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   BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11   

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BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11 (https://dejure.org/2011,1831)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - V ZB 128/11 (https://dejure.org/2011,1831)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - V ZB 128/11 (https://dejure.org/2011,1831)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Nr 6 ZVG, § 100 Abs 3 ZVG, § 404a ZPO, § 412 ZPO, § 574 Abs 3 S 2 ZPO
    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners; Selbstbeschaffung der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Erkrankung des Kindes an "anorexia nervosa"

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners; Selbstbeschaffung der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners; Selbstbeschaffung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 30a; ZPO § 765a
    Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Erkrankung des Kindes an "anorexia nervosa"

  • rechtsportal.de

    ZVG § 30a; ZPO § 765a
    Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Erkrankung des Kindes an "anorexia nervosa"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1459
  • NZM 2011, 786
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    Die form- und fristgerecht (§ 575 ZPO) eingelegte Rechtsbeschwerde ist allerdings nur wegen der Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung (§ 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO) als statthaft zu behandeln; die Entscheidung des Beschwerdegerichts lässt die an Allgemeinbelange gebundene Beschränkung des Zugangs zur Rechtsbeschwerde durch die in § 574 Abs. 2 ZPO bestimmten Zulassungsgründe außer Acht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, WM 2011, 74).

    Wenn der Gesetzgeber eine Anfechtbarkeit der Beschwerdeentscheidung aus diesem Grund nicht vorgesehen, sondern das Rechtsmittel von dem Vorliegen besonderer Zulassungsgründe abhängig gemacht hat, ist es einem Beschwerdegericht grundsätzlich verwehrt, außerhalb der gesetzlichen Zulassungsgründe eine zusätzliche Instanz zu eröffnen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, WM 2011, 74).

    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG dann stattzugeben ist, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 -  V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 Rn. 23, vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 18 und vom 17. Februar 2011 - V ZB 205/10, NJW-RR 2011, 1000 Rn. 10).

  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Suizidalität des Schuldners

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    d) Schließlich lässt auch die - von dem Beschwerdegericht vor dem Hintergrund des nicht vollkommen auszuschließenden Restrisikos einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufs vorgenommene - Abwägung zwischen einer Gefährdung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit und den berechtigten Interessen der Gläubiger und der Ersteher (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 658 und NJW-RR 2007, 228, 229) keinen Rechtsfehler erkennen.

    In einem solchen Notfall darf von einer helfenden Unterstützung der minderjährigen bei den Schuldnern lebenden Tochter durch ihre Eltern ausgegangen werden (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 228, 229), die im Übrigen nach ihrem eigenen Vorbringen für die Aufnahme der Tochter zur stationären Behandlung im Universitätsklinikum A.       gesorgt haben.

  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz gegen Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG dann stattzugeben ist, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 -  V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 Rn. 23, vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 18 und vom 17. Februar 2011 - V ZB 205/10, NJW-RR 2011, 1000 Rn. 10).

    Es ist zudem seiner Pflicht nachgekommen, auf den Antrag der Schuldner, die Anhaltspunkte für eine solche Gefahr vorgetragen haben, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10, NJW-RR 2011, 419 Rn. 14 und vom 16. Dezember 2010 - V ZB 205/10, NJW-RR 2011, 1000, 1001 Rn. 11).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    Für das Beschwerdegericht kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde aus diesem Zulassungsgrund nur in den Fällen der Divergenz in Betracht, wenn also seine Entscheidung von derjenigen eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292).

    Solche Fehler, die das Vertrauen in die Rechtsprechung zu schädigen geeignet sind (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 295), hat nämlich jedes Gericht tunlichst zu vermeiden und nicht nur (vorsorglich) deren Behebung (mit der Zulassung eines Rechtsmittels) durch den Bundesgerichtshof zu ermöglichen.

  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    aa) Richtig ist zwar der Hinweis der Rechtsbeschwerde, dass objektive Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines von dem Gericht beauftragten Sachverständigen den Beweiswert des Gutachtens so stark beeinträchtigen können, dass der Tatrichter das ihm nach § 412 Abs. 1 ZPO zustehende Ermessen (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 258 und vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98, NJW 1999, 1778, 1779) in pflichtgemäßer Weise nicht anders als durch die Beauftragung eines anderen Sachverständigen ausüben kann (BGH, Urteil vom 12. März 1981 - IVa ZR 108/80, NJW 1981, 2009, 2010).

    Nach dem Beweisergebnis bestand kein Anlass für die Einholung eines weiteren Gutachtens eines anderen Sachverständigen, die nur dann geboten ist, wenn die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist, das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, es Widersprüche enthält oder ein anderer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (BGH, Urteil vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98, NJW 1999, 1778, 1779).

  • BGH, 21.02.2008 - V ZB 123/07

    Zeitpunkt der Anhängigkeit von Verfahren in Zwangsversteigerungssachen

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden in Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (s. nur Senat, Beschluss v. 21. Februar 2008 - V ZB 123/07, NJW 2008, 1383, 1384).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    d) Schließlich lässt auch die - von dem Beschwerdegericht vor dem Hintergrund des nicht vollkommen auszuschließenden Restrisikos einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufs vorgenommene - Abwägung zwischen einer Gefährdung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit und den berechtigten Interessen der Gläubiger und der Ersteher (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 658 und NJW-RR 2007, 228, 229) keinen Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    Er muss allerdings in dem Gutachten die Tatsachen offen legen, auf denen die Beantwortung der Beweisfrage (hier seine Darstellung der Krankengeschichte) beruht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1960 - III ZR 144/59, VersR 1960, 998, 999;  BVerfG, NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909), weil nur so eine Überprüfung möglich und zudem sichergestellt ist, dass nicht von einer Partei bestrittene, entscheidungserhebliche Befundtatsachen - ohne die dann notwendig werdende Beweiserhebung darüber (vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 1957 - V ZR 186/55, BGHZ 23, 207, 214; BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62, BGHZ 37, 389, 394) - Grundlage der richterlichen Entscheidung werden.
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55

    Zurücknahme eines Testaments

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    Er muss allerdings in dem Gutachten die Tatsachen offen legen, auf denen die Beantwortung der Beweisfrage (hier seine Darstellung der Krankengeschichte) beruht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1960 - III ZR 144/59, VersR 1960, 998, 999;  BVerfG, NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909), weil nur so eine Überprüfung möglich und zudem sichergestellt ist, dass nicht von einer Partei bestrittene, entscheidungserhebliche Befundtatsachen - ohne die dann notwendig werdende Beweiserhebung darüber (vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 1957 - V ZR 186/55, BGHZ 23, 207, 214; BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62, BGHZ 37, 389, 394) - Grundlage der richterlichen Entscheidung werden.
  • OLG Stuttgart, 18.09.1970 - 4 W 31/70

    Ablehnung eines Sachverständigen; Bedingung

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11
    Ein solcher vorsorglich (nämlich für den Fall, dass das Gericht das Gutachten wider Erwarten doch verwerten sollte) gestellter Befangenheitsantrag wäre nämlich unzulässig gewesen, weil eine Ablehnung nicht unter eine innerprozessuale Bedingung gestellt, insbesondere nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob das Gericht dem Gutachten folgt oder nicht (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1971, 1090; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Aufl., § 406 Rn. 9; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 406 Rn. 10).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch die nicht

  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

  • BGH, 11.07.1960 - III ZR 144/59
  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Das Beschwerdegericht geht zutreffend davon aus, dass einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss nach § 100 Abs. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG stattzugeben ist, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 17. August 2011 - V ZB 128/11, NZM 2011, 786 Rn. 13; vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 16 jeweils mwN).
  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft:

    Solche Fehler, die das Vertrauen in die Rechtsprechung zu schädigen geeignet sind (vgl. Senat aaO., 295), hat nämlich jedes Gericht tunlichst zu vermeiden und nicht nur (vorsorglich) deren Behebung (mit der Zulassung eines Rechtsmittels) durch den Bundesgerichtshof zu ermöglichen (Senat, Beschluss vom 17. August 2011 - V ZB 128/11, NJW-RR 2011, 1459 Rn. 8 ff. zu § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • LSG Bayern, 10.02.2015 - L 15 VK 6/14

    Prüfungsmaßstab des § 48 SGB X

    Befangenheitsanträge können daher nicht unter einer innerprozessualen Bedingung gestellt werden (ständige Rspr., vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 18.10.1994, Az.: VIII S 11/93, und VIII B 120/93; LSG Hamburg, Beschluss vom 14.07.2009, Az.: L 3 U 25/07; BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az.: V ZB 128/11; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011, Az.: L 34 SF 392/11, Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2013, Az.: 13 U 195/12).
  • BGH, 28.11.2019 - I ZR 35/19

    Rechtsstreit um Honorar für Fotoaufnahmen für zwei Kochbücher; Anpassung eines

    Ein Sachverständiger muss die Befundtatsachen jedenfalls insoweit offenlegen, als er seine sachverständige Beurteilung hierauf stützt, damit diese von den Verfahrensbeteiligten nachvollzogen und hinterfragt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 BvR 776/14, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90, BGHZ 116, 47, 58 [juris Rn. 32] - Amtsanzeiger; Beschluss vom 17. August 2011 - V ZB 128/11, NJW-RR 2011, 1459 Rn. 18; BeckOK.ZPO/Scheuch, 34. Edition [Stand: 1. September 2019], § 404a Rn. 10).
  • BSG, 21.04.2020 - B 13 R 85/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Zugleich dürfe der Sachverständige Befundtatsachen, dh solche, die nicht den äußeren Sachverhalt, sondern die Anwendung seiner Sachkunde auf diesen betreffen, soweit dies vom Gutachtensauftrag umfasst ist, selbst ermitteln, also zB vorbehandelnde Ärzte befragen oder Krankenunterlagen einsehen (Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl 2020, § 404a ZPO RdNr 7 mit Hinweis auf BGH Beschluss vom 17.8.2011 - V ZB 128/11 - NJW-RR 2011, 1459 - juris RdNr 18) .
  • LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu

    Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1459-1461 [juris Tz. 29]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 17] m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 31/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

    Nach Abschluss des Ablehnungsverfahrens kann die Auswahl des bestellten Sachverständigen gemäß § 412 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden und wird das Gutachten jedenfalls nicht wegen Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen als unverwertbar erachtet, es sei denn objektive Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen beeinträchtigen den Beweiswert des Gutachtens so stark, dass der Tatrichter das ihm nach § 412 Abs. 1 ZPO zustehende Ermessen in pflichtgemäßer Weise nicht anders als durch die Beauftragung eines anderen Sachverständigen ausüben kann (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - V ZB 128/11, NZM 2011, 786 = juris, Rn. 23, m. w. N.; Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 406 Rn. 16).
  • OLG München, 11.06.2018 - 21 U 3122/17

    Reisemangel - Beweislast für das Vorhandensein von Ungeziefer

    Dem Senat ist bekannt, dass ein Sachverständiger für die Erhebung der Anamnese die erforderlichen Befundtatsachen, deren Ermittlung regelmäßig seine Sachkunde erfordert, durch Befragung der behandelnden Ärzte und durch Einsichtnahme in die Krankenunterlagen selbst beschaffen darf (vgl. Beschluss des BGH vom 17.08.2011, Az.: V ZB 128/11).
  • LG Kleve, 24.11.2014 - 4 T 500/14

    Vollstreckungsschutz für suizidgefährdeten Schuldner?

    Eine Erstattung der außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. insoweit für die Vorschriften des GKG: BGH, Beschluss vom 17.08.2011, AZ. V ZB 128/11, WuM 2011, 571 ff., Rdn. 29, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 21.09.2006, AZ. V ZB 76/06, WM 2006, 2266 f., Rdn. 12, zitiert nach Juris).
  • BSG, 11.02.2019 - B 13 R 85/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Zugleich dürfe der Sachverständige Befundtatsachen, dh solche, die nicht den äußeren Sachverhalt, sondern die Anwendung seiner Sachkunde auf diesen betreffen, soweit dies vom Gutachtensauftrag umfasst ist, selbst ermitteln, also zB vorbehandelnde Ärzte befragen oder Krankenunterlagen einsehen (Greger in Zöller, ZPO , 33. Aufl 2020, § 404a ZPO RdNr 7 mit Hinweis auf BGH Beschluss vom 17.8.2011 - V ZB 128/11 - NJW-RR 2011, 1459 - juris RdNr 18) .
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