/2020,15960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Haftprüfung bei Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus i.R.d. Vorwurfs der Beihilfe zum Mord des Regierungspräsidenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 122 Abs. 4 S. 2; StGB § 211 Abs. 2
    Haftprüfung bei Anordnung der Haftfortdauer über sechs Monate hinaus i.R.d. Vorwurfs der Beihilfe zum Mord des Regierungspräsidenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - AK 15/20
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 22. August 2019 (StB 21/19) die Beschwerde des Angeklagten gegen den ursprünglichen Haftbefehl verworfen hatte, hat er mit Beschluss vom 3. März 2020 (AK 63/19) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 03.03.2020 - AK 63/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (fortbestehender dringender Tatverdacht im Fall

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - AK 15/20
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 22. August 2019 (StB 21/19) die Beschwerde des Angeklagten gegen den ursprünglichen Haftbefehl verworfen hatte, hat er mit Beschluss vom 3. März 2020 (AK 63/19) die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.06.2019 - 3 BGs 132/19

    Rechtsextremer Terror: Zwei weitere Festnahmen im Mordfall Lübcke

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - AK 15/20
    Der Angeklagte wurde am 26. Juni 2019 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 27. Juni 2019 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 132/19), nunmehr aufgrund des Haftbefehls des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juni 2020 (5 - 2 StE 1/20-5a - 3/20).
  • BGH, 22.06.2022 - AK 21/22

    Keine Erforderlichkeit einer Haftprüfung

    Dem Ruhen der Haftprüfungsfrist steht nicht entgegen, dass die Hauptverhandlung erst nach deren Ablauf begonnen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - AK 10/20, juris Rn. 4; vom 17. Juni 2020 - AK 15/20, juris Rn. 4).
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