Rechtsprechung
BGH, 17.09.2014 - VII ZB 21/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
UnterhaltsvorschussG § 7 Abs. 3 Satz 2; ZPO § 850d, § 850c, § 766
- openjur.de
§§ 766, 850d, 850c ZPO; § 7 Abs. 3 Satz 2 UnterhaltsvorschussG
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 UhVorschG, § 7 Abs 3 S 2 UhVorschG, § 766 Abs 1 ZPO, § 850c ZPO, § 850d Abs 1 S 1 ZPO
Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse: Voraussetzungen der Pfändung von Ansprüchen des Unterhaltsschuldners gegen Dritte; "Verlangen von Unterhalt" durch den Unterhaltsberechtigten; Vollstreckungserinnerung und Bereicherungsanspruch des Unterhaltsgläubigers ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pfändung durch die Unterhaltsvorschusskasse wegen einer auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung
- zvi-online.de
UhVorschG § 7; ZPO §§ 850d, 850c, 766
Zur Zwangsvollstreckung durch die Unterhaltsvorschusskasse - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Voraussetzungen einer privilegierten Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse nach § 850d ZPO
- rewis.io
Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse: Voraussetzungen der Pfändung von Ansprüchen des Unterhaltsschuldners gegen Dritte; "Verlangen von Unterhalt" durch den Unterhaltsberechtigten; Vollstreckungserinnerung und Bereicherungsanspruch des Unterhaltsgläubigers ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UVG § 7 Abs. 1; ZPO § 850c; ZPO § 850d Abs. 1 S. 1
Pfändung durch die Unterhaltsvorschusskasse wegen einer auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwangsvollstreckung durch die Unterhaltsvorschusskasse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur privilegierten Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)
Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschußkasse
Verfahrensgang
- AG Aalen, 21.12.2012 - 2 M 1647/12
- LG Ellwangen/Jagst, 11.04.2013 - 1 T 32/13
- BGH, 17.09.2014 - VII ZB 21/13
Papierfundstellen
- BGHZ 202, 293
- NJW 2015, 157
- MDR 2014, 1349
- FamRZ 2014, 1918
- WM 2014, 2052
- Rpfleger 2015, 41
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 16.05.2019 - I ZB 79/18
Vortrag eines Gläubigers zum Bestehen der Berechtigung zur Einholung von …
Umgekehrt ist es grundsätzlich Sache des Schuldners, Einwendungen vorzubringen, die eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme unzulässig machen (BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, NJW 2015, 157 Rn. 15;… Beschluss vom 26. Juli 2018 - I ZB 78/17, Rpfleger 2019, 98 Rn. 31).Weder das Vollstreckungsgericht noch der Gerichtsvollzieher sind zu weiteren Nachforschungen verpflichtet (vgl. BGH, NJW 2015, 157 Rn. 15;… Rpfleger 2019, 98 Rn. 31).
- BGH, 21.01.2015 - VII ZB 30/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Privilegierte Pfändung bei auf die …
Das hat der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung inzwischen zu einem gleichgelagerten Sachverhalt entschieden (BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, NJW 2015, 157, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).a) Danach geht das Beschwerdegericht allerdings zutreffend davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, aaO Rn. 5).
c) Zu Recht geht das Beschwerdegericht auch davon aus, dass im Anwendungsbereich des § 7 UVG die Vorschriften der § 850d Abs. 2 ZPO, § 1609 BGB zum Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche durch die speziellere Vorschrift des § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG verdrängt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, aaO Rn. 7).
Der unmittelbar Unterhaltsberechtigte verlangt Unterhalt im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG außerdem dann, wenn er Unterhaltsansprüche, die durch die Vollstreckung der auf die Unterhaltskasse übergegangenen Forderungen nicht beeinträchtigt werden dürfen, gegenüber dem Schuldner gerichtlich oder außergerichtlich geltend macht und der Schuldner daraufhin Unterhaltsleistungen an ihn erbringt (BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, aaO Rn. 9-12).
e) Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ist die privilegierte Pfändung nach § 850d ZPO nicht davon abhängig, dass der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren das Fehlen der nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG vorrangig zu berücksichtigenden Unterhaltsansprüche darlegt und gegebenenfalls nachweist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, aaO Rn. 13-17).
f) Jedenfalls wenn nicht feststeht, ob der unmittelbar Unterhaltsberechtigte Unterhalt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG verlangt und ob der Schuldner Unterhaltszahlungen tatsächlich leistet, kann die Unterhaltsvorschusskasse Ansprüche des Schuldners gegen Dritte auch wegen des zur Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem vorrangigen Unterhaltsberechtigten erforderlichen Betrags wegen der bestehenden rückständigen Unterhaltsforderungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen (BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, aaO Rn. 18-20).
- BGH, 11.10.2017 - VII ZB 53/14
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Absehen von der Bezifferung des …
§ 850d ZPO findet auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2015 - VII ZB 30/13, NJW 2015, 1830 Rn. 5; Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, BGHZ 202, 293 Rn. 5 m.w.N.).
- BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18
Anwendung des § 133 InsO auf Unterhaltszahlungen; …
Das für den Fall der Zwangsvollstreckung bestehende Vorzugsrecht des § 850d Abs. 1 ZPO bleibt bei einem Übergang des Unterhaltsanspruchs gemäß §§ 412, 401 Abs. 2 BGB grundsätzlich erhalten (BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, BGHZ 202, 293 Rn. 5). - BGH, 27.10.2016 - V ZB 47/15
Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter: Beweislast für das …
Es handelt sich nicht um eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die von Amts wegen zu prüfen wäre, da die Auslandszustellung die Begründetheit der Erinnerung betrifft; hierfür gilt der Beibringungsgrundsatz (…MüKoZPO-K. Schmidt/Brinkmann, 5. Aufl., § 766 Rn. 45; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, BGHZ 202, 293 Rn. 15). - BGH, 11.12.2014 - IX ZB 69/12
Insolvenzfestigkeit einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachten …
Die Rechtsbeschwerde zeigt übergangenen Vortrag der insoweit darlegungsbelasteten Schuldnerin (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, WM 2014, 2052 Rn. 15;… Sternal in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 766 Rn. 48;… MünchKomm-ZPO/Schmidt/Brinkmann, 4. Aufl., § 766 Rn. 45;… Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 766 Rn. 27) nicht auf. - BGH, 26.07.2018 - I ZB 78/17
Maßgeblichkeit der vollstreckbaren Ausfertigung des Ausstandsverzeichnisses für …
Es ist deshalb grundsätzlich Sache des Schuldners, solche Einwendungen vorzubringen, die eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme unzulässig machen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - VII ZB 21/13, NJW 2015, 157 Rn. 15;… Saenger/Kindl aaO § 766 Rn. 16).Zu weiteren Nachforschungen ist es aber nicht verpflichtet (BGH, NJW 2015, 157 Rn. 15).
- FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19
Aufrechnung des Finanzamts mit auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüchen
In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 17. September 2014 VII ZB 21/13, NJW 2015, 157) ist das FA der Auffassung, die unterhaltsberechtigten Kinder seien vor der Vollstreckung durch die Möglichkeit der Erinnerung und nach Vollstreckung durch einen Bereicherungsanspruch gegen die Unterhaltsvorschussstelle hinreichend geschützt.Ob bereits die Pfändung - und damit wegen § 226 Abs. 1 AO, § 394 BGB auch die Aufrechnung - ausgeschlossen ist, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG vorliegen, hat der BGH soweit ersichtlich bisher nicht beantwortet (vgl. BGH-Beschluss vom 17. September 2014 VII ZB 21/13, NJW 2015, 157 unter 2.f) der Gründe: "Jedenfalls wenn nicht feststeht ...").
Denn in diesem Fall würde die Befriedigung des Unterhaltsberechtigten wegen der nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG bevorrechtigten Unterhaltsansprüche aus dem Vermögen des Schuldners durch einen Vollstreckungszugriff der Unterhaltskasse wegen übergegangener rückständiger Unterhaltsforderungen ebenfalls tatsächlich beeinträchtigt (BGH-Beschluss vom 17. September 2014 VII ZB 21/13, NJW 2015, 157).
- AG Naumburg, 23.01.2018 - 8 M 1969/15
Abnahme der Vermögensauskunft: Zweijahresfrist für einen Verhaftungsauftrag
Gerade der vorliegende Fall zeigt, dass langwierige Beweiserhebungen zum Aufenthaltsort des Schuldners das Verfahren verzögern können, so dass die Interessen des Gläubigers an einer effektiven Rechtsdurchsetzung die Festsetzung des rechtzeitig innerhalb der Frist des § 802 h Abs. 1 ZPO beantragten Vollstreckungsverfahrens gebieten (vgl. auch BGH NJW 2006, 1290, AG Stuttgart DGVZ 2015, 13). - AG Mönchengladbach-Rheydt, 14.01.2022 - 503 L 1/21
Prüfungsumfang des Vollstreckungsgerichts
Der Sachverhalt ist dabei - nach den allgemeinen Grundsätzen des zivilen Vollstreckungsrechts - gemäß dem Beibringungsgrundsatz und unter Anwendung der Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO festzustellen (vgl. BGH, NJW 2015, 157 Rn. 15).Der Sachverhalt ist dabei - nach den allgemeinen Grundsätzen des zivilen Vollstreckungsrechts - gemäß dem Beibringungsgrundsatz und unter Anwendung der Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO festzustellen (vgl. BGH, NJW 2015, 157 Rn. 15;… BeckOK ZPO/ Ulrici , 42. Ed. 1.3.2021, ZPO § 764 Rn. 11;… MüKoZPO/ Fritsche , 6. Aufl. 2020, ZPO § 138 Rn. 1; a.A. ohne Begründung: BT-DS 19/19850 Seite 42).
- AG Bremen-Blumenthal, 18.08.2014 - 22 M 1104/14