Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2685
BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00 (https://dejure.org/2000,2685)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2000 - 4 StR 233/00 (https://dejure.org/2000,2685)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00 (https://dejure.org/2000,2685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; Tatmehrheit; "Abgabe oder Überlassen" von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Eigenverbrauch; Schätzung des Umfangs des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Erwerb - Veräußerung - Minderjährige - Tateinheit - Bewertungseinheit - Absatzdelikt - Zweifelssatz - Konkurrenzen

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 35; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 64 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertungseinheit und Tatbestandsmerkmale bei der Abgabe von BtM ab Minderjährige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Demgemäß ist, soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, auch bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit anzunehmen (vgl. BGH StV 1997, 636.637; 1999, 431).

    Die Beurteilung, ob selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen sind, ist zwar in erster Linie Sache des Tatrichters, dessen Wertung das Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler hin zu überprüfen hat (vgl. BGH StV 1997, 636, 637 m. N.).

    Zwar handelt der Täter gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift nur dann, wenn er sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch wiederholte Vornahme gerade solcher Handlungen verschaffen will, die einen der Tatbestände des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllen (BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 1, 2), wobei es jedoch nicht erforderlich ist, daß der Täter die erstrebten Einnahmen ausschließlich aus Rauschgiftgeschäften mit Minderjährigen erzielen will (vgl. BGHR aaO Nr. 2 m.N.).

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Eine Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11) kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben (BGH NStZ 1997, 243 m. N.).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Eine Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11) kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben (BGH NStZ 1997, 243 m. N.).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Eine Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11) kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben (BGH NStZ 1997, 243 m. N.).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Allerdings gebietet es der Zweifelssatz nicht, festgestellte Einzelveräußerungen zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß die veräußerten Betäubungsmittel ganz oder teilweise aus demselben Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGH StV 1999, 431; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14, jew. m. w. N.).
  • BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Zwar handelt der Täter gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift nur dann, wenn er sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch wiederholte Vornahme gerade solcher Handlungen verschaffen will, die einen der Tatbestände des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllen (BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 1, 2), wobei es jedoch nicht erforderlich ist, daß der Täter die erstrebten Einnahmen ausschließlich aus Rauschgiftgeschäften mit Minderjährigen erzielen will (vgl. BGHR aaO Nr. 2 m.N.).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Eine Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11) kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben (BGH NStZ 1997, 243 m. N.).
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Lassen sich hierzu Feststellungen auf andere Weise nicht treffen, so kann die Menge der jeweils durch eine Handlung erworbenen Betäubungsmittel vom Tatrichter auf der Grundlage vorhandener Beweisanzeichen geschätzt werden (BGH NStZ-RR 1997, 121; vgl. auch BGHSt 40, 374, 376).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1, ff.), ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen; vielmehr zeigte er sich nach den Feststellungen therapiebereit.
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00
    Auch für den Begriff "Bestimmen" in § 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG gelten die allgemeinen, zu § 26 StGB entwickelten Grundsätze (vgl. dazu im einzelnen BGHSt 45, 373 = NStZ 2000, 321, 322 m.N.).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96

    Feststellungen zur gesamten Menge Kokain bei gemeinschaftlichem Handeltreiben mit

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

    Der Annahme von Anstiftung steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

    Der Annahme von Anstiftung und damit auch des "Bestimmens' steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

    Wird ein Minderjähriger erst durch die Übergabe des Rauschgifts mit der Anweisung, dieses zu bestimmten Bedingungen an einen bestimmten Ort zu transportieren, zu der konkreten Tat des unerlaubten Förderns des Handeltreibens veranlasst, "benutzt' der Täter in einem solchen Fall einen Minderjährigen zum Betäubungsmittelverkehr auch dann, wenn dieser hierzu von vornherein (allgemein) bereit war und die Bereitschaft dem Täter gegenüber auch aufgezeigt hat (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (Fall des sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn in diesem Fall fehlt es an der erforderlichen Kausalität der Anstiftungshandlung (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 26 Rn. 4).

    Bis zum Tatentschluss bleibt allerdings ein Bestimmen zu einer konkreten Tat selbst dann noch möglich, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Der Freispruch in den Fällen 1 bis 15 der Anklageschrift kann nicht losgelöst von der Verurteilung in den Fällen 16 bis 19 beurteilt werden, da das Urteil Anhaltspunkte dafür enthält, dass aus den unten näher auszuführenden Gründen eine Zusammenfassung der Handlungen des Angeklagten zu einer Tateinheit in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17

    Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten;

    Soweit ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist, ist bei Absatzdelikten eine Tat anzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, StV 1997, 636, 637; vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, juris Rn. 12).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Gleichwohl wird unter einem Bestimmen einhellig ein über die bloße Hervorrufung des entsprechenden Entschlusses hinausgehendes Verursachen eines tatsächlichen Verhaltens eines anderen verstanden (vgl. BGH, Urteile vom 8. Januar 1985 - 1 StR 686/84, NJW 1985, 924, vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, BGHSt 41, 242, 245, vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, BGHR StGB § 180 Abs. 2 Vorschubleisten 1, vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374, vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42, und vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, BGHSt 59, 28, 33; Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 22/17, NStZ-RR 2017, 142, und vom 22. November 2017 - 4 StR 401/17, NStZ 2018, 460; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 180 Rn. 21; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 180 Rn. 59; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 180 Rn. 38; Müko-StGB/O glakcioglu , BtMG, 4. Aufl., § 30a Rn. 52; vgl. auch Hardtung, FS Herzberg, S. 411, 415 ff.).
  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

    Auch für den Begriff "Bestimmen" in § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG gelten die allgemeinen, zu § 26 StGB entwickelten Grundsätze (vgl. dazu im Einzelnen BGHSt 45, 373; BGH NStZ 2001, 41, 42; 1994, 29, 30; StV 2001, 406; Körner, BtMG 5. Aufl. § 30 a Rdn. 25; Franke in Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 30 a Rdn. 7; zu § 26 vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. Rdn. 3).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 157/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Bei dieser Aufteilung von Handels- und Eigenverbrauchsmenge hätte sich der Angeklagte jeweils eines Verbrechens des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - 1 StR 443/00 -) in Tateinheit (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1998 - 4 StR 174/98 - Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00 -) mit unerlaubtem Handeltreiben nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG schuldig gemacht.

    Dieser Rechtsfehler ergreift den Schuldspruch (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 479/99 - 18. Juli 2000 - 4 StR 258/00 - Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00 -).

  • BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14

    Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten

    Insoweit bilden der jeweilige Erwerb der Rauschgiftmenge und deren nachfolgende sukzessive Veräußerung auch dann eine Bewertungseinheit, wenn - wie hier - aus der Erwerbsmenge Rauschgift an Minderjährige abgegeben wird; mehrere solcher Abgaben sind dann Teil einer Tat im Rechtssinne (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1997- 4 StR 222/97, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, juris Rn. 4, 7).
  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch (Darstellungspflicht; Widersprüche;

    Aus diesem Grunde erweist sich die Beschränkung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft als unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, insoweit in NStZ 2001, 41 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 557/00

    Bestimmen zum Handeltreiben gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG (Mitursächlichkeit /

  • OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06

    Anspruch auf Rückzahlung einer in Aktien der Beklagten angelegten Geldsumme;

  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 305/00

    Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • OLG Köln, 15.08.2013 - 18 U 5/13

    Bericht des Verrichtungsgehilfen

  • OLG Köln, 15.11.2012 - 18 U 47/12

    Anspruch eines Kapitalanlegers auf Rückgewähr des eingesetzten Kapitals wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht