Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14712
BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08 (https://dejure.org/2008,14712)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - 2 StR 399/08 (https://dejure.org/2008,14712)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08 (https://dejure.org/2008,14712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1992 - 3 StR 241/92

    Verwerfung der Revision - Unwiderruflichkeit einer Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
    Ein Wieder einsetzungsantrag ist rechtlich ausgeschlossen (BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 7), ebenso ein Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO.
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88

    Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
    Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2, 5; BGHSt 10, 245, 247).
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
    Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2, 5; BGHSt 10, 245, 247).
  • BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01

    Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelverzicht; Prozesshandlung

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
    Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2, 5; BGHSt 10, 245, 247).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98

    Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
    Der Senat hat daher festzustellen, dass die Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531).
  • BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97

    Zeitraum für die wirksame Rücknahme einer Revision - Verhältnis eines

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
    Ein Verwerfungsbeschluss nach § 346 Abs. 1 StPO steht daher einer Rücknahme solange nicht entgegen, bis dieser seinerseits Rechtskraft erlangt hat (BGH, Beschl. vom 5. September 1997 - 3 StR 271/97).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 388/10

    Wirksame Revisionsrücknahme (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis;

    Ein Verwerfungsbeschluss nach § 346 Abs. 1 StPO steht daher einer Rücknahme solange nicht entgegen, bis dieser seinerseits Rechtskraft erlangt hat (BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08 m.w.N.).

    Der Senat hat daher festzustellen, dass die Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08 m.w.N.).

    Ein Wiedereinsetzungsantrag ist rechtlich ausgeschlossen, ebenso ein Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO (vgl. auch hierzu BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08 m.w.N.).

  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 291/13

    Wirksame Rücknahme der Revision

    Der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts vom 21. Januar 2013 steht dem nicht entgegen, weil er seinerseits noch keine Rechtskraft erlangt hat (BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08, Rn. 4; Beschluss vom 5. September 1997 - 3 StR 271/97, NStZ 1998, 52, 53).

    Der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts ist gegenstandslos (BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08, Rn. 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht