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   BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14   

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https://dejure.org/2015,27265
BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14 (https://dejure.org/2015,27265)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2015 - V ZR 205/14 (https://dejure.org/2015,27265)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14 (https://dejure.org/2015,27265)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 S 1 BImAG, § 2 Abs 3 BImAG, § 131 Abs 1 Nr 1 UmwG
    Übernahme ehemals volkseigener Grundstücke im Beitrittsgebiet in das Treuhandvermögen der Bundesrepublik Deutschland: Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BImAG § 2 Abs. 2 S. 1, Abs. 3; EVertr Art. 22; UmwG § 131 Abs. 1; BGB §§ 259 Abs. 2, 666
    Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf Bundesanstalt für Immobilienaufgaben infolge Eigentumsübergang bundeseigener Grundstücke

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit dem Eigentum an den Grundstücken des Bundes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Wertersatz für Aufbauten auf ehemals volkseigenen Grundstücken

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BImAG § 2
    Anspruch auf Wertersatz gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aufgrund des Übergangs von Eigentum und grundstücksbezogenen Verbindlichkeiten beim Treuhandvermögen

  • rewis.io

    Übernahme ehemals volkseigener Grundstücke im Beitrittsgebiet in das Treuhandvermögen der Bundesrepublik Deutschland: Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImAG § 2 Abs. 2 S. 1; BImAG § 2 Abs. 3
    Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit dem Eigentum an den Grundstücken des Bundes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DDR-Immobilien - und der Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Übergang grundstücksbezogener Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3720
  • MDR 2015, 1229
  • WM 2016, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12

    Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;

    Auszug aus BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14
    aa) § 2 Abs. 2 Satz 1 BImAG regelt unmittelbar nur die Übertragung des Eigentums an den Grundstücken, die bei Wirksamwerden des Eigentumsübergangs (noch, vgl. BVerwGE 147, 348 Rn. 18) zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehören, auf die Beklagte.

    Die öffentlichen und insbesondere hoheitlichen Aufgaben der früheren Behörden der Bundesvermögensverwaltung, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BImAG auf die Beklagte übergegangen sind, bestehen im öffentlichen Interesse und lösen allenfalls verwaltungsverfahrensrechtliche Beziehungen zu Dritten aus, die aber als Grundlage eines Drittauskunftsanspruchs ausscheiden (vgl. BVerwGE 147, 348 Rn. 21).

    Sie führt aber als solche weder zu einem Eintritt in deren Rechte und Pflichten (BVerwGE 147, 348 Rn. 20) noch zu zivilrechtlichen Beziehungen gegenüber Dritten, denen gegenüber hiervon - wie gegenüber der Klägerin - kein Gebrauch gemacht worden ist.

  • VG Dresden, 04.06.2008 - 4 K 1652/06
    Auszug aus BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14
    cc) Sie sind auch nicht von dem Eigentumsübergang nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BImAG ausgenommen (zutreffend: VG Dresden, Urteil vom 4. Juni 2008 - 4 K 1652/06, juris Rn. 17).
  • BGH, 13.06.1997 - V ZR 40/96

    Passivlegitimation für die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung bei vormaligen

    Auszug aus BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14
    Vielmehr hat er daran uneingeschränktes Volleigentum erlangt, jedoch unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Aufteilung durch das in Art. 22 Abs. 1 Satz 3 EinigVtr ursprünglich vorgesehene Bundesgesetz zur Aufteilung des Finanzvermögens (Senat, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 260; J. Schmidt-Räntsch, Eigentumszuordnung, Rechtsträgerschaft und Nutzungsrechte an Grundstücken, 2. Aufl., S. 32 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 13. Juni 1997 - V ZR 40/96, VIZ 1997, 598).
  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR;

    Auszug aus BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14
    Vielmehr hat er daran uneingeschränktes Volleigentum erlangt, jedoch unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Aufteilung durch das in Art. 22 Abs. 1 Satz 3 EinigVtr ursprünglich vorgesehene Bundesgesetz zur Aufteilung des Finanzvermögens (Senat, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 260; J. Schmidt-Räntsch, Eigentumszuordnung, Rechtsträgerschaft und Nutzungsrechte an Grundstücken, 2. Aufl., S. 32 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 13. Juni 1997 - V ZR 40/96, VIZ 1997, 598).
  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14
    Zwischen den Beteiligten muss eine besondere rechtliche Beziehung bestehen, wobei ein gesetzliches Schuldverhältnis genügt (BGH, Urteil vom 5. November 2002- XI ZR 381/01, BGHZ 152, 307, 316 mwN).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    bb) Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in § 681 Satz 2, § 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. Senat, Urteile vom 12. April 2013 - V ZR 203/11, ZfIR 2013, 591 Rn. 21, 24 und vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14, WM 2016, 473 Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 15).
  • VG Berlin, 05.07.2018 - 10 K 298.16

    Anordnung bodenrechtlicher Maßnahmen nach einer Umwandlung; Störereigenschaft;

    Für die heutige Rechtlage ist klar, dass sich die Ausgliederung im Wege einer so genannten "partiellen Gesamtrechtsnachfolge" vollzieht (vgl. Teichmann in: Lutter, Umwandlungsgesetz, 5. Aufl. 2014, § 123 Rn. 6 ff.; BGH, Urteil vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14 -, juris Rn. 23).
  • KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18

    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten

    Die Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in §§ 681 S. 2, 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nämlich nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 -, juris Rn. 21, 24; Urteil vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14 juris Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05 - juris Rn. 15).
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