Rechtsprechung
BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 StPO; § 352 StPO
Zurückverweisung bei nicht erschöpfender Aburteilung im ersten Rechtszug (Anhängigkeit der nicht abgeurteilten Taten nach der Zurückverweisung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Verbinden des anhängig gebliebenen Verfahrens zu dem zurückverwiesenen Verfahren wegen der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 4; StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet; Verbinden des anhängig gebliebenen Verfahrens zu dem zurückverwiesenen Verfahren wegen der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 197
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07
Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12
Allerdings war es im Zeitpunkt der Zurückverweisung geboten, entsprechend § 4 StPO das anhängig gebliebene Verfahren zu dem zurückverwiesenen hinzu zu verbinden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).Über diese Taten ist von der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer noch zu entscheiden, wenn nicht wegen der Verfahrensdauer und des Zeitablaufs ein Vorgehen nach § 154 StPO in den Blick genommen wird (vgl. dazu auch OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).
- BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12
Zutreffend hat die Strafkammer zwar darauf hingewiesen, dass drei Fälle der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern (vgl. zu den Einzelheiten Senatsbeschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, insoweit in NStZ 2012, 168 nicht abgedruckt); über die das Landgericht im ersten Rechtsgang nicht entschieden hatte, nicht durch die Zurückverweisung des Senats bei ihr anhängig geworden sind; denn insoweit ist das Verfahren bei der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer des Landgerichts anhängig geblieben, für den Senat bestand keine Entscheidungsbefugnis (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138;… Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 352 Prüfung 1).Allerdings war es im Zeitpunkt der Zurückverweisung geboten, entsprechend § 4 StPO das anhängig gebliebene Verfahren zu dem zurückverwiesenen hinzu zu verbinden (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 32 Ss 20/07, NStZ 2008, 118, 119).
- BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12
Zutreffend hat die Strafkammer zwar darauf hingewiesen, dass drei Fälle der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern (vgl. zu den Einzelheiten Senatsbeschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, insoweit in NStZ 2012, 168 nicht abgedruckt); über die das Landgericht im ersten Rechtsgang nicht entschieden hatte, nicht durch die Zurückverweisung des Senats bei ihr anhängig geworden sind; denn insoweit ist das Verfahren bei der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer des Landgerichts anhängig geblieben, für den Senat bestand keine Entscheidungsbefugnis (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138; Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 352 Prüfung 1). - BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende …
Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12
Zutreffend hat die Strafkammer zwar darauf hingewiesen, dass drei Fälle der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern (vgl. zu den Einzelheiten Senatsbeschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, insoweit in NStZ 2012, 168 nicht abgedruckt); über die das Landgericht im ersten Rechtsgang nicht entschieden hatte, nicht durch die Zurückverweisung des Senats bei ihr anhängig geworden sind; denn insoweit ist das Verfahren bei der zuerst mit der Sache befassten Strafkammer des Landgerichts anhängig geblieben, für den Senat bestand keine Entscheidungsbefugnis (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 138;… Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 352 Prüfung 1).