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   BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79   

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https://dejure.org/1979,601
BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,601)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1979 - 1 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,601)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1979 - 1 StR 298/79 (https://dejure.org/1979,601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls sowie versuchten Diebstahls - Gleichzeitige Aburteilung verschiedener Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32; StPO (1975) § 237

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 67
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
    Nach dieser Vorschrift ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; BGH, Urteile vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
    Die Entscheidung BGHSt 14, 287 betrifft die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB.
  • BGH, 13.10.1977 - 4 StR 451/77

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht -

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
    Nach dieser Vorschrift ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; BGH, Urteile vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77).
  • BGH, 21.11.1978 - 1 StR 497/78

    Gesamtstrafbildung bei Verbindung eines Berufungsverfahrens mit einem

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
    Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof insoweit zu § 53 StGB entwickelt hat (BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78), gelten auch für den Bereich des § 32 JGG.
  • BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77

    Tatbestandsvoraussetzungen des § 306 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Die

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
    Nach dieser Vorschrift ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; BGH, Urteile vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen

    Danach ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1979 - 1 StR 298/79, BGHSt 29, 67; Beschluss vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Die Notwendigkeit einer Gesamtstrafenbildung in diese Fall ergibt sich aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 53 Abs. 1 StGB, (BGB , Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGHSt 29, 67 68) [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79].
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Die Aufrechterhaltung der bisherigen entgegenstehenden Rechtsprechung (BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78 - und Urteil vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84; vgl. auch BGHSt 29, 67, 68) [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79] ist nach der nunmehr vom Senat vertretenen Auffassung auch nicht mehr aus Praktikabilitätsgründen geboten, weil Verfahren, in denen die Gesamtstrafenbildung angezeigt erscheint, entsprechend § 4 Abs. 1 StPO sachlich verbunden werden können.
  • BGH, 22.05.1990 - 4 StR 210/90

    Keine Gesamtstrafenbildung bei gleichzeitiger Verhandlung mit Berufungsverfahren

    Das entsprach zwar der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die trotz der zutreffenden Auffassung, die Verbindung nach § 237 StPO bewirke keine Verfahrensverschmelzung (BGHSt 26, 271, 275), die Bildung einer Gesamtstrafe für erforderlich erachtete (BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, bei Mösl NStZ 1981, 425; vgl. auch BGHSt 29, 67 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]).
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Tatbegehung als Heranwachsender; keine

    Danach ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67 m.w.N.), vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 511/22

    Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (Schwergewicht der

    Danach ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 4 StR 59/15 Rn. 4; Urteil vom 17. Juli 1979 - 1 StR 298/79, BGHSt 29, 67); vielmehr ist je nach Schwergewicht der Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 3 StR 378/18 Rn. 18; Urteil vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16 Rn. 13) entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu entscheiden.
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99

    Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger

    Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Danach ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79] m.w.N.); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 190/88

    Anforderungen an die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in

    Zwar ist die Erwägung des Landgerichts in den Urteilsgründen, die Berufung habe wegen der erforderlichen Gesamtstrafenbildung "keine selbständige Bedeutung mehr" (UA 21), mißverständlich; denn trotz der hier erforderlichen Gesamtstrafenbildung aus den in den beiden verbundenen Verfahren verhängten Strafen (vgl. BGHSt 29, 67, 68 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79]; BGH, Beschluß vom 21. November 1978 - 1 StR 497/78, mitgeteilt bei Mösl NStZ 1981, 425; BGH, Beschluß vom 29. November 1984 - 4 StR 661/84) und der dann gemäß § 58 Abs. 1 StGB zu treffenden Entscheidung über die Strafaussetzung war das Landgericht zu einer Entscheidung über die Berufung verpflichtet (vgl. Ruß in KK 2. Aufl. § 327 StPO Rdn. 6).
  • BGH, 08.07.1998 - 2 StR 278/98

    Einheitliche Anwendung des Jugendstrafrechts für Festsetzung des Strafmaßes

    Vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 29, 67 [BGH 17.07.1979 - 1 StR 298/79] m.Anm. Brunner JR 1980, 262, 263; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1985 - 4 StR 315/85

    Aufhebung eines amtsgerichtlichen Urteils wegen Gegenstandslosigkeit aufgrund

  • BGH, 02.04.1985 - 4 StR 112/85

    Bildung einer Gesamtstrafe aus verhängten Einzelstrafen

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