Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1952 - I ZR 6/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,753
BGH, 17.10.1952 - I ZR 6/51 (https://dejure.org/1952,753)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1952 - I ZR 6/51 (https://dejure.org/1952,753)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1952 - I ZR 6/51 (https://dejure.org/1952,753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Auffassung im Urteil vom 17. Oktober 1952 - I ZR 6/51 - für die von der Britischen Militärregierung bestellten Treuhänder als allgemein anerkannt bezeichnet (vgl. S 5 ff der Entscheidungsgründe; der in NJW 1952, 1413 = Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 1 zur 35. DVO/UmstG § 9 abgedruckte Leitsatz betrifft nur den Treuhänder nach der 35. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz für verlagerte Geldinstitute).
  • BGH, 12.10.1960 - VIII ZR 65/59

    Wirkung der Bestellung eines Treuhänders gem. § 9 Abs. 1 35.

    Die den Kläger günstige Annahme des Berufungsgerichts, der Kläger sei gemäß § 9 Abs. 1 35. DVO UmstG wirksam zum Treuhänder für die Verwaltung der im Bundesgebiet vorhandenen Vermögenswerte des Altmärkischen Kornhauses bestellt worden, dieses habe keine vor dem 21. Juni 1948 nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes eingetragene, errichtete oder als verlagert anerkannte Niederlassung im Währungsgebiet gehabt und der Kläger sei als Treuhänder Partei kraft Amtes und als solcher befugt gewesen, Rechte aus einem zur Zeit seiner Bestellung bereits bestehenden Pachtvertrag zwischen der Genossenschaft und dem Beklagten in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen (vgl. dazu Oktober Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1952 - I ZR 6/51 - DM 35. DVO UmstG § 9 Nr. 1), läßt sich aus Rechtsgründen nicht beanstanden.

    Denn die Entziehung der Vertretungsbefugnis durch Bestellung eines Treuhänders gemäß § 9 35. DVO UmstG steht ihrem Sinne nach, da sie nicht nur die Interessen der Gesamtheit der Gläubiger wahren soll, sondern auch aus währungspolitischen Gesichtspunkten erfolgt ist (vgl. BGH Urt. v. 17. Oktober 1952 - I ZR 6/51 - LM 35. DVO UmstG § 9 Nr. 1), einem gesetzlichen Veräußerungsverbot gleich.

  • BGH, 10.02.1958 - II ZR 292/56

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß der nach MRG Nr. 52 bestellte Treuhänder nicht gesetzlicher Vertreter des Vermögensträgers, sondern Partei kraft Amtes ist (Urteil vom 17. Oktober 1952 I ZR 6/51; BGHZ 12, 380, 386 [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]; vgl. auch 21, 285, 287).
  • BGH, 19.02.1954 - V ZR 66/53

    Rechtsmittel

    Diese Befugnis endete erst nach Anerkennung der Beklagten als verlagertes Geldinstitut mit der Bestellung des Treuhänders gemäß § 9 Abs. 1 der 35. DVO/UmstG durch die Bank deutscher Länder, dem nach Absatz 2 dieser Vorschrift allein die uneingeschränkte gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Beklagten bei Rechtshandlungen im Währungsgebiet zustand (wegen seiner Rechtsstellung vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1952 - I ZR 6/51 - S 6 -, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, Nr. 1 zur 35. DVO/UmstG § 9 = NJW 1952, 1413).
  • BGH, 13.07.1955 - IV ZR 276/54

    Rechtsmittel

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich dem für den Treuhänder, der von der britischen Militärregierung bestellt wird, angeschlossen (Urteil vom 17. Oktober 1952 - I ZR 6/51 - LM § 9, 35. DVO UmstG Nr. 1), und schliesslich haben sich in gleichem Sinne für den nach Gesetz Nr. 52 bestellten Treuhänder in allen Zonen der V. Zivilsenat in BGHZ 12, 380 [386] und der erkennende Senat für einen Berliner Fall in dem Urteil vom 25. November 1954 - IV ZR 81/54 - ausgesprochen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht