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   BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90   

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https://dejure.org/1990,5672
BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90 (https://dejure.org/1990,5672)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1990 - 1 StR 439/90 (https://dejure.org/1990,5672)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1990 - 1 StR 439/90 (https://dejure.org/1990,5672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der Urteilsformel bei Verurteilung wegen Verabredung zu einem Verbrechen - Vorliegen eines vertypten Strafmilderungsgrundes bei Verbrechensverabredung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90
    Hierzu bestand schon deshalb Anlaß, weil § 30 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB einen 'vertypten' Milderungsgrund bildet (BGHSt 32, 133, 136/137), der allein oder zusammen mit anderen Umständen dem Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (vgl. BGHSt NStZ 1984, 357; 1985, 453; BGH, GA 1987, 226; BGH, StV 1987, 531).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Auszug aus BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90
    Hierzu bestand schon deshalb Anlaß, weil § 30 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB einen 'vertypten' Milderungsgrund bildet (BGHSt 32, 133, 136/137), der allein oder zusammen mit anderen Umständen dem Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (vgl. BGHSt NStZ 1984, 357; 1985, 453; BGH, GA 1987, 226; BGH, StV 1987, 531).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90
    Hierzu bestand schon deshalb Anlaß, weil § 30 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB einen 'vertypten' Milderungsgrund bildet (BGHSt 32, 133, 136/137), der allein oder zusammen mit anderen Umständen dem Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (vgl. BGHSt NStZ 1984, 357; 1985, 453; BGH, GA 1987, 226; BGH, StV 1987, 531).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90
    Hierzu bestand schon deshalb Anlaß, weil § 30 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB einen 'vertypten' Milderungsgrund bildet (BGHSt 32, 133, 136/137), der allein oder zusammen mit anderen Umständen dem Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (vgl. BGHSt NStZ 1984, 357; 1985, 453; BGH, GA 1987, 226; BGH, StV 1987, 531).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84

    Möglichkeit der mehrfachen Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90
    Hierzu bestand schon deshalb Anlaß, weil § 30 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB einen 'vertypten' Milderungsgrund bildet (BGHSt 32, 133, 136/137), der allein oder zusammen mit anderen Umständen dem Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (vgl. BGHSt NStZ 1984, 357; 1985, 453; BGH, GA 1987, 226; BGH, StV 1987, 531).
  • BGH, 17.10.1985 - 4 StR 516/85

    Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel bei

    Auszug aus BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90
    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens wie auch an dessen Rechtsfolgen anknüpft, muß die rechtliche Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel aufgenommen werden (BGH bei Holtz, MDR 1986, 271).
  • BGH, 04.08.1994 - 4 StR 389/94

    Einsatz einer Schreckschusswaffe - Objektive Ungefährlichkeit eines Verhaltens -

    Reichen dabei die allgemeinen Milderungsgründe nicht aus, um einen minder schweren Fall zu bejahen, so ist ferner zu bedenken, daß das Vorliegen eines sogenannten vertypten Milderungsgrundes allein oder zusammen mit anderen Umständen Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 5, 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97

    Bindung des § 30 Strafgesetzbuch (StGB) als unselbständiger Straftatbestand an

    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens wie auch an dessen Rechtsfolgen anknüpft, muß die rechtliche Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. u.a. BGH bei Holtz, MDR 1986, 271; BGH, Beschluß vom 17. September 1990 - 1 StR 439/90).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 351/96

    Vorliegen eines minder schweren Falles wegen Zusammentreffen von zwei vertypten

    Zu einer solchen Untersuchung bestand hier Veranlassung aufgrund des Zusammentreffens der vertypten Milderungsgründe des Versuchs und der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit infolge Alkoholisierung - die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit betrug 2, 55 %o - (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 8; BGH StV 1996, 89, 90).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 44/96
    Das aber wäre erforderlich gewesen, da das Landgericht der Angeklagten den vertypten Strafmilderungsgrund des § 31 BtMG zugute hält (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 6, 7, 8) und die Annahme eines minder schweren Falles angesichts der HHC-Mengen zwischen 2, 5 g und 7, 5 g in den Einzelfällen jedenfalls nicht fernlag.
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