Rechtsprechung
BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 323a StGB; § 7 WStG
Regelmäßige Versagung der Strafrahmenverschiebung bei erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit im Fall zu verantwortender und signifikant tatrisikoerhöhender Trunkenheit (eingeschränkte Revisibilität; Übertragung auf weitere Genuss- und Betäubungsmittel; ... - lexetius.com
StGB § 21
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Strafrahmenverschiebung bei erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund verantwortender Trunkenheit; Strafrahmenverschiebung bei Vorhersehbarkeit der Verübung von Straftaten aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls; ...
- blutalkohol
, S. 86
Strafrahmenverschiebung bei trunkenheitsbedingter verminderter Schuldfähigkeit
- Judicialis
StGB § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Grundsätze zur Strafrahmenverschiebung bei alkoholisierten Tätern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- BGHSt 49, 239
- NJW 2004, 3350
- NStZ 2004, 678
- NZV 2005, 108 (Ls.)
- NJ 2005, 42
- StV 2004, 591
Wird zitiert von ... (60)
- BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15
Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die …
(3) Der 5. Strafsenat hat in einer ausführlich begründeten Grundsatzentscheidung (Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239) dem Anliegen des Senats, zu einer Änderung der Rechtsprechung zu gelangen, prinzipiell beigepflichtet, indes mit leichten Modifikationen an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten.Zur Begründung hat er sich auf seine Ausführungen im Urteil vom 17. August 2004 (5 StR 93/04, BGHSt 49, 239) bezogen.
Nach Ansicht des Senats stellt demgegenüber das selbstverantwortliche Sich-Betrinken des Täters vor der Tat für sich allein einen schulderhöhenden Umstand dar, der im Rahmen der Ermessensausübung nach § 21 StGB regelmäßig Berücksichtigung zu finden hat, ohne dass dies von einzelfallbezogenen Feststellungen dazu abhängig ist, ob sich auf Grund der jeweiligen persönlichen oder situativen Verhältnisse das Risiko der Begehung von Straftaten infolge der Alkoholisierung (für den Täter) vorhersehbar signifikant erhöht hatte (so aber BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239; Beschlüsse vom 1. März 2016 - 5 ARs 50/15, juris; vom 10. Mai 2016 - 1 ARs 21/15, juris).
Hat der Tatrichter die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO, S. 241), so kann das Revisionsgericht nur beanstanden, dass er gesetzlich vorgegebene Wertungsmaßstäbe missachtet oder eine gerechtem Schuldausgleich nicht mehr entsprechende Strafe verhängt hat.
Dieser Erfahrungssatz ist allgemeinkundig (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO, S. 242; Beschluss vom 6. November 1996 - 5 ARs 59/96, NStZ-RR 1997, 163, 165).
Zwar trifft es zu, dass es trotz verbreiteten hohen Alkoholkonsums "nur in einem Bruchteil der Fälle erheblicher Alkoholisierung zu einer rechtswidrigen Tat' kommt (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO, S. 242).
Demgemäß teilt der Senat ebenso wenig die Ansicht, dass ein Rausch nur dann als rechtswidrig angesehen werden könne, wenn er (zumindest nicht ausschließbar) zur Aufhebung der Steuerungsfähigkeit führt (so aber BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 252).
Soweit der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 17. August 2004 (5 StR 93/04) ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 1957 (5 StR 127/57, BGHSt 10, 247) angeführt hat, um darzulegen, dass das Verständnis des § 323a StGB in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht immer einheitlich gewesen ist (BGHSt 49, 239, 251), weist er zwar im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass dort unter Berufung auf das Schuldprinzip gefordert wurde, dass für den Täter eines Vollrauschs zum Zeitpunkt des Sich-Berauschens mindestens vorhersehbar sein müsse, dass er im Rausch "irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen' könne (…aaO, S. 249 f.).
Soweit der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 17. August 2004 (5 StR 93/04) ausgeführt hat, im Fall der Versagung der Strafrahmenmilderung bestünde bei schwerwiegenden Verbrechen ein weitaus gewichtigerer Wertungswiderspruch "augenfällig' darin, dass hier die Strafobergrenzen für den Schuldunfähigen (Freiheitsstrafe von fünf Jahren) und für den erheblich vermindert Schuldfähigen bei abgelehnter Strafrahmenverschiebung (Freiheitsstrafe von 15 Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe) weit auseinanderklafften (BGHSt 49, 239, 253;… ebenso Fischer, StGB, 64. Aufl., § 21 Rn. 25a), nimmt er schon im Ansatz nicht hinreichend Bedacht auf den Regelungsgehalt des § 21 StGB:.
Dahingestellt bleiben kann hier, ob Überlegungen des historischen Gesetzgebers für einen Grundsatz sprechen, wonach im Fall vorwerfbarer Alkoholisierung eine Strafrahmenverschiebung regelmäßig abzulehnen ist (dagegen BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 248 ff.; Neumann, StV 2003, 527, 528; Verrel/Hoppe, JuS 2005, 308, 309 f.).
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
Der 5. Strafsenat hat ausgeführt, ein Fall selbst zu verantwortender Trunkenheit spreche in der Regel gegen eine Strafrahmenverschiebung, wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant infolge der Alkoholisierung erhöht habe, und zur weiteren Begründung auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 17. August 2004 (5 StR 93/04, BGHSt 49, 239) Bezug genommen.ee) Der 5. Strafsenat pflichtete in einer ausführlich begründeten Grundsatzentscheidung (Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239) dem Anliegen des 3. Strafsenats, zu einer Änderung der Rechtsprechung zu gelangen, prinzipiell bei.
Hat es die für die Beurteilung wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO, S. 241), so kann das Revisionsgericht nur beanstanden, dass es gesetzlich vorgegebene Wertungsmaßstäbe missachtet oder eine gerechtem Schuldausgleich nicht mehr entsprechende Strafe verhängt hat.
Es ist im Grundsatz anerkannt und wird auch durch den vorlegenden Senat nicht in Zweifel gezogen (…vgl. Vorlegungsbeschluss Rn. 29 ff.), dass sich die auf einer Gesamtabwägung beruhende Ermessensentscheidung des Tatgerichts an diesem Kompensationsgedanken auszurichten hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO;… vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05, aaO; vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03, NStZ 2004, 619;… MüKo/StGB/Streng, aaO, § 21 Rn. 22;… SSWStGB/Kaspar, aaO, § 21 Rn. 28;… Fischer, aaO, § 21 Rn. 18; jeweils mwN).
Vor diesem Hintergrund haben weite Teile der Rechtsprechung - darunter alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 1957 - 5 StR 127/57, BGHSt 10, 247, 251; vom 2. Mai 1961 - 1 StR 139/61, BGHSt 16, 124, 125; vom 22. August 1996 - 4 StR 217/96, BGHSt 42, 235, 242;… vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, aaO; vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO, S. 242;… vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05, aaO;… vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO Rn. 24 ff.; Beschluss vom 6. November 1996 - 5 ARs 59/96, NStZ-RR 1997, 163, 165) - und strafrechtlichen Literatur (vgl. etwa Foth, DRiZ 1990, 417, 419 f.;… Schnarr, aaO, S. 83 f.; Rautenberg, DtZ 1997, 45; Schäfer, DRiZ 1996, 196; Lackner, JuS 1968, 215, 218 f.) als allgemeinkundigen Erfahrungssatz gefolgert, eine alkoholische Berauschung erhöhe generell das Risiko strafbaren Verhaltens, insbesondere im Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte.
Allerdings wird in der Rechtsprechung auch gesehen, dass es trotz verbreiteten hohen Alkoholkonsums "nur in einem Bruchteil der Fälle erheblicher Alkoholisierung zu einer rechtswidrigen Tat' kommt (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO, S. 242).
Die in den § 323a StGB, § 122 OWiG enthaltene Wertung ist schließlich nicht darauf zu reduzieren, dass einem Rausch nur dann strafrechtlich erhebliches Unrecht innewohnt, wenn er zumindest nicht ausschließbar zur völligen Aufhebung der Steuerungsfähigkeit führt (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, aaO, S. 252).
- BGH, 15.10.2015 - 3 StR 63/15
Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit (erhebliche …
Danach gilt, dass der Tatrichter zwar eine Gesamtwürdigung aller wesentlichen schuldrelevanten Gesichtspunkte vorzunehmen (BGH…, Urteil vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40) und einer wertenden Betrachtung zu unterziehen hat, deren revisionsgerichtliche Überprüfung sich indes darauf beschränkt, ob die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen vom Tatrichter hinreichend ermittelt und bei der Wertung ausreichend berücksichtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 241).Diese komme vielmehr nur in Betracht, "wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant infolge der Alkoholisierung erhöht' habe (BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239).
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
c) Die Ausführungen zur erhaltenen, aber erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei sämtlichen Taten sind ebenso rechtsfehlerfrei wie die Zubilligung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zugunsten des alkoholkranken Angeklagten (vgl. hierzu Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 93/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08
Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt daher an die Ablehnung einer Strafrahmenmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei lebenslanger Freiheitsstrafe hohe Anforderungen (BGH NStZ 1992, 538; 2004, 678, 681; StV 2006, 465, 466). - BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05
Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …
Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte M. nach den bisherigen Feststellungen "seit vielen Jahren unter einer schweren Alkoholabhängigkeit" leidet, wird bei der Prüfung einer Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu beachten sein, dass sie dann nicht in Betracht kommt, wenn der Täter aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33, 35). - BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06
Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen; …
Gegebenenfalls wird auch zu prüfen sein, ob unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2004, 3350 eine Strafmilderung nach den §§ 21, 49 StGB jedenfalls dann zu versagen ist, wenn, wie für den Angeklagten A. festgestellt ist, ihm bekannt gewesen ist, dass sich "sein Aggressionspotential durch den Konsum von Alkohol und Tabletten noch erhöhte" (UA S. 192). - BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 21/15
Anfrageverfahren; verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafmilderung bei …
Dies setzt allerdings voraus, dass sich dabei aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant erhöht hat (Senat…, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 37 unter Verweisung auf BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - 1 StR 302/03).An dieser Rechtsprechung, die an den Beschluss des 5. Strafsenats vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239 anknüpft, hält der Senat fest.
- BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
Mord (Grausamkeit; Tatausführung; niedrige Beweggründe); Erörterungsmangel …
Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass der Angeklagte vor der Tat Alkohol zu sich genommen hatte (zur Versagung der Strafmilderung in Fällen verschuldeter Trunkenheit vgl. BGHSt 49, 239;… Senat BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33), denn die Schuldfähigkeit des Angeklagten war nicht allein wegen des zuvor genossenen Alkohols, sondern wegen eines Zusammenwirkens mit einer Persönlichkeitsstörung und der möglicherweise kurz vor der Tat durch den Angeklagten O. verursachten Gehirnerschütterung erheblich eingeschränkt.Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer Trunkenheit des Angeklagten, so ist Voraussetzung für die Versagung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in jedem Fall, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (…BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33; so auch BGHSt 49, 239 - Trunkenheit vom Angeklagten zu verantworten).
- BGH, 28.04.2016 - 4 ARs 16/15
Anfrageverfahren; Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit …
Feststellungen zu einer vorhersehbar signifikanten Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten infolge der Alkoholisierung aufgrund persönlicher oder situativer Verhältnisse des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 241) hat das Landgericht nicht getroffen.Bei der Entscheidung, ob dem Angeklagten die Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zugute kommen soll, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Tatrichters (BGH…, Beschluss vom 24. September 1990 - 4 StR 369/90, BGHR § 21 Strafrahmenverschiebung 21; Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 241), die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (BGH, Urteile vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202, 203 und vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496, 497).
Im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände ist dabei die selbst zu verantwortende Trunkenheit ein zu berücksichtigender Umstand unter anderen (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 314/05, vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, jeweils aaO, und vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 241).
- BGH, 01.03.2016 - 5 ARs 50/15
Anfrageverfahren (selbst zu verantwortende Trunkenheit; Strafrahmenverschiebung; …
- BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht …
- BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15
Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des …
- BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18
Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die …
- BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05
Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung …
- BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11
Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive; …
- BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat); …
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord …
- BGH, 23.02.2006 - 4 StR 444/05
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (taugliches Tatobjekt bzw. Tatopfer; …
- BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafmilderung); …
- BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig …
- OLG Hamm, 15.09.2016 - 3 RVs 70/16
Trunkenheit; Strafmilderung; Vorwerfbarkeit der Alkoholaufnahme; Unterbringung; …
- BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04
Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei …
- BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05
Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und …
- BGH, 13.01.2010 - 5 StR 510/09
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung); …
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 612/07
Rechtsfehlerhafte Strafrahmenverschiebung bei Tatbegehung im Zustand verminderter …
- BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 1401/05
Recht auf den gesetzlichen Richter (Divergenzvorlage; Großer Senat für …
- BGH, 25.03.2009 - 5 StR 86/09
Körperverletzung mit Todesfolge (minder schwerer Fall; Gesamtabwägung); …
- OLG Hamm, 11.06.2008 - 2 Ss 60/08
gefährliche Körperverletzung; Kopfstoß; minderer schwerer Fall; Strafmilderung; …
- BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05
Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei …
- BGH, 12.01.2021 - 1 StR 488/20
Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliches Ermessen hinsichtlich einer …
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04
Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung …
- BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20
Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer …
- OLG Hamburg, 10.05.2012 - 3-19/12
Strafverfahren: Berufung der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten; …
- BGH, 29.10.2008 - 5 StR 456/08
Schwere Körperverletzung (minder schwerer Fall); Strafzumessung (Strafschärfung …
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord …
- BGH, 19.10.2004 - 1 StR 254/04
Versuchte Tötung (Voraussetzungen des korrigierten Rücktrittshorizonts; …
- BGH, 07.11.2016 - 2 ARs 386/15
Anfrageverfahren; verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der fakultativen …
- BGH, 07.01.2008 - 5 StR 417/07
Minder schwerer Fall des Totschlages und Strafrahmenverschiebung gemäß § 21 StGB …
- BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
Unzureichend begründeter Freispruch (Erörterungsmangel; Gesamtwürdigung)
- OLG Hamburg, 10.05.2012 - 1 Ss 57/12
Alkoholabhängigkkeit und unterlassenen Unterbringsmaßregel
- LG Schwerin, 05.11.2014 - 33 KLs 27/12
Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter erheblich verminderter …
- BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07
Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der …
- OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16
Strafzumessung bei Trunkenheit im Verkehr: Versagung der Strafmilderung bei …
- BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08
Revisibilität der Strafzumessung (Strafrahmenmilderung wegen verminderter …
- BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang, …
- BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07
Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte …
- BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit; intensive …
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 92/07
Fr die Beurteilung der alkoholbedingten Beeintrchtigung der Schuldfhigkeit eines …
- BGH, 10.03.2010 - 5 StR 62/10
Totschlag (unbenannter minder schwerer Fall; Beweiswürdigung); Unterbringung in …
- BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
Beweiswürdigung beim Mordvorwurf
- OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
Trunkenheit im Verkehr: Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit ab …
- LG Berlin, 16.02.2007 - 5 JuJs 2984/05
Strafbarkeit sexualbezogener Äußerungen gegenüber einem Kind
- OLG Hamm, 04.10.2006 - 3 Ss 429/06
Strafrahmenverschiebung; fakultativ; Alkoholisierung; Gesamtabwägung
- BGH, 28.05.2009 - 5 StR 166/09
Verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung; …
- BGH, 05.03.2008 - 5 StR 5/08
Unzureichende Beweiswürdigung bei bloßer Vermutung (Beweis des Vorsatzes); …
- OLG München, 07.02.2006 - 4St RR 7/06
Verstoß gegen Verschlechterungsverbot bei Übernahme erstinstanzlicher …
- AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 104/08
Blutentnahme bei Trunkenheitsfahrten: Konvertierbarkeit von …
- OLG Brandenburg, 20.08.2021 - 1 OLG 53 Ss 71/21
Versagung der Strafmilderung gem. §§ 49 Abs. 1 , 21 StGB
- OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Versagung einer …