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   BGH, 17.10.1988 - II ZR 37/88   

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https://dejure.org/1988,3721
BGH, 17.10.1988 - II ZR 37/88 (https://dejure.org/1988,3721)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1988 - II ZR 37/88 (https://dejure.org/1988,3721)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1988 - II ZR 37/88 (https://dejure.org/1988,3721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragsauslegung - Verhältnis eines "Grundvertrages" und eines "Gesellschaftsvertrages" einer GmbH & Co. KG - Übereinstimmender Wille der Parteien bei der Auslegung von Willenserklärungen - Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Urkunden - Ausreichender ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1981 - V ZR 51/80

    Einräumen eines Nießbrauchsrechts bei Grundstücksübertragung auf die Kinder -

    Auszug aus BGH, 17.10.1988 - II ZR 37/88
    Da ein etwaiger übereinstimmender Wille der Parteien bei der Auslegung von Willenserklärungen auch dann allein maßgebend ist, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247; BGH, Urt. v. 10. Juli 1981 - V ZR 51/80, WM 1981, 1171, 1172), hätte das Berufungsgericht dieser Tatsachenbehauptung nachgehen müssen und sich nicht auf die widerlegliche Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Urkunden zurückziehen dürfen.
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus BGH, 17.10.1988 - II ZR 37/88
    Da ein etwaiger übereinstimmender Wille der Parteien bei der Auslegung von Willenserklärungen auch dann allein maßgebend ist, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247; BGH, Urt. v. 10. Juli 1981 - V ZR 51/80, WM 1981, 1171, 1172), hätte das Berufungsgericht dieser Tatsachenbehauptung nachgehen müssen und sich nicht auf die widerlegliche Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Urkunden zurückziehen dürfen.
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus BGH, 17.10.1988 - II ZR 37/88
    Da ein etwaiger übereinstimmender Wille der Parteien bei der Auslegung von Willenserklärungen auch dann allein maßgebend ist, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247; BGH, Urt. v. 10. Juli 1981 - V ZR 51/80, WM 1981, 1171, 1172), hätte das Berufungsgericht dieser Tatsachenbehauptung nachgehen müssen und sich nicht auf die widerlegliche Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Urkunden zurückziehen dürfen.
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 54/91

    Verjährung von Ansprüchen eines Gesellschafters gegen eine GbR

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner für die Auslegung einer Willenserklärung rechtlich auch dann allein maßgebend, wenn er im Erklärungsinhalt keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Sen. Urt. v. 30. Mai 1988 - BGHR BGB § 133 - Wille 4; v. 17. Oktober 1988 - BGHR BGB § 133 - Wille 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

    Da der übereinstimmende Wille der Parteien auch dann allein maßgebend ist, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat, darf sich das Gericht bei schriftlichen Verträgen nicht auf die widerlegliche Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertragsurkunde zurückziehen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1988 - II ZR 37/88 - BGHR BGB § 133 Wille 5).
  • BGH, 30.06.1993 - XII ZR 161/91

    Stromversorgung gewerblicher Räume

    Da ein etwaiger übereinstimmender Wille der Parteien bei der Auslegung von Willenserklärungen auch dann maßgebend ist, wenn er im Inhalt der Erklärung nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat, hätte das Berufungsgericht der entsprechenden Tatsachenbehauptung nachgehen müssen und sich nicht darauf beschränken dürfen, sie nur unter dem Gesichtspunkt einer gesonderten Verpflichtung des Beklagten zur Erstellung eines Stromhausanschlusses zu prüfen (vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1988 - II ZR 37/88 - BGHR BGB § 133 Wille 5).
  • BGH, 15.02.1995 - XII ZR 260/93

    Umfang des Vermieterpfandrechts bei einem Mieterwechsel; Heilung von Verstößen

    Wenn das zutrifft, kommt die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte Auslegungsregel zum Zuge, daß der übereinstimmende Wille von Vertragsparteien dem Vertragswortlaut und jeder anderweitigen Interpretation vorgeht; er ist auch dann allein maßgebend, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. etwa BGHZ 71, 243, 247; Senatsurteil vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 48/86 - BGHR BGB § 133 Wille 2; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1988 - II ZR 37/88 - BGHR BGB § 133 Wille 5).
  • BGH, 24.09.1992 - IX ZR 217/91

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vergleichsspezifischer

    Die Revision läßt zunächst die Maßgeblichkeit des übereinstimmenden Parteiwillens, der jeder weiteren Auslegung vorgeht (vgl. BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247; BGH, Urt. v. 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82, WM 1984, 91 f; v. 17. Oktober 1988 - II ZR 47/88, BGHR BGB § 133 - Wille 5; v. 14. November 1991 - IX ZR 20/91, NJW 1992, 1448, 1449), außer acht.
  • BGH, 25.01.1990 - IX ZR 101/89
    Ein abweichender Wortlaut der Erklärung ist dann unerheblich, mag er auch eindeutig einen anderen Sinn ergeben (BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247BGH, Urt. v. 26. Mai 1988 - III ZR 46/87, BGHR BGB § 157 Wille 1; BGH, Urt. v. 17. Oktober 1988 - II ZR 37/88, BGHR BGB § 133 Wille 5).
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 298/90

    Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar ein überstimmender Wille der Vertragspartner für die Auslegung einer Willenserklärung rechtlich auch dann allein maßgebend, wenn er im Erklärungsinhalt keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Sen. Urt. v. 30. Mai 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 4; v. 17. Oktober 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 296/90

    Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar ein überstimmender Wille der Vertragspartner für die Auslegung einer Willenserklärung rechtlich auch dann allein maßgebend, wenn er im Erklärungsinhalt keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Sen. Urt. v. 30. Mai 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 4; v. 17. Oktober 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 297/90

    Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar ein überstimmender Wille der Vertragspartner für die Auslegung einer Willenserklärung rechtlich auch dann allein maßgebend, wenn er im Erklärungsinhalt keinen oder nur einen unvollkommenen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Sen. Urt. v. 30. Mai 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 4; v. 17. Oktober 1988, BGHR BGB § 133 - Wille 5, jeweils m.w.N.).
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