Rechtsprechung
BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit durch die Staatsanwaltschaft - Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Ausschlusses eines Verteidigers eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Dame mit Schlapphut - §§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der …
Das Mitschreiben durch einen Unbeteiligten ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsvorgänge wartenden Zeugen unzulässigerweise mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 730; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; RiStBV Nr. 128 Abs. 2) oder wenn sich ein Tatbeteiligter, gegen den noch gesondert ermittelt wird, unterrichten will (vgl. BGHSt 3, 386). - BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88
Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen …
Der Senat hat wiederholt in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschluß vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S); Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80; Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S); Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Ermittlungsantrag 1, insoweit in BGHSt 34, 379 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86] nicht abgedruckt).In den Fällen der Entscheidungen vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71, 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84 enthielten die Behauptungen des Antragstellers fernliegende, nur im Wege von Schlußfolgerungen aufgezeigte Möglichkeiten oder "aus der Luft gegriffene" Anschuldigungen oder Vermutungen, mit deren Bestätigung er nach der Auffassung des Tatrichters selbst nicht rechnete.
- BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Die Kammer knüpft offenbar an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach in Ausnahmefällen eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl angestellte Vermutung, die nur zum Schein in eine Tatsachenbehauptung gekleidet ist, einem Beweisbegehren den Charakter eines nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu beurteilenden Beweisermittlungsantrags geben kann (…BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21;… BGH GA 1981, 228; BGH StV 1985, 311 m. Anm. Schulz; BGH Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71 BGH Beschluß vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 - BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80 - BGH Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 - BGH Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84 - ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 45).
- BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der …
Allerdings wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - insbesondere derjenigen des 3. Strafsenats - auch die darüber hinausgehende Ansicht vertreten, es handele sich nicht um einen Beweisantrag, sondern lediglich um einen Beweisermittlungsantrag, wenn der Antragsteller eine bloße Vermutung in die Form einer bestimmten Behauptung kleide (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschlüsse vom 12. und 28. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) und 269/80 - vgl. dazu Schwenn Strafverteidiger 1981, 634; außerdem Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S) und Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; ferner BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 987 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; vgl. schließlich auch: BGH, Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 172/81 = Strafverteidiger 1981, 330). - BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
Ausräumen der Boutique - § 240 StGB
Das Fertigen von Mitschriften ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsergebnisse noch zu vernehmenden Zeugen in allen Einzelheiten mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1982, 389; BGH, Urteile vom 28. Februar 1973 - 2 StR 645/72 - bei Dallinger MDR 1973, 730 und vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71). - BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80 Ein Beweisermittlungsantrag liegt dann vor, wenn es dem Antragsteller an einem ausreichenden Anhalt für die Angabe einer bestimmten Tatsache oder eines bestimmten Beweismittels fehlt und er nur den Weg für die Stellung eines Beweisantrags bereiten, also lediglich die nachforschende Tätigkeit des Gerichts in eine bestimmte Richtung lenken will, weil er erwartet, das Ergebnis der Nachforschung werde ihm Gelegenheit geben, eine bestimmte Tatsache, die noch außerhalb des Kreises seiner Vorstellung liegt, zu behaupten (BGH, Urteile vom 13. November 1958 - 4 StR 386/58 - und vom 28. Januar 1975 - 1 StR 569/74); auch bei einer in die Form einer bestimmten Behauptung gekleideten Annahme kann es sich um die bloße Vermutung einer Möglichkeit handeln mit der Folge, daß sich der auf die Erhellung dieser Möglichkeit gerichtete Antrag nur als Beweisanregung, demnach als Beweisermittlungsantrag darstellt, den die Strafkammer nicht nach § 244 Abs. 3, 4 verbescheiden muß (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71).