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BGH, 17.08.2010 - 5 StR 327/10 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 337 StPO
Strafzumessung (intertemporales Strafrecht; milderes Gesetz; Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung der milderen Regelung in § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots angesichts einer äußerst milden Strafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31; StGB § 49 Abs. 2
Nichtberücksichtigung der milderen Regelung in § 31 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots angesichts einer äußerst milden Strafenbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; …
Auszug aus BGH, 17.08.2010 - 5 StR 327/10
Angesichts der äußerst milden Strafenbildung - Gegenstand des Verfahrens waren 18 Betäubungsmittelgeschäfte betreffend insgesamt rund 16 kg Amphetamin, rund 32 kg Haschisch bzw. Marihuana sowie knapp 300 g Kokain - kann der Senat offenlassen, ob wegen des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) im vorliegenden Fall § 31 BtMG a.F. i.V.m. § 49 Abs. 2 StGB als mildere Regelung anzusehen gewesen wäre.