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   BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13   

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https://dejure.org/2013,20963
BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13 (https://dejure.org/2013,20963)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2013 - 2 StR 176/13 (https://dejure.org/2013,20963)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13 (https://dejure.org/2013,20963)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
    Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Tötung: Bedingter Tötungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung unter Alkoholeinfluss; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. des bedingten Tötungsvorsatzes durch Vorliegen des Willenselements und Wissenselements des Täters in Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung i.R.e. Stichverletzung durch ein Messer in den Bereich des Oberbauches

  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Tötung: Bedingter Tötungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung unter Alkoholeinfluss; Anforderungen an die Urteilsfeststellungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung bzgl. des bedingten Tötungsvorsatzes durch Vorliegen des Willenselements und Wissenselements des Täters in Abgrenzung zur gefährlichen Körperverletzung i.R.e. Stichverletzung durch ein Messer in den Bereich des Oberbauches

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 341
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt die Annahme von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz nahe (st. Rspr.; BGH NStZ 2011, 338 f.).
  • BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11

    Totschlag; Tötungsvorsatz (lückenhafte Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13
    Gleichwohl können das Wissens- oder Willenselement des Vorsatzes im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko einer Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung oder alkoholischen Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist (vgl. BGH NStZ 2012, 151).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH NStZ 2012, 443, 444).
  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Bei der Prüfung, ob ein bedingter Tötungsvorsatz festzustellen ist, hat das Tatgericht eine umfassende Gesamtwürdigung der objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13 mwN).
  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob sich die Tat als spontane, unüberlegte und in affektiver Erregung ("wie besessen') ausgeführte Handlung erweist und wie dies gegebenenfalls zu würdigen ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, NStZ 2016, 668, 669; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NStZ 2015, 266, 267 f.) und ob die Angeklagten aufgrund ihrer Alkoholisierung - unabhängig von deren Bewertung unter dem Gesichtspunkt des § 21 StGB - die von ihrem Handeln ausgehende Lebensgefahr für das Opfer unzutreffend beurteilt haben könnten oder ob - im Gegenteil - diese geeignet war, bei den Angeklagten die Hemmschwelle für besonders gravierende Gewalthandlungen herabzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 ? 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37; Senat, Urteile vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, NStZ-RR 2013, 343; vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341 f., jeweils mwN).
  • BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche

    Das Wissens- oder das Willenselement des Vorsatzes können aber auch hier im Einzelfall fehlen, etwa wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko einer Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung oder alkoholischen Beeinflussung zur Tatzeit nicht bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341; Beschluss vom 15. Januar 1987 - 1 StR 704/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 7).
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

    Bei der Prüfung, ob ein bedingter Tötungsvorsatz festzustellen ist, hat das Tatgericht eine umfassende Gesamtwürdigung der objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341, 342; Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35, jeweils mwN).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17

    Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst

    Eine alkoholische Beeinflussung des Täters zur Tatzeit kann aber durchaus auch dazu führen, dass dieser das in seinem Tun enthaltene Risiko einer Tötung falsch einschätzt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341 f.).
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