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   BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09   

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https://dejure.org/2009,11477
BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09 (https://dejure.org/2009,11477)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - 5 StR 343/09 (https://dejure.org/2009,11477)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - 5 StR 343/09 (https://dejure.org/2009,11477)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit einer Verhängung einer fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung nach der gesetzlichen Wertung in § 18 Abs. 1 S. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

  • Judicialis

    JGG § 18 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18 Abs. 1 S. 2
    Gebotenheit einer Verhängung einer fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung nach der gesetzlichen Wertung in § 18 Abs. 1 S. 2 Jugendgerichtsgesetz ( JGG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09
    " ... Auch kann nach der gesetzlichen Wertung in § 18 Abs. 1 Satz 2 JGG die Verhängung einer fünf Jahre übersteigenden Jugendstrafe zur erzieherischen Einwirkung geboten sein (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 5 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09

    Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtschau der Persönlichkeit

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09
    Angesichts der Bestätigung des Schuldspruchs und der Art der Sanktion konnte der Senat trotz der Zurückverweisung der Sache die auf § 74 JGG, § 472 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt, und 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - 5 StR 343/09
    Angesichts der Bestätigung des Schuldspruchs und der Art der Sanktion konnte der Senat trotz der Zurückverweisung der Sache die auf § 74 JGG, § 472 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt, und 25. Juni 2009 - 5 StR 174/09).
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