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   BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11   

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https://dejure.org/2011,6424
BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11 (https://dejure.org/2011,6424)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - 5 StR 322/11 (https://dejure.org/2011,6424)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - 5 StR 322/11 (https://dejure.org/2011,6424)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Strafzumessung bei Versagung einer Gesamtstrafenbildung durch den vollständigen Vollzug der Strafen aus den Vorverurteilungen i.R.d. Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Berücksichtigung der Strafzumessung bei Versagung einer Gesamtstrafenbildung durch den vollständigen Vollzug der Strafen aus den Vorverurteilungen i.R.d. Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 343/10

    Härteausgleich wegen entgangener nachträglicher Gesamtstrafenbildung infolge

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11
    Der Senat hält es für vorzugswürdig, den Härteausgleich gleichfalls im Rahmen der Vollstreckungslösung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18, vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10 und vom 11. April 2011 - 5 StR 100/11).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09

    Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11
    Der Senat hält es für vorzugswürdig, den Härteausgleich gleichfalls im Rahmen der Vollstreckungslösung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18, vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10 und vom 11. April 2011 - 5 StR 100/11).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11
    Allein die erfolgte Anrechnung von drei Monaten auf die verhängte Freiheitsstrafe wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung vermag diesen Gesichtspunkt nicht aufzufangen (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 45 und vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11
    Allein die erfolgte Anrechnung von drei Monaten auf die verhängte Freiheitsstrafe wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung vermag diesen Gesichtspunkt nicht aufzufangen (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 45 und vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 11.04.2011 - 5 StR 100/11

    Härteausgleich für infolge der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe entgangene

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11
    Der Senat hält es für vorzugswürdig, den Härteausgleich gleichfalls im Rahmen der Vollstreckungslösung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18, vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10 und vom 11. April 2011 - 5 StR 100/11).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 301/11

    Härteausgleich (revisionsgerichtliche Prüfung; Vollstreckungslösung;

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 322/11
    Dies hätte einen Härteausgleich nach sich ziehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 301/11), zumal der Angeklagte sich in dieser Sache bereits einige Zeit in Untersuchungshaft befunden hat.
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 108/13

    Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (Rücktritt vom unbeendeten

    Das Landgericht hat zwar gesehen, dass eine (weitere) Gesamtstrafenbildung wegen vollständiger Vollstreckung der Strafen aus den Vorverurteilungen nicht in Betracht kommt; dieses hätte indes einen Härteausgleich nach sich ziehen müssen (vgl. BGH Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 322/11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1242 mwN).
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