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   BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80   

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BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80 (https://dejure.org/1980,16711)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1980 - 2 StR 347/80 (https://dejure.org/1980,16711)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1980 - 2 StR 347/80 (https://dejure.org/1980,16711)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Die Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussage ist grundsätzlich Sache des Tatrichters ( BGHSt 8, 130, 131 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Im übrigen wäre selbst eine unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplans durch den Tatrichter nur dann als eine gegen Art. 101 Abs. 2 GG, § 16 S. 2 GVG verstoßende Richterentziehung zu beurteilen, wenn sie auf Willkür beruhte, nicht dagegen, wenn sie sich aus einer irrtümlichen Auslegung der maßgeblichen Regelungen ergibt ( BGHSt 11, 106, 110 ).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Die Ermahnung der Zeugen zur Wahrheit sowie ihre Belehrung über die Möglichkeit einer Vereidigung und die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage gehören - ebenso wie z.B. der Aufruf und die Feststellung der Identität der Zeugen ( BGHSt 15, 263 ) - nicht zu den i.S. des § 338 Nr. 5 StPO wesentlichen Teilen der Hauptverhandlung.
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Damit hat die Strafkammer das, was in Verfolgung des Beweisantrags bei Abwägung der maßgeblichen Interessen (vgl. BGHSt 22, 118 ) erforderlich und zumutbar war, unternommen.
  • BGH, 14.01.1975 - 1 StR 601/74

    Unerreichbarkeit eines ausländischen Zeugen unter besonderer Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Die Feststellung der Strafkammer, eine Aussage der Frau M. könne nur dann Bedeutung erlangen, wenn sie unter Gegenüberstellung dieser Zeugin mit dem Zeugen T. zustande komme, eine solche Gegenüberstellung sei aber bei einer Vernehmung im Wege der Rechtshilfe in Jordanien undurchführbar (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 1 StR 601/74 - bei Dallinger MDR 1975, 368), wird von der Revision nicht angegriffen und läßt auch sonst keinen Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten auf weist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht ( BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Dieser Zeitraum war für eine ausreichende Überprüfung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte im vorliegenden Fall zu kurz (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79 ).
  • RG, 06.05.1921 - 241/21

    1. Ist eine nichtige schriftliche Auslobung eine unter § 267 StGB. fallende

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Damit stimmt es überein, daß diese Vorschrift nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und schon des Reichtsgerichts eine ausschließlich dem Interesse des Zeugen dienende Ordnungsvorschrift ist, auf deren Verletzung der Angeklagte die Revision nicht stützen kann ( BGH VRS 36, 23 m.w.Nachw.; RGSt 56, 66; ebenso die ganz überwiegende Meinung im Schrifttum, a.A. Paulus in KMR, 7. Aufl., § 57 Rdn. 2).
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