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BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95 |
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- Wolters Kluwer
Voraussetzung für den Abschluss eines Haustürgeschäftes - Zahlungsanspruch des Darlehnsgebers gegenüber dem Darlehnsnehmer bei Widerruf - Ursächlichkeit der ersten Kontaktaufnahme bei Abschluss eines Haustürgeschäfts nach zwei Besuchen - Vergleichbarkeit des Schutzzwecks ...
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- BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83
Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Zwar ist die Rechtsprechung früher bei der Anwendung des § 134 BGB auf Verstöße gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a.F. und beim Einwendungsdurchgriff nach § 242 BGB von einem eingeschränkten Schutzbedürfnis Besserverdienender bei steuersparenden Kapitalanlagen ausgegangen (BGHZ 93, 264, 268; BGH, Urteil vom 13. November 1980 - III ZR 96/79 = NJW 1981, 389, 391). - BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist es nicht erforderlich, daß die besonderen Umstände der ersten Kontaktaufnahme die entscheidende Ursache für die spätere Vertragserklärung darstellen; es genügt, daß sie einen von mehreren Beweggründen ausmachen, sofern nur ohne sie der später geschlossene Vertrag nicht oder nicht so wie geschehen zustande gekommen wäre (Senatsurteil vom 16. Januar 1996 - XI ZR 116/95 = WM 1996, 387, 390 m.w.Nachw.). - OLG Köln, 14.08.1989 - 7 U 205/88
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss eines Vertrages; Beweislast für den …
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Die Beteiligung an einer Gesellschaft ist, jedenfalls wenn die Gesellschafterbeiträge um der Gewinnerzielung willen geleistet werden, als ein Vertrag über eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 HWiG anzusehen und nicht als ein - dem Vereinsbeitritt vergleichbares - organisationsrechtliches Geschäft (…Fischer/Machunsky HWiG 2. Aufl. § 1 Rdn. 48;… Erman/B. Klingsporn BGB 9. Aufl. § 1 HWiG Rdn. 5 d; OLG Köln ZIP 1989, 1267, 1269).
- BGH, 14.06.1984 - III ZR 110/83
Widerruf beim finanzierten Abzahlungskauf
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Das ist für den Anwendungsbereich des Abzahlungs- und des Verbraucherkreditgesetzes allgemein anerkannt: Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1 d AbzG läßt sich beim finanzierten Abzahlungskauf der Widerruf nicht auf einen der zwei rechtlich selbständigen, aber eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträge beschränken, sondern führt zur Unwirksamkeit von Kauf- und Darlehensvertrag (BGHZ 91, 338, 342) [BGH 14.06.1984 - III ZR 110/83]. - BGH, 25.05.1993 - XI ZR 140/92
Gesamtschuldnerische Haftung beim finanzierten Abzahlungskauf - Rückzahlung des …
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Das ist in der BGH-Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungskauf anerkannt (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1979 - III ZR 46/78 = NJW 1980, 938, 940; von unmittelbaren Bereicherungsansprüchen der Kreditgeberin gegen den Verkäufer geht auch das Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - XI ZR 140/92 = WM 1993, 1236, 1237 [BGH 25.05.1993 - XI ZR 140/92] zu II 4. aus). - BGH, 13.11.1980 - III ZR 96/79
Anspruch auf Rückzahlung eines gewährten Darlehens - Anwendbarkeit der …
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Zwar ist die Rechtsprechung früher bei der Anwendung des § 134 BGB auf Verstöße gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a.F. und beim Einwendungsdurchgriff nach § 242 BGB von einem eingeschränkten Schutzbedürfnis Besserverdienender bei steuersparenden Kapitalanlagen ausgegangen (BGHZ 93, 264, 268; BGH, Urteil vom 13. November 1980 - III ZR 96/79 = NJW 1981, 389, 391). - BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83
Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Dieser Schutzzweck würde gefährdet, wenn der Widerrufende dem Darlehensgeber den - dem Verkäufer zugeflossenen - Kreditbetrag erstatten müßte und seinerseits auf einen entsprechenden gegen den Verkäufer gerichteten Anspruch angewiesen wäre, also das Risiko seiner Durchsetzung tragen müßte (BGHZ 91, 9, 17/18). - BGH, 06.12.1979 - III ZR 46/78
Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Bereicherung - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BGH, 17.09.1996 - XI ZR 278/95
Das ist in der BGH-Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungskauf anerkannt (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1979 - III ZR 46/78 = NJW 1980, 938, 940; von unmittelbaren Bereicherungsansprüchen der Kreditgeberin gegen den Verkäufer geht auch das Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - XI ZR 140/92 = WM 1993, 1236, 1237 [BGH 25.05.1993 - XI ZR 140/92] zu II 4. aus).