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   BGH, 17.10.1972 - 4 StR 409/72   

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https://dejure.org/1972,4783
BGH, 17.10.1972 - 4 StR 409/72 (https://dejure.org/1972,4783)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1972 - 4 StR 409/72 (https://dejure.org/1972,4783)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1972 - 4 StR 409/72 (https://dejure.org/1972,4783)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzurechnungsfähigkeit infolge eines durch das Zusammenwirken von Alkohol, Nebenwirkungen von Corticoiden und Antihistaminika bei einem geschwächten körperlichen Allgemeinzustand hervorgerufenen psychischen Ausnahmezustandes - Zurechungsunfähigkeit bei pathologischem ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.08.1963 - 2 StR 241/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 4 StR 409/72
    In der gerichtlichen Medizin und der Rechtsprechung ist anerkannt, daß für die Dauer eines pathologischen Rausches Zurechnungsunfähigkeit (§ 51 Abs. 1 StGB), nicht etwa nur verminderte Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB besteht (vgl. Ponsold, Lehrbuch der Gerichtlichen Medizin, 3. Aufl. S. 257, 258; Langelüddeke, Gerichtliche Psychiatrie, 3. Aufl. S. 77; BGH, Urteil vom 7. August 1963 - 2 StR 241/63 - erwähnt von Pfeiffer/Maul/Schulte § 51 StGB Rz. 5) Eine gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. T. StGB ist begrifflich nicht möglich (BGHSt 21, 27), übrigens ein Fehler, den das Schwurgericht offensichtlich übernommen hat (UA 18).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 4 StR 409/72
    In der gerichtlichen Medizin und der Rechtsprechung ist anerkannt, daß für die Dauer eines pathologischen Rausches Zurechnungsunfähigkeit (§ 51 Abs. 1 StGB), nicht etwa nur verminderte Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB besteht (vgl. Ponsold, Lehrbuch der Gerichtlichen Medizin, 3. Aufl. S. 257, 258; Langelüddeke, Gerichtliche Psychiatrie, 3. Aufl. S. 77; BGH, Urteil vom 7. August 1963 - 2 StR 241/63 - erwähnt von Pfeiffer/Maul/Schulte § 51 StGB Rz. 5) Eine gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. T. StGB ist begrifflich nicht möglich (BGHSt 21, 27), übrigens ein Fehler, den das Schwurgericht offensichtlich übernommen hat (UA 18).
  • OLG Köln, 09.12.1966 - Ss 449/66

    Blutalkoholgehalt; Alkoholwirkung; Medikamenteneinnahme; Unzurechnungsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 17.10.1972 - 4 StR 409/72
    Bei einer Prüfung des Sachverhalts unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Vergehens gegen § 330 a StGB sind die Erwägungen des Oberlandesgerichts Köln in DAR 1967, 195 Nr. 74 zu beachten.
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