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   BGH, 17.07.2002 - IV ZR 279/01   

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https://dejure.org/2002,9899
BGH, 17.07.2002 - IV ZR 279/01 (https://dejure.org/2002,9899)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2002 - IV ZR 279/01 (https://dejure.org/2002,9899)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - IV ZR 279/01 (https://dejure.org/2002,9899)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnungsantrag - Beim BGH zugelassener Rechtsanwalt - Zumutbare Anstrengungen - Bereitschaft zur Mandatsübernahme - Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 78b Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b
    Beiordnung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99

    Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - IV ZR 279/01
    Schließlich hat er es auch unterlassen, die Gründe darzulegen, die die von ihm bereits beauftragten Rechtsanwälte veranlaßt haben, das Mandat niederzulegen; scheiterte deren weitere Vertretungsbereitschaft an der Nichtzahlung eines Vorschusses, käme die Bestellung eines Notanwaltes ohnehin nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 13. April 1994 - XII ZR 222/93 - und vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99 - BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 1 und 2).
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 222/93
    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - IV ZR 279/01
    Schließlich hat er es auch unterlassen, die Gründe darzulegen, die die von ihm bereits beauftragten Rechtsanwälte veranlaßt haben, das Mandat niederzulegen; scheiterte deren weitere Vertretungsbereitschaft an der Nichtzahlung eines Vorschusses, käme die Bestellung eines Notanwaltes ohnehin nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 13. April 1994 - XII ZR 222/93 - und vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99 - BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 1 und 2).
  • BGH, 27.04.1995 - III ZB 4/95

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts - Notwendigkeit des Nachweises

    Auszug aus BGH, 17.07.2002 - IV ZR 279/01
    Der Kläger hat zum einen nicht nachgewiesen, daß er trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat (vgl. BGH, Beschluß vom 27. April 1995 - III ZB 4/94 - BGHR ZPO § 78b Abs. 1 Anstrengungen, zumutbare 1).
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