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   BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21   

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BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21 (https://dejure.org/2022,29496)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2022 - 2 StR 231/21 (https://dejure.org/2022,29496)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2022 - 2 StR 231/21 (https://dejure.org/2022,29496)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 96 AufenthG; § 73c StGB
    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Bemessung ausschließlich nach objektiven Kriterien; illegaler Aufenthalt; Strafzumessung: strafschärfende Bewertung wiederholten ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.11.2006 - 2 StR 404/06

    Aufklärungspflicht (Beweisantrag auf die Vernehmung eines Auslandszeugen; Recht

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    Die Angeklagte handelte, um durch die Prostitutionsausübung der geschleusten Frau Einnahmen zu erzielen und somit entsprechend der mit dieser getroffenen Vereinbarung einen Vermögensvorteil zu erlangen (vgl. zum kausalen und finalen Vermögensvorteil: Senat, Beschluss vom 29. November 2006 - 2 StR 404/06, StraFo 2007, 118; Mosbacher, aaO, Rn. 36).

    Denn auch hier unterstützte die Angeklagte den illegalen Aufenthalt von "D. ", indem sie dieser eine Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeit bot, durch deren Arbeitsaufnahme ihren illegalen Aufenthalt (mit-)bewirkte und im Gegenzug an deren Einnahmen teilhatte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2006 - 2 StR 404/06, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 142 ff.).

    Damit ist - wie dargestellt ? der notwendige Zusammenhang zwischen den der Schleusung dienenden Tathandlungen der Angeklagten und dem Erlangen des Vermögensvorteils gegeben (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2006 - 2 StR 404/06, juris Rn. 8).

  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    (1) Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist ein Vermögenswert, wenn er dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs derart zugeflossen ist, dass er dessen faktischer Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19, juris Rn. 13; BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, wistra 2019, 96; vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272).

    Daran fehlt es bei solchen Vermögenswerten, die dem Täter erst durch weitere, nicht tatbestandsmäßige Handlungen oder Rechtsgeschäfte zufließen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19, aaO; BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - 1 StR 253/21, juris Rn. 7; SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73 Rn. 45; Rübenstahl in: Leipold/Tsambikakis/ Zöller, Anwaltkommentar, StGB, 3. Aufl., § 73 Rn. 23 ff.; kritisch Bittmann, NZWiSt 2021, 133, 135 ff.; Grosse-Wilde/Thurm, wistra 2021, 337 ff.).

  • BGH, 24.03.2021 - 3 StR 22/21

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Positivstaater; Absicht zur Aufnahme

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    Denn die Strafbarkeit einer Ausländerin bemisst sich bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausschließlich nach objektiven Kriterien (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105, 119 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257, 271 ff.; Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14, Nds. Rpfl.

    Jedoch entfiel nach § 17 Abs. 1 AufenthV i.d.F. vom 1. August 2017 i.V.m. Art. 4 Abs. 3 der EUVisumVO 2001 mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit, regelmäßig am Tag nach der Einreise, die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21, juris).

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    Da mehrere Einziehungsadressaten bezüglich derselben Erwerbstat gesamtschuldnerisch haften (vgl. Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 668), ist dies im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 mwN).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    (1) Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist ein Vermögenswert, wenn er dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs derart zugeflossen ist, dass er dessen faktischer Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19, juris Rn. 13; BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, wistra 2019, 96; vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272).
  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    (1) Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist ein Vermögenswert, wenn er dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs derart zugeflossen ist, dass er dessen faktischer Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 476/19, juris Rn. 13; BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, wistra 2019, 96; vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272).
  • OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14

    Feststellung einer unerlaubten Einreise eines Ausländers im Sinne des § 95 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    Denn die Strafbarkeit einer Ausländerin bemisst sich bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausschließlich nach objektiven Kriterien (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105, 119 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257, 271 ff.; Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14, Nds. Rpfl.
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99

    Begriff des wiederholten Handelns bei § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    (2) Bei der Zumessung der Einzelstrafe im Fall II.21 der Urteilsgründe ? betreffend die russische Staatsangehörige ? hat das Landgericht übersehen, dass wiederholtes Handeln, was das Landgericht zusätzlich nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) AufenthG strafschärfend gewertet hat, erfordert, dass der Täter bereits zu einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder § 95 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) AufenthaltG angestiftet oder Beihilfe geleistet haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 ? 3 StR 122/99, NStZ 1999, 466; BeckOK AuslR/Hohoff, 34. Ed., AufenthG § 96 Rn. 9).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    Die Rechtsmittelbeschränkung ist wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 f.).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Auszug aus BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
    Denn die Strafbarkeit einer Ausländerin bemisst sich bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausschließlich nach objektiven Kriterien (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105, 119 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257, 271 ff.; Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; OLG Celle, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 216/14, Nds. Rpfl.
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations-

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

  • BGH, 11.08.2021 - 1 StR 253/21

    Einziehung (fehlende Kausalität der Tat für das Erlangten des Tatertrags, wenn

  • BGH, 24.06.2021 - 2 StR 124/21

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums;

  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

  • BGH, 09.01.2018 - 3 StR 541/17

    Einschleusen von Ausländern (Einreise mit einem rechtsmissbräuchlich erlangten

  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 303/17

    Erlangen eines Vermögensvorteils beim Einschleusen von Ausländern (eigener

  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11

    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht

  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die

  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21

    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition,

    c) Soweit nach Maßgabe der Urteilsgründe in den Fällen, in denen der Angeklagte Einnahmen erzielte, indem er seine Wohnung als Bordellwohnung zur Verfügung stellte (Fälle II.4, II.8 und II.10) - neben der in allen Fällen gegebenen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt - eine Strafbarkeit nach § 96 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in Betracht kommt (vgl. auch Senat, Urteil vom 1. August 2022 - 2 StR 231/21), ist der Senat an einer Änderung des Schuldspruchs gehindert, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte sich nach der Erteilung des hier insoweit gemäß § 265 Abs. 1 StPO erforderlichen Hinweises anders verteidigt hätte.
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