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BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 263 StGB; § 46 StGB
Erpressung (Drohung); Betrug; Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begehen eines versuchten Betruges durch das Versprechen die Täter besänftigen zu können
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253 Abs. 1 § 255
Drohung mit Übelszufügung durch Dritten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 16
- StV 2006, 694
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; …
Soll das Übel von einem Dritten verwirklicht werden, muss er also die Vorstellung erwecken wollen, er könne den Dritten in der angekündigten Richtung beeinflussen und wolle dies für den Fall der Verweigerung des verlangten Verhaltens auch tun (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693;… Träger/Altvater in LK-StGB, 11. Aufl., § 240 Rn. 56; insoweit vergleichbar zur Erpressung BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06, NStZ-RR 2007, 16; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 jew. mwN). - LG Aachen, 10.11.2016 - 67 KLs 17/16
Androhung von Schlägen zur Erhaltung der Beute nach der Wegnahme von Bargeld und …
Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift ist in Fällen, in denen das in Aussicht gestellte Übel nicht durch den Drohenden selbst, sondern durch Dritte verwirklicht werden soll, dann gegeben, wenn der Drohende in dem Bedrohten die Vorstellung weckt, dass er den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und dies - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2006, 3 StR 2238/06, NStZ-RR 2007, S. 16).