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   BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78   

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BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78 (https://dejure.org/1980,894)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1980 - I ZR 132/78 (https://dejure.org/1980,894)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1980 - I ZR 132/78 (https://dejure.org/1980,894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 380
  • GRUR 1981, 140
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77

    Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; 1974, 281 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins) ist es Sinn und Zweck der Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben, den Verbraucher zu schützen.

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen die Vorschriften der PreisauszeichnungsVO und der PreisangabenVO hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß es sich bei diesen Bestimmungen um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher handelt, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind und deren Verletzung nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; 1974, 281 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; 1980 304, 306 - Effektiver Jahreszins).

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; 1974, 281 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins) ist es Sinn und Zweck der Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben, den Verbraucher zu schützen.

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen die Vorschriften der PreisauszeichnungsVO und der PreisangabenVO hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß es sich bei diesen Bestimmungen um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher handelt, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind und deren Verletzung nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; 1974, 281 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; 1980 304, 306 - Effektiver Jahreszins).

  • BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72

    Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; 1974, 281 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins) ist es Sinn und Zweck der Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben, den Verbraucher zu schützen.

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen die Vorschriften der PreisauszeichnungsVO und der PreisangabenVO hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß es sich bei diesen Bestimmungen um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher handelt, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind und deren Verletzung nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; 1974, 281 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; 1980 304, 306 - Effektiver Jahreszins).

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat ( GRUR 1973, 655 - Möbelauszeichnung; 1974, 281 - Clipper; 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser; 1980, 304, 306 - Effektiver Jahreszins) ist es Sinn und Zweck der Vorschriften über Preisauszeichnung und Preisangaben, den Verbraucher zu schützen.
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 61/98

    Flugpreiswerbung

    Er hat unter Berufung auf die aus dem Jahre 1980 stammende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1981, 140, 141 -"Flughafengebühr") die Auffassung vertreten, Passagier- und Sicherheitsgebühren und auch die Flughafensteuer müßten in den Endpreis eingerechnet sein und dürften nicht gesondert "zugeschlagen" werden, soweit sich die Werbung auch auf Tarife für Flüge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, die unstreitig seit dem 01.01.1993 nicht mehr genehmigungspflichtig seien, beziehe.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1981, 140 - "Flughafengebühr") bedürfe der Überprüfung und der Korrektur.

    Im Anschluß an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1980 (BGH GRUR 1981, 140 - "Flughafengebühr") habe sich, so behauptet die Beklagte, das Verbraucherverständnis bezogen auf die Werbung mit Flugpreisen nachhaltig verändert.

    Dies erfordert der Zweck der Preisangabenverordnung, auf klare, untereinander vergleichbare Preisangaben hinzuwirken, die es dem Verbraucher ermöglichen, sich schnell und zuverlässig über das preisgünstigste Angebot zu informieren (BGH GRUR 1981, 140, 141 - "Flughafengebühr" -).

    Solche Gebühren zählen nach richtiger Auffassung zu den notwendigen Bestandteilen des Flugpreises und sind deshalb in den anzugebenden Endpreis einzubeziehen (BGH GRUR 1981, 140, 141 - "Flughafengebühr" - Kammergericht, Urteil vom 17.08.1993 in dem Rechtsstreit 5 U 3620/93, OLGR 1994, 37; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage 1998, § 3 UWG Anhang 2. V. Rdnr. 2, Seite 1187).

    Denn soweit § 1 Abs. 6 Satz 1 PAngV bestimmt, die Preisangaben müßten der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen, besagt diese Regelung nicht, wann die Verpflichtung zur Endpreisangabe entfallen kann, sondern nur, wie sie zu befolgen ist ((BGH GRUR 1981, 140, 141 - "Flughafengebühr" - Köhler/Piper, UWG, § 1 PAngV Rdnr. 3).

    Denn bei den Vorschriften der Preisangabenverordnung handelt es sich vielmehr um wertneutrale Ordnungsvorschriften zum Schutze der Verbraucher, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind und deren Verletzung deshalb nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (vgl. nur: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" -, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Die Werbung der Beklagten enthält aus der Sicht der Letztverbraucher einheitliche Leistungsangebote, die nicht nur den Flug selbst umfassen, sondern auch die Begleichung derjenigen Leistungen Dritter, die bei jeder Flugreise in Anspruch genommen werden müssen (Flughafen-, Sicherheitsgebühren u.ä.) sowie der bei der Flugreise anfallenden Steuern (vgl. dazu auch - zur PreisangabenVO a.F. - BGH, Urt. v. 17.10.1980 - I ZR 132/78, GRUR 1981, 140, 141 = WRP 1981, 23 - Flughafengebühr).

    Die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise ist unabhängig davon, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen (vgl. dazu BGH GRUR 1981, 140, 141 - Flughafengebühr), oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1999 - I ZR 4/97, GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 - Herabgesetzte Schlußverkaufspreise; Völker aaO § 1 PAngV Rdn. 39).

  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Aus diesem Grund ist dann, wenn unter Angabe von Preisen für Leistungen geworben wird, die - wie hier - aus der Sicht der Letztverbraucher als einheitliches Leistungsangebot und Gegenstand eines einheitlichen Vertragsentschlusses erscheinen, ein sich auf das einheitliche Leistungsangebot insgesamt beziehender Endpreis anzugeben (vgl. dazu auch - zur PreisangabenVO a.F. - BGH, Urt. v. 17.10.1980 - I ZR 132/78, GRUR 1981, 140, 141 = WRP 1981, 23, 24 - Flughafengebühr; Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 = WRP 1983, 385, 386 - Kfz-Endpreis; vgl. weiter Hdb. WettbewerbsR/Helm, § 48 Rdn. 259).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 12 U 292/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des Unfalls durch den Versicherungsnehmer;

    Die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise ist unabhängig davon, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen (vgl. dazu BGH GRUR 1981, 140, 141 - Flughafengebühr), oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 -Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (zuletzt in den Entscheidungen Effektiver Jahreszins - GRUR 1980, 304, 306; Flughafengebühr - GRUR 1981, 140, 142; Kilopreise - GRUR 1981, 289), handelt es sich bei den Bestimmungen der PreisangabenVO um wertneutrale Ordnungsvorschriften, deren Verletzung erst dann einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann.
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04

    Unlauterer Wettbewerb: Angabe der Buchungsgebühr in der Werbung für

    Die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise ist unabhängig davon, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen (vgl. dazu BGH GRUR 1981, 140, 141 - Flughafengebühr), oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 -Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).
  • OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 53/98

    Fußballwetten als Glücksspiel - Erlaubnispflicht für österreichischen

    Denn selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, § 284 StGB wie dann auch §§ 1, 2 Sportwettengesetz NRW also lediglich als sog. wertneutrale (Ordnungs-) Vorschriften eingestuft werden müßten, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung sind und deren Verletzung deshalb nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden könnten, rechtfertigt die Verletzung wertneutraler Vorschriften nämlich dann den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. hierzu: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rn. 658 sowie Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rn. 344 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.09.2000 - 6 U 11/00

    Unzulässige Verkehrsbezeichnung - "Frischer Rahmjoghurt"

    Die Verletzung wertneutraler Vorschriften rechtfertigt nämlich dann den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewusst und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. hierzu: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 658 sowie Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdnr. 344, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 6 U 119/98

    Unzutreffende Produktbezeichnung als Wettbewerbsverestoß - Naturjoghurt

    Die Verletzung wertneutraler Vorschriften rechtfertigt nämlich dann den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. hierzu: BGH WRP 1979, 460, 461 - "Luxus-Ferienhäuser" - BGH GRUR 1981, 140, 142 - "Flughafengebühr" - BGH GRUR 1989, 762, 764 - "Stundungsangebote" - BGH GRUR 1992, 696, 697 - "Teilzahlungspreis I" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 658 sowie Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdnr. 344, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 83/00

    Bereitstellung von Taxen außerhalb von Taxiständen

    Die Verletzung wertneutraler Vorschriften rechtfertigt nämlich dann den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens, wenn sich ein Wettbewerber bewußt und planmäßig über sie hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, dass er dadurch einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangen kann (vgl. hierzu: BGH WRP 1979, 460, 461 "Luxus-Ferienhäuser"; BGH GRUR 1981, 140, 142 "Flughafengebühr"; BGH GRUR 1989, 762, 764 "Stundungsangebote"; BGH GRUR 1992, 696, 692 "Teilzahlungspreis I"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rn. 658 sowie Köhler/Piper, UWG, § 1 Rn. 344, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 113/81

    Preisangaben in der Werbung von Liegenschaften - Pflicht zur Angabe des zu

  • OLG Köln, 17.11.2000 - 6 U 69/00

    Werbung für Autofinanzierung - Verstoß gegen Preisangabenverordnung -

  • OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 156/98

    Mindesthaltbarkeitsdatum bei Faßbier

  • OLG Köln, 02.08.1996 - 6 U 25/96
  • OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 162/92

    Grundpreisangabe; Ausnahmebestimmung; Frischkäsezubereitung

  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 40/80

    Anwendbarkeit des § 1 Abs. 4 PreisangVO (Preisangabenverordnung) für Realkredite

  • OLG Köln, 02.02.2011 - 6 U 151/10
  • OLG Frankfurt, 23.07.1987 - 6 U 117/86

    Getrennte Ausweisung einer Buchungsgebühr neben den Endpreisen unter dem Aspekt

  • OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 2 U 28/98

    Verstoß gegen gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe gem. § 1 Abs. 1 S. 1

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