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   BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84   

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https://dejure.org/1984,15289
BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84 (https://dejure.org/1984,15289)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1984 - 3 StR 369/84 (https://dejure.org/1984,15289)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1984 - 3 StR 369/84 (https://dejure.org/1984,15289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 27 VersG und § 125 StGB sowie § 125a StGB - Auswirkungen polizeilicher Sicherheitsmaßnahmen auf den Öffentlichkeitsgrundsatz - Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen im Rahmen der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der

    Auszug aus BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84
    Das Vorbringen der Revision entbehrt jeden Anhalts dafür, daß bei dem Eintritt des stellvertretenden Vertrauensmannes des Schöffenwahlausschusses W. für den Vertrauensmann H. ein Vertretungsfall nicht vorgelegen habe, geschweige denn, daß die Annahme eines solchen - gesetzlich im einzelnen nicht geregelten - Vertretungsfalles auf Willkür (vgl. BGHSt 25, 66, 72; 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76]beruhe (vgl. auch die Darlegung des Vorsitzenden des Schöffenwahlausschusses in seiner dienstlichen Ausserung vom 5. April 1984).
  • BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72

    Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84
    Zur Nachholung einer Entscheidung nach § 465 Abs. 2 StPO ist die Sache daher an das Landgericht zurückzuverweisen (BGHSt 26, 29, 30, 33), und zwar an den für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung zuständigen Spruchkörper derselben Strafkammer (BGH a.a.O. S. 30; zum Ganzen vgl. auch BGHSt 25, 109, 114/115).
  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84
    Zur Nachholung einer Entscheidung nach § 465 Abs. 2 StPO ist die Sache daher an das Landgericht zurückzuverweisen (BGHSt 26, 29, 30, 33), und zwar an den für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung zuständigen Spruchkörper derselben Strafkammer (BGH a.a.O. S. 30; zum Ganzen vgl. auch BGHSt 25, 109, 114/115).
  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84
    Das Vorbringen der Revision entbehrt jeden Anhalts dafür, daß bei dem Eintritt des stellvertretenden Vertrauensmannes des Schöffenwahlausschusses W. für den Vertrauensmann H. ein Vertretungsfall nicht vorgelegen habe, geschweige denn, daß die Annahme eines solchen - gesetzlich im einzelnen nicht geregelten - Vertretungsfalles auf Willkür (vgl. BGHSt 25, 66, 72; 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76]beruhe (vgl. auch die Darlegung des Vorsitzenden des Schöffenwahlausschusses in seiner dienstlichen Ausserung vom 5. April 1984).
  • BGH, 07.06.1978 - 3 StR 180/78

    Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenansatz erst nach

    Auszug aus BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84
    Darüber, ob die Pflichtverteidigerkosten als Auslagen zu den Kosten des Verfahrens (§ 464 a Abs. 1 StPO) gehören (vgl. § 11 Abs. 1 GKG in Verbindung mit Nr. 1906 der Anlage 1 hierzu), ist im Kostenansatzverfahren (§§ 4, 5 GKG) zu entscheiden [vgl. BGH, Beschluß vom 7. Juni 1978 - 3 StR 180/78 (S)].
  • BGH, 02.05.1984 - 3 StR 126/84

    Gesetzeskonkurrenz

    Auszug aus BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84
    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
  • BGH, 12.06.1984 - 3 StR 228/84

    Bestimmung des konkurrenzrechtlichen Verhältnisses von Landfriedensbruch und

    Auszug aus BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84
    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 302/84

    Erfassen des Unrechtsgehalts des Straftatbestandes des § 27 Versammlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 17.09.1984 - 3 StR 369/84
    Neben dem Vergehen nach den §§ 125, 125 a StGB tritt, wie der Senat wiederholt entschieden hat (Beschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84, StrVert 1984, 330; Beschlüsse vom 12. Juni 1984 - 3 StR 228/84 - und vom 8. August 1984 - 3 StR 302/84), der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit erfaßt ist.
  • BGH, 06.06.1994 - 5 StR 180/94

    Pflichtverteidiger - Verfahrenskosten - Auslagen - Kostenansatzverfahren

    Darüber, ob ein bestimmter Teil oer Pflichtverteidigerkosten - hier die Kosten der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers - als Auslagen zu den Kosten des Verfahrens (§ 464a Abs. 1 Satz 1 StPO) gehört, ist im Kostenansatzverfahren zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 17. September 1984 - 3 StR 369/84 -).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 252/85

    Folgen einer unzulänglichen Urteilsbegründung

    Bei der neuen Kostenentscheidung, die wieder von der erkennenden Strafkammer - in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung zuständigen Besetzung - zu treffen ist (BGHSt 26, 29; BGH, Beschluß vom 17. September 1984 - 3 StR 369/84), wird auch der Teilfreispruch zu berücksichtigen sein.
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