Rechtsprechung
BGH, 17.08.1984 - IX ARZ 7/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bestellung eines gemeinsamen Vollstreckungsgerichts für die Zwangsversteigerung mehrerer in verschiedenen Amtsgerichtsbezirken belegener Grundstücke - Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke in demselben Verfahren - Anspruch des Schuldner auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1984, 1540
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 17.08.1984 - IX ARZ 7/84
Zeller leugnet nicht den allgemein anerkannten Grundsatz, daß von einer vorherigen Anhörung dann abzusehen ist, wenn dies erforderlich ist, um nicht den Zweck einer gerichtlichen Maßnahme zu gefährden (BVerfGE 7, 95, 99; 9, 89, 98). - BGH, 03.05.1984 - IX ARZ 5/84
Erfordernis des rechtlichen Gehörs bei Bestellung des zuständigen …
Auszug aus BGH, 17.08.1984 - IX ARZ 7/84
Dies beurteilt sich nach § 18 ZVG, über dessen Voraussetzungen der Senat im Rahmen der Bestimmung nach § 2 Abs. 2 ZVG mitentscheidet (IX. Zivilsenat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 3. Mai 1984 - IX ARZ 5/84). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BGH, 17.08.1984 - IX ARZ 7/84
Zeller leugnet nicht den allgemein anerkannten Grundsatz, daß von einer vorherigen Anhörung dann abzusehen ist, wenn dies erforderlich ist, um nicht den Zweck einer gerichtlichen Maßnahme zu gefährden (BVerfGE 7, 95, 99; 9, 89, 98). - BayObLG, 16.01.1974 - Allg. Reg. 40/73
Auszug aus BGH, 17.08.1984 - IX ARZ 7/84
Der Auffassung von Zeller a.a.O. § 2 Rz. 3, wonach der Schuldner bei der Zuständigkeitsbestimmung nach § 2 ZVG gemäß Art. 103 GG Anspruch auf rechtliches Gehör habe, kann nicht zugestimmt werden (hM, vgl. BayObLGZ 1974, 15, 17 f m.Nachw.).
- LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19
Zwangsversteigerungsverfahren: Anordnung der Zwangsvollstreckung ohne vorherige …
Die Gewährleistung des Zwecks der Zwangsversteigerung macht regelmäßig auch die Nichtanhörung des Schuldners vor der Anordnung der Zwangsversteigerung erforderlich (BGH, Beschluss vom 17. August 1984 - IX ARZ 7/84 -, juris).Das folgt bereits daraus, dass die Beschlagnahme durch den Anordnungsbeschluss auch bewegliche Sachen umfasst, nämlich die Gegenstände, auf welche sich bei einem Grundstücke die Hypothek erstreckt (§ 20 Abs. 2 ZVG i.V.m. §§ 1120 ff. BGB), und der Gläubiger insoweit schutzbedürftig ist (BGH, Beschluss vom 17. August 1984 - IX ARZ 7/84 -, juris).
- FG Hamburg, 27.10.2017 - 3 K 141/16
Grundbesitzwert (Bedarfswert) für wirtschaftliche Einheit - Bestimmung der …
Der Bundesgerichtshof hält eine Verbindung der Verfahren auch dann für möglich, wenn eine gemeinsame Nutzung durch die Versteigerung erhalten bleiben kann (BGH…, Beschluss vom 14. Juli 1986 IX ARZ 7/86, Rn. 6, zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 03. Mai 1984, IX ARZ 5/84, Rn. 6, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 17. August 1984, IX ARZ 7/84, Rn. 5, zitiert nach juris).