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   BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06   

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https://dejure.org/2006,3363
BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06 (https://dejure.org/2006,3363)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2006 - KVR 11/06 (https://dejure.org/2006,3363)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2006 - KVR 11/06 (https://dejure.org/2006,3363)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrages auf Feststellung, dass einer Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt, bei Bestehen der begründeten Annahme, die Behörde werde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde verneinen; Reichweite der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen ...

  • Judicialis

    GWB § 64 Abs. 1 Nr. 1; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 3; ; EG Art. 82

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 64 Abs. 1 Nr. 1 § 65 Abs. 3 S. 3; EG Art. 82
    "Soda-Club"; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde im Kartellverfahren

  • rechtsportal.de

    "Soda-Club"; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde im Kartellverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soda-Club

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 169, 52
  • NJW-RR 2007, 615
  • WM 2006, 1972
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.07.1990 - 217/88

    Kommission / Deutschland - Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Nationale

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06
    Auch die vom Bundeskartellamt angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften wendet sich nicht dagegen, dass das deutsche Recht der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 1 VwGO (und entsprechend der Beschwerde nach § 64 Abs. 1 GWB) im Regelfall eine aufschiebende Wirkung einräumt; diese Entscheidungen verweisen lediglich auf die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, die aufschiebende Wirkung in geeigneten Fällen durch eine Anordnung des Sofortvollzugs zu überwinden und dem Gemeinschaftsrecht auf diese Weise zu seiner sofortigen Verwirklichung zu verhelfen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.7.1990 - C-217/88, Slg. 1990, I-2879, 2905 Tz. 25 - Weindestillation; ferner Urt. v. 21.2.1991 - C-143/88 u. C-92/89, Slg. 1991, I-415, 541 Tz. 20 ff. - Zuckerfabrik Süderdithmarschen; Urt. v. 9.11.1995 - C-465/93, Slg. 1995, I-3761, 3792 Tz. 40 - Atlanta).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.1996 - 3 M 24/96

    Kanalbelegungsplan; Rundfunkprogramm; Verwaltungsakt mit Doppelwirkung;

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06
    Für den vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 VwGO ist die Zulässigkeit eines solchen Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung allgemein anerkannt, wenn eine Behörde den Suspensiveffekt eines eingelegten Rechtsmittels in Frage stellt (vgl. für Fälle der faktischen Vollziehung BVerwG NVwZ 1986, 638; OVG Schleswig NVwZ-RR 1997, 626; ferner Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Okt.
  • BGH, 17.05.1965 - KVR 1/64

    Möglichkeit der Kartellbehörde zum Vorgehen gegen ein Altkartell in der Zeit vor

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06
    Dies schließt jedoch eine analoge Anwendung dieser Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 17.5.1965 - KVR 1/64, WuW/E 667, 670 - Rechtselbische Zementpreise IV; KG WuW/E OLG 5263, 5265; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, aaO § 64 Rdn. 4; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 64 Rdn. 2).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06
    b) Die analoge Heranziehung des § 64 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist auch geboten, weil andernfalls gleiche oder zumindest vergleichbare Sachverhalte ohne sachlich einleuchtenden Grund ungleich behandelt würden (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 35, 263, 272; BGH WuW/E 667, 670 - Rechtselbische Zementpreise IV).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06
    Auch die vom Bundeskartellamt angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften wendet sich nicht dagegen, dass das deutsche Recht der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 1 VwGO (und entsprechend der Beschwerde nach § 64 Abs. 1 GWB) im Regelfall eine aufschiebende Wirkung einräumt; diese Entscheidungen verweisen lediglich auf die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, die aufschiebende Wirkung in geeigneten Fällen durch eine Anordnung des Sofortvollzugs zu überwinden und dem Gemeinschaftsrecht auf diese Weise zu seiner sofortigen Verwirklichung zu verhelfen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.7.1990 - C-217/88, Slg. 1990, I-2879, 2905 Tz. 25 - Weindestillation; ferner Urt. v. 21.2.1991 - C-143/88 u. C-92/89, Slg. 1991, I-415, 541 Tz. 20 ff. - Zuckerfabrik Süderdithmarschen; Urt. v. 9.11.1995 - C-465/93, Slg. 1995, I-3761, 3792 Tz. 40 - Atlanta).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06
    Auch die vom Bundeskartellamt angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften wendet sich nicht dagegen, dass das deutsche Recht der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 1 VwGO (und entsprechend der Beschwerde nach § 64 Abs. 1 GWB) im Regelfall eine aufschiebende Wirkung einräumt; diese Entscheidungen verweisen lediglich auf die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, die aufschiebende Wirkung in geeigneten Fällen durch eine Anordnung des Sofortvollzugs zu überwinden und dem Gemeinschaftsrecht auf diese Weise zu seiner sofortigen Verwirklichung zu verhelfen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.7.1990 - C-217/88, Slg. 1990, I-2879, 2905 Tz. 25 - Weindestillation; ferner Urt. v. 21.2.1991 - C-143/88 u. C-92/89, Slg. 1991, I-415, 541 Tz. 20 ff. - Zuckerfabrik Süderdithmarschen; Urt. v. 9.11.1995 - C-465/93, Slg. 1995, I-3761, 3792 Tz. 40 - Atlanta).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer Anweisung an die Lottogesellschaften, Spielumsätze

    Soweit die Untersagungsverfügungen auf Art. 82 EG gestützt sind, bedarf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses im Rahmen der Entscheidung gemäß § 65 GWB keiner Erörterung, weil die Beschwerde kraft Gesetzes in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 1 Nr. 1 GWB aufschiebende Wirkung hat ( BGH, Beschluss vom 17.08.06, KVR 11/06 - Soda-Club ) und insoweit eine Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 65 Abs. 1 GWB nicht getroffen worden ist, eine sofortige Vollziehung unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt also ohnehin nicht besteht.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 43/22
    Daher sind auch etwaige Friktionen, wie sie zum Teil nach der Streichung der Regelung des § 64 Abs. 1 Nr. 1 GWB a.F. durch das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vom 18. Dezember 2007 (BGBl. Teil I Nr. 66, S. 2966; siehe dazu BT-Drucks. 16/5847, S. 11 f.; BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - KVR 11/06, juris) im Zusammenhang mit kartellbehördlichen Rückerstattungsanordnungen gemäß § 32 Abs. 2 GWB a.F. ausgemacht wurden (Reher/Haellmigk, WuW 2010, 513, 522), im EnWG gerade nicht zu besorgen, weil § 76 EnWG seit seinem Inkrafttreten nahezu umfassend die aufschiebende Wirkung ausschließt.
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