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BGH, 17.07.2008 - IX ZB 171/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Verletzung von Mitwirkungspflichten durch einen Schuldner
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 289 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben des Schuldners - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster, 10.01.2007 - 74 IN 41/04
- LG Münster, 16.08.2007 - 5 T 250/07
- BGH, 17.07.2008 - IX ZB 171/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.2006 - IX ZB 17/05
Versagung der Restschuldbefreiung vor Abhaltung des Schlusstermins
Auszug aus BGH, 17.07.2008 - IX ZB 171/07
Die von der Rechtsbeschwerde angeführte Entscheidung (BGH, Beschl. v. 9. März 2006 - IX ZB 17/05, NZI 2006, 481), wonach mündliche Erklärungen des Schuldners beachtlich sind, ist im Streitfall nicht einschlägig, weil der Schuldner abweichend von der dortigen Sachlage tatsächlich unrichtige schriftliche Angaben gemacht hat.