Rechtsprechung
BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Kopierstationen
UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25. 7. 1994)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- webshoprecht.de
Für Kopierstationen ist keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen.
- IWW
- aufrecht.de
Kopierstationen sind keine Vervielfätigungsgeräte
- Wolters Kluwer
Anspruch der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Betreiber von Kopierstationen auf Zahlung einer Gerätevergütung; Begrenzung der Zulässigkeit des Feststellungsantrags hinsichtlich der Pflicht zur Zahlung einer Gerätevergütung für das Betreiben von Kopierstationen; ...
- debier datenbank
Kopierstationen
§ 54a Abs. 1 UrhG (i.d.F.v. 25.07.1994)
- kanzlei.biz
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- Judicialis
UrhG F. 25.07.1994 § 54a Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25.7.1994)
"Kopierstationen"; Vergütungspflicht von Kopierstationen zur Vervielfältigung von Datenträgern - rechtsportal.de
UrhG § 54a Abs. 1 (F: 25.7.1994)
"Kopierstationen"; Vergütungspflicht von Kopierstationen zur Vervielfältigung von Datenträgern - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kopierstationen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Kopierstationen als vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Kopierstationen
Gerätevergütung für Kopierstationen - Für so genannte Kopierstationen besteht keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F. - Andere Rechtslage seit 01.01.2008
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Für Kopierstationen ist keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- heise.de (Pressebericht, 17.07.2008)
BGH-Urteil: Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- advogarant.de (Kurzinformation)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
BGH lehnt urheberrechtliche Gerätevergütung für Kopierstationen ab
- boesel-kollegen.de (Pressemitteilung)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Für Kopierstationen besteht nach § 54a Abs.1 S.1 UrhG a. F. keine Vergütungspflicht
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- beck.de (Pressemitteilung)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1574
- GRUR 2008, 993
- GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
- MMR 2008, 729
- K&R 2008, 683
- ZUM 2008, 778
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
PC
Die im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht allein aus Gründen der Prozessökonomie zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits eröffnete Möglichkeit, statt der an und für sich vorrangigen Leistungsklage in Form der Stufenklage ausnahmsweise eine Feststellungsklage zu erheben, darf nicht dazu führen, dass der Kläger mit der Feststellungsklage mehr erreicht, als er mit einer Leistungsklage erreichen könnte (BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 206/05, GRUR 2008, 993 Tz. 11 ff. = WRP 2008, 1445 - Kopierstationen).Der Vergütungsanspruch besteht daher nicht, soweit die Vervielfältigungen nicht von § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG erfasst werden, weil urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte oder solche Werke vervielfältigt werden, für die der Kopierende - etwa weil es sich um eigene Texte oder Bilder handelt oder weil eine Einwilligung des Berechtigten vorliegt - über die urheberrechtlichen Befugnisse verfügt, oder weil die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Regelung nicht vorliegen (BGHZ 174, 359 Tz. 23 - Drucker und Plotter; BGH GRUR 2008, 993 Tz. 20 - Kopierstationen).
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
Scannertarif
Dies setzt indessen ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der künftigen Leistung voraus, für das im Streitfall nichts dargetan ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 206/05, GRUR 2008, 993 Tz. 11-13 = WRP 2008, 1445 - Kopierstationen;… Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 Tz. 10 f. = WRP 2009, 80 - PC). - BGH, 14.08.2008 - I ZR 17/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Vergütungspflicht für …
Der Feststellungsantrag der Klägerin ist nur zulässig, soweit er darauf gerichtet ist, die Zahlungspflicht der Beklagten für bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 21. November 2006 in den Verkehr gebrachte Geräte festzustellen; für die Zeit danach fehlt das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urt. v. 17. Juli 2008, I ZR 206/05 Tz. 11 ff. - Kopierstationen). - OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19 So besteht ein Feststellungsinteresse auch dann, wenn - wie dies bei Rechtsstreitigkeiten in diesem Rechtsgebiet erfahrungsgemäß zumeist der Fall ist - voraussichtlich bereits eine Feststellungsklage zur endgültigen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt und sich damit die bei einer Stufenklage nach Auskunftserteilung möglicherweise erforderliche weitere Auseinandersetzung über die Höhe der Forderung erübrigt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 206/05, juris Rn. 12 mwN - Kopierstationen).