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   BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94   

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BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94 (https://dejure.org/1994,4015)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1994 - 2 StR 301/94 (https://dejure.org/1994,4015)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1994 - 2 StR 301/94 (https://dejure.org/1994,4015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung - Erregung des Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 226 Abs. 2

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7; BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).

    Es sind aber Fälle denkbar, in denen der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich jedoch infolge einer psychischen Beeinträchtigung wie z.B. Affekts oder alkoholischer Beeinflussung gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tode des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 24; BGH, Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 und vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).

  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" -

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Nicht zu besorgen ist, daß das Landgericht den früheren Vorfällen zuviel Gewicht (vgl. BGHR StGB § 213 1. Alternative Verschulden 2) beigemessen oder übersehen hat, daß auch die Angemessenheit der Reaktion des Opfers in Betracht zu ziehen ist (BGH StV 1981, 546; 1985, 367; BGHR StGB § 213 1. Alternative Mißhandlung 1; Verschulden 1).
  • BGH, 10.12.1987 - 4 StR 539/87

    Straftaten gegen das Leben: Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Es sind aber Fälle denkbar, in denen der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich jedoch infolge einer psychischen Beeinträchtigung wie z.B. Affekts oder alkoholischer Beeinflussung gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tode des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 24; BGH, Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 und vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Es sind aber Fälle denkbar, in denen der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich jedoch infolge einer psychischen Beeinträchtigung wie z.B. Affekts oder alkoholischer Beeinflussung gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tode des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 24; BGH, Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 und vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
  • BGH, 29.08.1973 - 2 StR 268/73

    Überprüfung der Versagung des Schwurgerichts auf mildernde Umstände nach § 228

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Die Strafkammer hat den Strafmilderungsgrund der Reizung zum Zorn (§ 213 1. Alternative StGB) zu Recht erörtert, da diese Vorschrift, wenn sie eingreift, schon für sich allein die Annahme eines minder schweren Falles nach § 226 Abs. 2 StGB gebietet (BGHSt 25, 222; BGHR StGB § 226 Strafrahmenwahl 1 und 2).
  • BGH, 09.03.1989 - 1 StR 72/89

    Berücksichtigung des besonderen Strafmilderungsgrunds der Reizung zum Zorn im

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Die Strafkammer hat den Strafmilderungsgrund der Reizung zum Zorn (§ 213 1. Alternative StGB) zu Recht erörtert, da diese Vorschrift, wenn sie eingreift, schon für sich allein die Annahme eines minder schweren Falles nach § 226 Abs. 2 StGB gebietet (BGHSt 25, 222; BGHR StGB § 226 Strafrahmenwahl 1 und 2).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 563/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Es sind aber Fälle denkbar, in denen der Täter alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, er sich jedoch infolge einer psychischen Beeinträchtigung wie z.B. Affekts oder alkoholischer Beeinflussung gleichwohl nicht bewußt ist, daß sein Tun zum Tode des Opfers führen kann (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 10, 15, 24; BGH, Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 und vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33 und 35; BGH, Beschluß vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33 und 35; BGH, Beschluß vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnet (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33 und 35; BGH, Beschluß vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 186/88

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 05.02.1991 - 5 StR 6/91

    Aufhebung eines Urteils im Rahmen einer Revision

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung -

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag

    Die Urteilsgründe lassen ihrem Zusammenhang nach hinreichend deutlich erkennen, daß die Schwurgerichtskammer sich der Notwendigkeit bewußt gewesen ist, die Grenzziehung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewußter Fahrlässigkeit im konkreten Fall auf Grund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen und angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung stets in Betracht zu ziehen, daß der Täter auf das Ausbleiben des als möglich erkannten Tötungserfolgs vertraut haben kann (st.Rspr., vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35 und 37 jeweils m.w.N.; ferner zuletzt BGH, Beschluß vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94 - und Urteil vom 17. August 1994 - 2 StR 301/94).
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