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   BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93   

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https://dejure.org/1993,3119
BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93 (https://dejure.org/1993,3119)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1993 - 1 StR 472/93 (https://dejure.org/1993,3119)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1993 - 1 StR 472/93 (https://dejure.org/1993,3119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der strafschärfende Berücksichtigung der tateinheitlichen Begehung von § 175 und § 176 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 175, 176, 52, 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 591
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 115/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
    Der 5. Strafsenat nimmt, soweit er in einem rechtlich nicht bindenden Hinweis die Ansicht vertreten hat, die tateinheitliche Verwirklichung der Tatbestände nach §§ 175 und 176 StGB könne nicht ohne weiteres strafschärfend berücksichtigt werden, weil es sich um einen Fall nur klarstellender Idealkonkurrenz handele (BGH NStZ 1993, 537), von dieser Abstand.

    Zwar hat der 5, Strafsenat des Bundesgerichtshofs - in einem rechtlich nicht bindenden Hinweis - die Meinung vertreten, die tateinheitliche Verwirklichung der Tatbestände nach § 175 und § 176 StGB könne nicht ohne weiteres strafschärfend berücksichtigt werden, weil es sich um einen Fall nur klarstellender Idealkonkurrenz handele (BGH, Beschluß vom 19. April 1993 - 5 StR 115/93).

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen -

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß § 175 gegenüber § 176 StGB eigenständiges Unrecht enthält, das den Schuldgehalt der Tat nicht unerheblich verstärkt (BGH, Urteile vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82 und 7. Juli 1983 - 4 StR 222/83); diese Beurteilung entspricht dem geltenden Recht.
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
    Die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 20. Oktober 1992 (GSSt 1/92), auf die der 5. Strafsenat hinweist, berührt nicht die Frage, in welchem Verhältnis der Unrechtsgehalt der §§ 175, 176 StGB zueinander steht.
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 222/83

    Außerachtlassung besonderer Umständen bei der Strafzumessung - Verkennung des

    Auszug aus BGH, 17.08.1993 - 1 StR 472/93
    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß § 175 gegenüber § 176 StGB eigenständiges Unrecht enthält, das den Schuldgehalt der Tat nicht unerheblich verstärkt (BGH, Urteile vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82 und 7. Juli 1983 - 4 StR 222/83); diese Beurteilung entspricht dem geltenden Recht.
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