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   BGH, 17.08.2011 - I ZR 18/09   

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https://dejure.org/2011,10787
BGH, 17.08.2011 - I ZR 18/09 (https://dejure.org/2011,10787)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZR 18/09 (https://dejure.org/2011,10787)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZR 18/09 (https://dejure.org/2011,10787)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 UrhG, § 8 Abs 2 S 2 UrhG
    Alleinurheberschaft an einem Filmwerk: Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils

  • Wolters Kluwer

    Schlüssigkeit der Darlegung fehlender schöpferischer Beiträge anderer Personen an einem Filmwerk zur Feststellung einer Alleinurheberschaft

  • rewis.io

    Alleinurheberschaft an einem Filmwerk: Darlegungs- und Beweislast

  • ra.de
  • rewis.io

    Alleinurheberschaft an einem Filmwerk: Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 8 Abs. 2 S. 2; ZPO § 319 Abs. 1
    Schlüssigkeit der Darlegung fehlender schöpferischer Beiträge anderer Personen an einem Filmwerk zur Feststellung einer Alleinurheberschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH hält an Entscheidung zu »Der Frosch mit der Maske« fest

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 135 (Ls.)
  • ZUM 2012, 141
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 18/09
    Das ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt und eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV nicht erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 Rn. 16 - CILFIT).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - I ZR 18/09
    Der Kläger rügt ohne Erfolg, der Senat habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil er ihm im Blick auf die in Randnummer 61 des Senatsurteils (I ZR 18/09, GRUR 2011, 714 = WRP 2011, 913 - Der Frosch mit der Maske) gestellten Anforderungen an die Schlüssigkeit seines Sachvortrags nicht durch eine Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht die Gelegenheit zum ergänzenden Sachvortrag gegeben habe.
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