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   BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12   

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https://dejure.org/2012,54460
BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12 (https://dejure.org/2012,54460)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2012 - 3 StR 244/12 (https://dejure.org/2012,54460)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 3 StR 244/12 (https://dejure.org/2012,54460)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StPO; § 352 StPO
    Zurückverweisung bei nicht erschöpfender Aburteilung im ersten Rechtszug (Anhängigkeit der nicht abgeurteilten Taten nach der Zurückverweisung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Verbinden des anhängig gebliebenen Verfahrens zu dem zurückverwiesenen Verfahren wegen der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4; StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet; Verbinden des anhängig gebliebenen Verfahrens zu dem zurückverwiesenen Verfahren wegen der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07

    Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12
    Allerdings war es im Zeitpunkt der Zurückverweisung geboten, entsprechend § 4 StPO das anhängig gebliebene Verfahren zu dem zurückverwiesenen hinzu zu verbinden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).

    Über diese Taten ist von der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer noch zu entscheiden, wenn nicht wegen der Verfahrensdauer und des Zeitablaufs ein Vorgehen nach § 154 StPO in den Blick genommen wird (vgl. dazu auch OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12
    Zutreffend hat die Strafkammer zwar darauf hingewiesen, dass drei Fälle der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern (vgl. zu den Einzelheiten Senatsbeschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, insoweit in NStZ 2012, 168 nicht abgedruckt); über die das Landgericht im ersten Rechtsgang nicht entschieden hatte, nicht durch die Zurückverweisung des Senats bei ihr anhängig geworden sind; denn insoweit ist das Verfahren bei der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer des Landgerichts anhängig geblieben, für den Senat bestand keine Entscheidungsbefugnis (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 352 Prüfung 1).

    Allerdings war es im Zeitpunkt der Zurückverweisung geboten, entsprechend § 4 StPO das anhängig gebliebene Verfahren zu dem zurückverwiesenen hinzu zu verbinden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).

  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12
    Zutreffend hat die Strafkammer zwar darauf hingewiesen, dass drei Fälle der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern (vgl. zu den Einzelheiten Senatsbeschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, insoweit in NStZ 2012, 168 nicht abgedruckt); über die das Landgericht im ersten Rechtsgang nicht entschieden hatte, nicht durch die Zurückverweisung des Senats bei ihr anhängig geworden sind; denn insoweit ist das Verfahren bei der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer des Landgerichts anhängig geblieben, für den Senat bestand keine Entscheidungsbefugnis (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 352 Prüfung 1).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12
    Zutreffend hat die Strafkammer zwar darauf hingewiesen, dass drei Fälle der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern (vgl. zu den Einzelheiten Senatsbeschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, insoweit in NStZ 2012, 168 nicht abgedruckt); über die das Landgericht im ersten Rechtsgang nicht entschieden hatte, nicht durch die Zurückverweisung des Senats bei ihr anhängig geworden sind; denn insoweit ist das Verfahren bei der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer des Landgerichts anhängig geblieben, für den Senat bestand keine Entscheidungsbefugnis (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 352 Prüfung 1).
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