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   BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12   

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https://dejure.org/2013,16739
BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12 (https://dejure.org/2013,16739)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2013 - I ZR 34/12 (https://dejure.org/2013,16739)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - I ZR 34/12 (https://dejure.org/2013,16739)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    UWG Nr. 28 Anh. zu § 3 Abs. 3

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Runes of Magic - Eine Werbung, die sprachlich von der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich gezielt an Kinder.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    An Kinder gerichtete Werbung in Onlinespielen ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

  • openjur.de

    §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 3, 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG
    Zur Unzulässigkeit einer an Kinder gerichteten Kaufaufforderung i.S.d. Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Runes of Magic

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Runes of Magic

    § 3 Abs 3 Anhang Nr 28 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten Werbung in Onlinespielen - Runes of Magic

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    An Kinder gerichtete Werbung in Onlinespielen ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

  • JurPC

    "Runes of Magic"

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer an Kinder gerichteten Kaufaufforderung im Internet; Kinderbezogene Werbung durch die Bezeichnung "Schnapp Dir.."; Kaufaufforderung im Zusammenhang mit dem Fantasierollenspiel "Runes of Magic" im Internet

  • Betriebs-Berater

    Das Duzen im Werbeslogan als gezielte Ansprache von Kindern - Runes of Magic

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten Werbung in Onlinespielen - Runes of Magic

  • ra.de
  • schulte-lawyers.com PDF
  • spielerecht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer an Kinder gerichteten Kaufaufforderung im Internet; Kinderbezogene Werbung durch die Bezeichnung "Schnapp Dir.."; Kaufaufforderung im Zusammenhang mit dem Fantasierollenspiel "Runes of Magic" im Internet

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer an Kinder gerichteten Kaufaufforderung im Internet; Kinderbezogene Werbung durch die Bezeichnung "Schnapp Dir.."; Kaufaufforderung im Zusammenhang mit dem Fantasierollenspiel "Runes of Magic" im Internet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (37)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wann richtet sich Werbung an Minderjährige?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Werbung gegenüber Kindern, die zum Kauf auffordert, ist wettbewerbswidrig - Free2Play, Sparabo & Co vor dem Aus ?

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Verbot von Werbung gegenüber Kindern in Onlinespiel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BGH untersagt Werbung für Kinder beim Online-Spiel "Runes of Magic"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verbot von Internet-Werbung für Kinder

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Direkte Kaufaufforderung für Minderjährige auch über Links verboten

  • heise.de (Pressemeldung, 18.07.2013)

    Internet-Werbung für Kinder verboten

  • heise.de (Pressebericht, 04.01.2014)

    Duzen und Anglizismen im eCommerce problematisch

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BGH untersagt Kinderwerbung bei Computerspiel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für Kinder in Fantasyrollenspiel - Gameforge darf Spielzubehör nicht bewerben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufforderung "Schnapp Dir..." bei Fantasierollenspiel im Internet stellt unzulässige Kaufaufforderung dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässigkeit von an Kinder gerichteter Werbung für Onlinespiel

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    "Du” is’ nich, Digga! ("Runes of Magic”)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Das Duzen im Werbeslogan als gezielte Ansprache von Kindern - Runes of Magic

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Runes of Magic

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufforderung "Schnapp Dir..." bei Fantasierollenspiel im Internet stellt unzulässige Kaufaufforderung dar

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.07.2013)

    Gameforge darf digitales Spielzubehör nicht bei Kindern bewerben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Rollenspiel "Runes of Magic": Unzulässige Werbung gegenüber Kindern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urteilsgründe liegen vor: Online-Rollenspiel "Runes of Magic": Unzulässige Werbung gegenüber Kindern

  • nachtwey-ip.eu (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Runes of Magic

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Runes of Magic: Unzulässige Kaufaufforderung an Kinder - BGH untersagt Kinderwerbung bei Computerspiel

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zu der Frage, wann Kinder in der Werbung direkt angesprochen werden

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Runes of Magic: Darf auf einer Spielewebsite Werbung für Kinder geschaltet werden?

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) verbietet an Kinder gerichtete In-Game-Werbung bei "Runes of Magic" endgültig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Runes of Magic: Kinderwerbung bei Computerspiel nicht erlaubt - BGH urteilt: Unzulässige Kaufaufforderung an Kinder

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    An Kinder gerichtete Werbeaussagen mit einem Link zu kostenpflichtigen Zubehörangeboten für das Computerspiel "Runes of Magic” sind unzulässig

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Runes of Magic Entscheidung bestätigt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Online-Computerspiel: Verbot von Werbung für Spielezubehör

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kinder im Internet nicht zum Kauf von Spielezubehör animieren

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Werbung gegenüber Minderjährigen in Online-Spielen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zu unzulässiger Werbung gegenüber Kindern in Online-Rollenspiel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Online-Werbung für Kinder verboten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder ist wettbewerbswidrig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Werbung: Kinder dürfen nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung gegenüber Kindern bei Onlinespielen

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Online-Werbung für Kinder verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH untersagt Werbung für Kinder beim Computerspiel "Runes of Magic" - Werbeaussage stellt unzulässige Kaufaufforderung an Kinder dar

Besprechungen u.ä. (10)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werberecht: Zur Zulässigkeit von an Kinder gerichteter Werbung in Online-Spielen

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Unzulässige Werbung für Computerspiel gegenüber Kindern

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Kaufaufforderung an Kinder

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige an Kinder gerichtete Werbung

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Runes of Magic: Urteilsbegründung liegt vor - Eine kritische Würdigung

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Werbung für den Kauf von virtuellen Gütern bei "free-to-play”-game untersagt

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH-Versäumnisurteil zu Runes of Magic: Die Kritik im Überblick

  • nachtwey-ip.eu (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Runes of Magic

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werberecht: Zur Zulässigkeit von an Kinder gerichteter Werbung in Online-Spielen

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Runes of Magic" - Wettbewerbsrechtliche Gefahren der Ansprache von Kunden in der Werbung

Sonstiges (2)

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 09.01.2014)

    Duzen problematisch: Gameforge legt Einspruch gegen BGH-Urteil ein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Runes of Magic: Kinderwerbung bei Computerspiel nicht erlaubt - Unzulässige Kaufaufforderung an Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1014
  • MDR 2014, 289
  • GRUR 2014, 298
  • MMR 2014, 169
  • MIR 2014, Dok. 013
  • BB 2014, 193
  • K&R 2014, 196
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 2/12

    Arzneimittelwerbung in einer Google-Adwords-Anzeige: Elektronischer Verweis zu

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Bei einer Werbung im Internet sind die Gewohnheiten der Internetnutzer zu berücksichtigen, die mit den Besonderheiten des Internets vertraut sind und wissen, dass Informationen zu angebotenen Waren auf mehreren Seiten verteilt sein können, die untereinander durch elektronische Verweise verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04, GRUR 2008, 84 Rn. 30 = WRP 2008, 98 - Versandkosten; Urteil vom 6. Juni 2013 - I ZR 2/12, juris Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet; vgl. auch Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 228/03, GRUR 2007, 159 Rn. 20 = WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein am Ende des Werbetextes platzierter Verweis nicht nur dazu einlädt, sondern gerade dazu auffordert, diesen Link anzuklicken, um nähere Informationen zu erhalten (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - I ZR 119/10, GRUR 2012, 81 Rn. 14 f. = WRP 2012, 962 - Innerhalb 24 Stunden; Urteil vom 6. Juni 2013 - I ZR 2/12, juris Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet).

    Die durch einen elektronischen Verweis miteinander verbundenen Internetseiten sieht der von der Werbung der Beklagten angesprochene Verbraucher als zusammengehörig an (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - I ZR 222/02, GRUR 2005, 438 = WRP 2005, 480 - Epson-Tinte; Urteil vom 7. April 2005 - I ZR 314/02, GRUR 2005, 690, 692 = WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; Urteil vom 6. Juni 2013 - I ZR 2/12, juris Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet; OLG Köln, GRUR-RR 2007, 329, 330).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 160/05

    Sammelaktion für Schoko-Riegel

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Nach dem beworbenen Produkt und der gesamten Art und Weise der Ansprache ist davon auszugehen, dass in erster Linie Minderjährige und darunter gerade auch Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gezielt angesprochen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Rn. 20 = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne, zu § 4 Nr. 2 UWG; Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05, GRUR 2009, 71 Rn. 12 = WRP 2009, 45 - Sammelaktion für Schoko-Riegel, zu § 4 Nr. 2 UWG und § 1 UWG aF).

    Sie wird sprachlich von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlichen Anglizismen geprägt (vgl. BGH, GRUR 2009, 71 Rn. 12 - Sammelaktion für Schoko-Riegel; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza aaO Anh. zu § 3 Abs. 3 Rn. 61).

    Ob eine Werbung eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf von Produkten enthält, ist aus der Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds der angesprochenen Konsumentengruppe, mithin eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Kindes zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 82/05, GRUR 2008, 183 Rn. 15 = WRP 2008, 214 - Tony Taler; GRUR 2006, 776 Rn. 19 - Werbung für Klingeltöne; GRUR 2009, 71 Rn. 14 - Sammelaktion für Schoko-Riegel, mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 28.8).

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Bei einer Werbung im Internet sind die Gewohnheiten der Internetnutzer zu berücksichtigen, die mit den Besonderheiten des Internets vertraut sind und wissen, dass Informationen zu angebotenen Waren auf mehreren Seiten verteilt sein können, die untereinander durch elektronische Verweise verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04, GRUR 2008, 84 Rn. 30 = WRP 2008, 98 - Versandkosten; Urteil vom 6. Juni 2013 - I ZR 2/12, juris Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet; vgl. auch Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 228/03, GRUR 2007, 159 Rn. 20 = WRP 2006, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).

    Hat er diese Seite aufgerufen, wird er über die Preise und die Beschaffenheit der angebotenen Ausstattungsgegenstände hinreichend informiert, ohne dass es dazu noch weiterer Zwischenschritte oder eines Suchens bedarf (vgl. auch EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 56 - Konsumentenombudsmannen/Ving, zu Art. 7 Abs. 4 Buchst. i der Richtlinie 2005/29/EG; BGH, GRUR 2007, 159 Rn. 22 - Anbieterkennzeichnung im Internet).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Dabei könne nicht unabhängig von der Form, in der die kommerzielle Kommunikation erfolge, derselbe Grad an Genauigkeit in der Beschreibung eines Produkts verlangt werden (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, GRUR 2011, 930 Rn. 45 und 48 = WRP 2012, 189 - Konsumentenombudsmannen/Ving).

    Hat er diese Seite aufgerufen, wird er über die Preise und die Beschaffenheit der angebotenen Ausstattungsgegenstände hinreichend informiert, ohne dass es dazu noch weiterer Zwischenschritte oder eines Suchens bedarf (vgl. auch EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 56 - Konsumentenombudsmannen/Ving, zu Art. 7 Abs. 4 Buchst. i der Richtlinie 2005/29/EG; BGH, GRUR 2007, 159 Rn. 22 - Anbieterkennzeichnung im Internet).

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03

    Werbung für Klingeltöne

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Nach dem beworbenen Produkt und der gesamten Art und Weise der Ansprache ist davon auszugehen, dass in erster Linie Minderjährige und darunter gerade auch Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gezielt angesprochen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2006 - I ZR 125/03, GRUR 2006, 776 Rn. 20 = WRP 2006, 885 - Werbung für Klingeltöne, zu § 4 Nr. 2 UWG; Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05, GRUR 2009, 71 Rn. 12 = WRP 2009, 45 - Sammelaktion für Schoko-Riegel, zu § 4 Nr. 2 UWG und § 1 UWG aF).

    Ob eine Werbung eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf von Produkten enthält, ist aus der Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds der angesprochenen Konsumentengruppe, mithin eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Kindes zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 82/05, GRUR 2008, 183 Rn. 15 = WRP 2008, 214 - Tony Taler; GRUR 2006, 776 Rn. 19 - Werbung für Klingeltöne; GRUR 2009, 71 Rn. 14 - Sammelaktion für Schoko-Riegel, mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 28.8).

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12

    Gewinnspielwerbung gegenüber Kinderin

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Eine gezielte persönliche Ansprache von Kindern im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung ist nicht erforderlich, da der Anwendungsbereich der Vorschrift andernfalls weitgehend leerliefe und der Schutzzweck damit nicht erreicht würde (ebenso etwa Fezer/Scherer aaO Anh. UWG Nr. 28 Rn. 14; Mankowski, WRP 2008, 421, 423; aA Steinbeck, WRP 2008, 865, 868; offengelassen von OLG Köln, WRP 2013, 92, 93; vgl. auch Köhler, NJW 2008, 3032, 3033).

    (1) Das Unmittelbarkeitskriterium dient der Abgrenzung von bloß mittelbaren oder indirekten - und damit nicht tatbestandsmäßigen - Aufforderungen, die sich für die Werbeadressaten erst aus den Umständen ergeben und bei denen ein zusätzlicher, vom Umworbenen (gedanklich) zu vollziehender Schritt zwischen Aufforderung in der Werbung und Entstehung des Erwerbsentschlusses erforderlich ist (vgl. OLG Köln, WRP 2013, 92, 93; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 28.8; ders., WRP 2008, 700, 702; Fezer/Scherer aaO Anh. UWG Nr. 28 Rn. 15 ff.; dies., NJW 2009, 324, 330; dies., WRP 2008, 430, 433; T. Fuchs, WRP 2009, 255, 264; weitergehend Mankowski, WRP 2008, 421, 424; Wirtz in Götting/Nordemann aaO § 3 Rn. 177).

  • OLG Köln, 23.03.2007 - 6 U 227/06

    Preisangaben bei Internetbuchung von Flugreisen

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Die durch einen elektronischen Verweis miteinander verbundenen Internetseiten sieht der von der Werbung der Beklagten angesprochene Verbraucher als zusammengehörig an (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - I ZR 222/02, GRUR 2005, 438 = WRP 2005, 480 - Epson-Tinte; Urteil vom 7. April 2005 - I ZR 314/02, GRUR 2005, 690, 692 = WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; Urteil vom 6. Juni 2013 - I ZR 2/12, juris Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet; OLG Köln, GRUR-RR 2007, 329, 330).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Die durch einen elektronischen Verweis miteinander verbundenen Internetseiten sieht der von der Werbung der Beklagten angesprochene Verbraucher als zusammengehörig an (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - I ZR 222/02, GRUR 2005, 438 = WRP 2005, 480 - Epson-Tinte; Urteil vom 7. April 2005 - I ZR 314/02, GRUR 2005, 690, 692 = WRP 2005, 886 - Internet-Versandhandel; Urteil vom 6. Juni 2013 - I ZR 2/12, juris Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet; OLG Köln, GRUR-RR 2007, 329, 330).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 82/05

    "Tony Taler"-Werbeaktion gegenüber Schülern

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Ob eine Werbung eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf von Produkten enthält, ist aus der Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds der angesprochenen Konsumentengruppe, mithin eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Kindes zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 82/05, GRUR 2008, 183 Rn. 15 = WRP 2008, 214 - Tony Taler; GRUR 2006, 776 Rn. 19 - Werbung für Klingeltöne; GRUR 2009, 71 Rn. 14 - Sammelaktion für Schoko-Riegel, mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 28.8).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 119/10

    Innerhalb 24 Stunden

    Auszug aus BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein am Ende des Werbetextes platzierter Verweis nicht nur dazu einlädt, sondern gerade dazu auffordert, diesen Link anzuklicken, um nähere Informationen zu erhalten (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - I ZR 119/10, GRUR 2012, 81 Rn. 14 f. = WRP 2012, 962 - Innerhalb 24 Stunden; Urteil vom 6. Juni 2013 - I ZR 2/12, juris Rn. 17 - Pflichtangaben im Internet).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10

    Auftragsbestätigung

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

    Der Senat hat am 17. Juli 2013 folgendes Versäumnisurteil verkündet (GRUR 2014, 298 = WRP 2014, 164 - Runes of Magic):.

    Der gesetzliche Schutzzweck der Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG entfällt deshalb nicht schon dann, wenn "gemischte" oder sogar überwiegend aus Erwachsenen bestehende Zielgruppen angesprochen werden (vgl. Ernst, jurisPR-WettbR 4/2014 Anm. 3; Großkomm.UWG/Pahlow, 2. Aufl., § 3 (E) Anh. Nr. 28 Rn. 17; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 28.7; Mankowski, EWiR 2014, 161, 162).

    Ausreichend für die Annahme einer unmittelbaren Aufforderung zum Erwerb im Sinne der Verbotsvorschrift ist allein das Vorliegen einer Aufforderung, bei der kein zusätzlicher, vom Umworbenen (gedanklich) zu vollziehender Schritt zwischen Aufforderung in der Werbung und Entstehung des Erwerbsentschlusses erforderlich ist, sondern der Erwerbsentschluss auf einen Kaufappell hin sogleich gefasst werden kann (BGH, GRUR 2014, 298 Rn. 25 - Runes of Magic, mwN).

    Der Senat sieht aus den bereits im Versäumnisurteil dargelegten Gründen (Rn. 35) weiterhin keine Notwendigkeit zu einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union über die Auslegung von Tatbestandsmerkmalen der Nummer 28 des Anhangs I der Richtlinie 2005/29/EG (vgl. BGH, GRUR 2014, 298 Rn. 35 in Verbindung mit Rn. 18 f. sowie Rn. 26 bis 28 - Runes of Magic).

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13

    Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft -

    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 34/12, GRUR 2014, 298 Rn. 14 = WRP 2014, 164 - Runes of Magic I).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 190/13

    Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsbefreiung für den Frachtführer bei

    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis der Klägerin, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 34/12, GRUR 2014, 298 Rn. 14 = WRP 2014, 164 - Runes of Magic).
  • KG, 01.12.2015 - 5 U 74/15

    Gepanzerte Blutschwinge - Wettbewerbsverstoß: Gezielte Ansprache von Kindern in

    Insoweit ist auch die umstrittene Frage (vgl. hierzu BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I, Rn 18) nicht entscheidungsrelevant, ob der auslegungsbedürftige Begriff "Kinder", der weder gesetzlich noch in der Richtlinie 2005/29/EG definiert ist, alle noch nicht volljährigen Werbeadressaten oder nur Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erfasst.

    Es handelt sich vielmehr nur um eine - nicht tatbestandsmäßige - an jedermann gerichtete Werbung, von der sich auch Minderjährige angesprochen fühlen können (vgl. BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I, Rn 19; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Anh. zu § 3 III, Rn 28.7) und auch nicht um eine im Schwerpunkt eindeutig an Jugendliche gerichtete Werbung, von der auch das eine oder andere Kind unter 14 Jahren angesprochen wird (vgl. BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I, Rn 19).

    (vgl. BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I, Rn 19).

    Auffallend ist die korrekte Sprache, insbesondere die korrekte Verwendung des Imperativs ("stürze") statt der umgangssprachlich üblichen Verkürzung ("stürz", vgl. auch BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I), die eine gewisse Distanz zum Werbeadressaten herstellt, die für eine gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung unüblich ist.

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 220/12

    Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaft: Abschluss eines neuen

    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis des Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 34/12, GRUR 2014, 298 Rn. 14 = WRP 2014, 164 - Runes of Magic).
  • LG Berlin, 21.04.2015 - 16 O 648/13

    Informelle Ansprache bei Online-Spielen keine verbotene Kaufaufforderung an

    Wohl aber kann es ausreichen, wenn darüber hinaus überwiegend kindertypische Begriffe einschließlich gebräuchlicher Anglizismen verwendet werden (Köhler/Bornkamm a.a.O. Rdn. 28.8; BGH GRUR 2014, 298 - Runes of Magic I; GRUR 2014, 1211 - Rundes of Magic II).

    Insbesondere enthält die Kaufaufforderung nach Einschätzung der Kammer keine "kindertypische Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen" (vgl. BGH GRUR 2014, 298, Rdn. 19 - Runes of Magic I).

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 67/11

    Wettbewerbsverstoß im Altfall: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs

    Die Entscheidung beruht allerdings nicht auf der Säumnis, sondern stellt eine Entscheidung in der Sache dar, die ebenso ergangen wäre, wenn die Klägerin in der Revisionsverhandlung ordnungsgemäß vertreten gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 34/12, GRUR 2014, 298 Rn. 14 = WRP 2014, 164 - Runes of Magic).
  • VG München, 30.09.2015 - M 18 K 13.4835

    Don't be a may be - Tabakwerbung

    Auch die notwendige Betrachtung der Werbung im Zusammenhang (BGH vom 17.07.2013 - I ZR 34/12) führt nicht zu diesem Ergebnis.
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