Rechtsprechung
BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begrenzung des Schuldumfangs - Wirtschaftliche Nachteile durch mögliche Vollstreckungsmaßnahmen - Tagelanges Mitsichführen eines Geldbetrages und Einzahlung auf ein Konto als eine einer Schädigung gleichzustellende Vermögensgefährdung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66
Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung …
Auszug aus BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87
Auch das Risiko, daß es auf die Führung eines Rechtsstreits ankommen könnte, hätte zu einer konkreten wirtschaftlichen Gefährdung des Vermögens nur dann führen können, wenn das Bestreiten der Rechtsposition von Frau B. durch Gläubiger des Angeklagten wenigstens irgendwelche Aussicht auf Erfolg hätte haben können (vgl. BGHSt 21, 112, 114; vgl. auch BGHSt 15, 83, 87 ).Daß es sich um eine konkrete Vermögensgefährdung handelt, ist aber Voraussetzung dafür, sie als Vermögensschädigung im Sinne des § 263 StGB oder als Nachteil im Sinne des § 266 StGB anzuerkennen (BGHSt 21, 112, 113 m.w. Nachw.).
- BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60
Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche …
Auszug aus BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87
Auch das Risiko, daß es auf die Führung eines Rechtsstreits ankommen könnte, hätte zu einer konkreten wirtschaftlichen Gefährdung des Vermögens nur dann führen können, wenn das Bestreiten der Rechtsposition von Frau B. durch Gläubiger des Angeklagten wenigstens irgendwelche Aussicht auf Erfolg hätte haben können (vgl. BGHSt 21, 112, 114; vgl. auch BGHSt 15, 83, 87 ). - BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 36/69
Pfändung eines Postscheckguthabens - Voraussetzungen für ein echtes …
Auszug aus BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87
In einem solchen Fall steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter der Voraussetzung, daß das Geld auf ein sog. Anderkonto oder auch auf ein anderes - als solches erkennbares - Sonderkonto einbezahlt wird, dem wirtschaftlich Berechtigten die Drittwiderspruchsklage ebenfalls zu (BGH NJW 1959, 1223; 1971, 559). - BGH, 07.04.1959 - VIII ZR 219/57
Auszug aus BGH, 17.07.1987 - 2 StR 292/87
In einem solchen Fall steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter der Voraussetzung, daß das Geld auf ein sog. Anderkonto oder auch auf ein anderes - als solches erkennbares - Sonderkonto einbezahlt wird, dem wirtschaftlich Berechtigten die Drittwiderspruchsklage ebenfalls zu (BGH NJW 1959, 1223; 1971, 559).
- BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis …
Vielmehr hat er durch die Einzahlung auf den zu dem von ihm eröffneten Eigenkonto gehörenden Unterkonten, die nicht etwa als Anderkonten oder sogenannte offene Treuhandkonten gekennzeichnet waren (vgl. BGHZ 61, 72, 77 [BGH 25.06.1973 - II ZR 104/71]; anders bei Kennzeichnung vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 7), gerade den Eindruck erwecken wollen, Eigengelder anzulegen.