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   BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19   

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https://dejure.org/2020,32193
BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19 (https://dejure.org/2020,32193)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2020 - V ZR 305/19 (https://dejure.org/2020,32193)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2020 - V ZR 305/19 (https://dejure.org/2020,32193)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verletzung des Verfahrensgrundrechts der Parteien aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung bei abweichender Glaubwürdigkeitsbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gerichtliche Verletzung des Verfahrensgrundrechts der Parteien aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ); Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung bei abweichender Glaubwürdigkeitsbeurteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glaubwürdigkeit soll anders beurteilt werden: Erneute Vernehmung notwendig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweiswürdigung des Berufungsgerichts; Beschwerdewert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11

    Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19
    Sie war vielmehr zu einem Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 439 Abs. 1, § 138 Abs. 4 ZPO berechtigt (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11, WM 2013, 426 Rn. 16).

    Geschieht dies trotzdem, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme einer Beweiswürdigung, die gegen § 286, § 440 Abs. 1 ZPO und Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11, WM 2013, 426 Rn. 18; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, ZWE 2020, 191 Rn. 10 mwN).

    Da es sich um einen erheblichen Beweisantritt handelte, hätte das Berufungsgericht der Klägerin Gelegenheit zur Vorlage dieser Unterschriften geben müssen (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11, WM 2013, 426 Rn. 21).

  • BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19

    Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des von ihm erstellten Gutachtens zur

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19
    aa) Ein Gericht verletzt das Verfahrensgrundrecht der Parteien aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ein erhebliches Beweisangebot nicht berücksichtigt und dies im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. nur Senat, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, ZWE 2020, 191 Rn. 10).

    Geschieht dies trotzdem, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme einer Beweiswürdigung, die gegen § 286, § 440 Abs. 1 ZPO und Art. 103 Abs. 1 GG verstößt (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11, WM 2013, 426 Rn. 18; Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, ZWE 2020, 191 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19
    Sie bezieht sich bei ihrer Beweiswürdigung auch nicht auf eine aktenkundige und der Stellungnahme der Parteien zugängliche Beurteilung der Glaubwürdigkeit durch die vormals zuständige Richterin (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587 mwN).
  • BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19
    Unterlässt es dies, so verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - II ZR 170/18, juris Rn. 5 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Juli 2015 - V ZR 245/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 08.10.2019 - II ZR 170/18

    Würdigung der Aussagen der Zeugen durch das Gericht ohne erneute Vernehmung

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19
    Unterlässt es dies, so verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - II ZR 170/18, juris Rn. 5 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Juli 2015 - V ZR 245/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 189/17

    Beweiswürdigung des Gerichts hinsichtlich der erneuten Vernehmung von Zeugen zum

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19
    aa) Ein Berufungsgericht ist verpflichtet, einen in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es dessen Glaubwürdigkeit anders als der Erstrichter beurteilen oder die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IV ZR 189/17, ZEV 2019, 281 Rn. 8 mwN).
  • OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22

    Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels; Schaden bei dem Betrieb

    Ein Berufungsgericht ist dann verpflichtet, einen in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es dessen Glaubwürdigkeit anders als der Erstrichter beurteilen oder die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - IV ZR 189/17, ZEV 2019, 281 Rn. 8 mwN; BGH, Beschluss vom 17. September 2020 - V ZR 305/19, Rn. 7 mwN, juris).
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