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   BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19   

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https://dejure.org/2020,29737
BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19 (https://dejure.org/2020,29737)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2020 - IX ZB 29/19 (https://dejure.org/2020,29737)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2020 - IX ZB 29/19 (https://dejure.org/2020,29737)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters für im Jahr 2016 eröffnete Insolvenzverfahren nach den Regelsätzen ; Verletzung des Anspruchs des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung aufgrund der ...

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Verletzung des Anspruchs auf eine angemessene Vergütung aufgrund der Geldentwertung

  • Betriebs-Berater

    Geldentwertung seit Inkrafttreten der InsVV allein verletzt nicht den Anspruch des Insolvenzverwalters auf angemessene Vergütung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine unangemessene und verfassungswidrige Vergütung des Insolvenzverwalters trotz Geldentwertung seit Inkrafttreten der InsVV

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverwaltervergütung: Verletzung des Anspruchs auf eine angemessene Vergütung aufgrund der Geldentwertung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters immer noch angemessen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verletzung des verfassungsrechtlich begründeten Anspruchs des Insolvenzverwalters auf angemessene Vergütung allein aufgrund der Geldentwertung seit Inkrafttreten der InsVV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine inflationsbedingte Anpassung der Vergütung von Insolvenzverwaltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2083
  • MDR 2020, 1400
  • WM 2020, 1977
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19
    a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Rechtsbeschwerde, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die Insolvenzverwaltervergütung am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sind (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 10 mwN; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 13).

    § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO ist daher verfassungskonform dahin auszulegen, dass die dem Verwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreichen muss (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014, aaO mwN).

    aa) Soweit der Bundesgerichtshof angenommen hat, es könne derzeit nicht festgestellt werden, dass die dem Verwalter nach Maßgabe der Regelsätze des § 2 Abs. 1 InsVV zustehende Vergütung insgesamt nicht einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreicht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 13 ff), betraf dies am 15. Oktober 2009 (BGH, aaO), am 1. Mai 2008 (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14, InsBüro 2015, 368) und am 3. April 2002 (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 14 f) eröffnete Insolvenzverfahren.

    Ebenso zutreffend ist es, dass eine inflationsbedingte Steigerung der Insolvenzmassen angesichts der degressiven Staffel des § 2 Abs. 1 InsVV inflationsbedingte Einbußen nicht vollständig auffängt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 15 mwN).

    Die Entwicklung dieser Kosten, die nicht zwingend mit der Entwicklung der Verbraucherpreise einhergeht und hinter dieser zurückbleiben kann, kann deshalb nicht völlig außer Betracht bleiben, wenn die Angemessenheit der Vergütung in Frage steht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 14 mwN).

    Da § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass die dem Verwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreichen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 10 mwN; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 13), müssen die Ergebnisse der Vergütungsfestsetzung vollständig in die Prüfung einbezogen werden.

    Weiter ist die Veränderung der Kosten eines Insolvenzverwalters für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung in den Blick zu nehmen (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 2/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer im

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19
    a) Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Rechtsbeschwerde, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die Insolvenzverwaltervergütung am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sind (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 10 mwN; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 13).

    Anzuknüpfen ist dabei entsprechend allgemeinen Grundsätzen des Vergütungsrechts (vgl. § 61 RVG, § 134 Abs. 2 GNotKG, vgl. auch § 71 GKG, § 63 FamGKG) grundsätzlich an den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 300 zur Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV in der bis 6. Oktober 2004 geltenden Fassung).

    aa) Soweit der Bundesgerichtshof angenommen hat, es könne derzeit nicht festgestellt werden, dass die dem Verwalter nach Maßgabe der Regelsätze des § 2 Abs. 1 InsVV zustehende Vergütung insgesamt nicht einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreicht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 13 ff), betraf dies am 15. Oktober 2009 (BGH, aaO), am 1. Mai 2008 (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14, InsBüro 2015, 368) und am 3. April 2002 (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 14 f) eröffnete Insolvenzverfahren.

    Da § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass die dem Verwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreichen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 10 mwN; vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 13), müssen die Ergebnisse der Vergütungsfestsetzung vollständig in die Prüfung einbezogen werden.

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19
    Anzuknüpfen ist dabei entsprechend allgemeinen Grundsätzen des Vergütungsrechts (vgl. § 61 RVG, § 134 Abs. 2 GNotKG, vgl. auch § 71 GKG, § 63 FamGKG) grundsätzlich an den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 300 zur Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV in der bis 6. Oktober 2004 geltenden Fassung).

    (4) Inwieweit für die Mindestvergütung andere Maßstäbe gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 287 ff), kann dahinstehen.

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02

    Regelvergütung des Zwangsverwalters

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19
    Hierbei ist auf durchschnittliche Werte abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - IX ZB 39/02, BGHZ 152, 18, 26 zur Zwangsverwaltervergütung).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZB 14/18

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Verwirkung des Anspruchs bei Begehung einer

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19
    Die Insolvenzverwaltervergütung ist als Tätigkeitsvergütung ausgestaltet (BGH, Beschluss vom 22. November 2018 - IX ZB 14/18, ZIP 2019, 82 Rn. 24 mwN), so dass für die Angemessenheit der Vergütung grundsätzlich nur die Verhältnisse bei Ausübung der Tätigkeit erheblich sein können.
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 48/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19
    aa) Soweit der Bundesgerichtshof angenommen hat, es könne derzeit nicht festgestellt werden, dass die dem Verwalter nach Maßgabe der Regelsätze des § 2 Abs. 1 InsVV zustehende Vergütung insgesamt nicht einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreicht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 13 ff), betraf dies am 15. Oktober 2009 (BGH, aaO), am 1. Mai 2008 (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14, InsBüro 2015, 368) und am 3. April 2002 (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 14 f) eröffnete Insolvenzverfahren.
  • BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1165/87

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsverordnung für Konkurs- und

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19
    Ein Vortrag zu solchen allgemeinen Veränderungen ist zu unbestimmt, um Rückschlüsse auf die Angemessenheit der Vergütung zu erlauben (vgl. BVerfG, ZIP 1989, 382, 383).
  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    Mit der Insolvenzverwaltervergütung wird die Tätigkeit abgegolten, die der bestellte Insolvenzverwalter bei der Bearbeitung der Insolvenzverfahren erbringt (vgl. BGH 17. September 2020 - IX ZB 29/19 - Rn. 9 mwN) .
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 27/20

    A) Die Vergütung des Sonderverwalters in einem Gesamtvollstreckungsverfahren

    Tatsachen, die eine hierüber hinausgehende Erhöhung des Regelsatzes des § 3 Abs. 1 VergVO rechtfertigen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, WM 2015, 134 Rn. 13; vom 17. September 2020 - IX ZB 29/19, WM 2020, 1977 Rn. 9; vom 17. September 2020 - IX ZB 26/19, ZVI 2020, 487 Rn. 9; BVerfG, ZIP 1989, 382, 383 zur VergVO), sind im Streitfall weder vorgetragen noch festgestellt.
  • BGH, 17.09.2020 - IX ZB 26/19

    Antrag auf inflationsbedingte Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters;

    Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. September 2020 (IX ZB 29/19, zVb) für die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Jahr 2016 entschieden und näher begründet hat, genügen hierzu für sich genommen weder die Geldentwertung noch der von der Rechtsbeschwerde geltend gemachte Anstieg der Erzeugerpreise für Beratungsdienstleistungen.

    bb) Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. September 2020 (IX ZB 29/19) für die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Jahr 2016 weiter ausgeführt und näher begründet hat, erfordert eine Überprüfung der Vergütungsregelungen im Hinblick auf den verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf eine angemessene Vergütung, dass dem Gericht Tatsachen zur Entwicklung der Einkommenssituation für Insolvenzverwalter unterbreitet werden.

  • LG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vorgetragenen konkret für das Verfahren angefallenen Personal- und Sachkosten und die in Bezug gesetzte BGH-Entscheidung vom 17.09.2020 (Az. IX ZB 29/19).

    Aus der zum Teil wörtlich zitierten BGH-Entscheidung vom 17.09.2020 (Az. IX ZB 29/19) folgt nach Auffassung der Kammer nicht, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung aufgegeben hätte.

  • AG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vorgetragenen konkret für das Verfahren angefallenen Personal- und Sachkosten und die in Bezug gesetzte BGH-Entscheidung vom 17.09.2020 (Az. IX ZB 29/19).

    Aus der zum Teil wörtlich zitierten BGH-Entscheidung vom 17.09.2020 (Az. IX ZB 29/19) folgt nach Auffassung der Kammer nicht, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung aufgegeben hätte.

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