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   BGH, 17.10.1989 - IX ZR 173/88   

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https://dejure.org/1989,16475
BGH, 17.10.1989 - IX ZR 173/88 (https://dejure.org/1989,16475)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1989 - IX ZR 173/88 (https://dejure.org/1989,16475)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - IX ZR 173/88 (https://dejure.org/1989,16475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages auf Grund der Berechnung der Ansprüche auf Altersrente und Witwenrente bei Eintritt des Versorgungsfalls nach einem gekürzten Grundbetrag - Frage nach dem Ursachenzusammenhang zwischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 17.10.1989 - IX ZR 173/88
    Zur Wahrung der Form reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, daß der aus Umständen außerhalb der Urkunde ermittelte rechtsgeschäftliche Wille in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen, Ausdruck gefunden hat (BGHZ 87, 150, 154 [BGH 25.03.1983 - V ZR 268/81]; Palandt/Heinrichs, BGB 48. Aufl. § 133 Anm. 5 c, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BGH, 17.10.1989 - IX ZR 173/88
    Das dem Tatrichter eingeräumte Ermessen kann vom Revisionsgericht nur darauf nachgeprüft werden, ob die Schadensermittlung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht und ob wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen außer acht gelassen worden sind (BGHZ 6, 62, 63; st. Rspr.).
  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79

    Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im

    Auszug aus BGH, 17.10.1989 - IX ZR 173/88
    Dabei darf die Richtigkeit von Aussagen nicht aus Gründen angezweifelt werden, die sich nicht aus der Urkunde ergeben und für die sich auch sonst keine belegbaren Umstände finden lassen (BGH, Urt. v. 9. Juli 1981 - III ZR 1989/79, NJW 1982, 580).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen

    Auszug aus BGH, 17.10.1989 - IX ZR 173/88
    Auf das Revisionsurteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 117/86, das in WM 1987, 1520 ff veröffentlicht ist, wird zur Ergänzung des Sachverhalts verwiesen.
  • OLG Köln, 10.04.2018 - 25 U 15/17
    Denn die Richtigkeit der der in den Urkunden wiedergegeben Zeugenaussagen wird ausweislich des angefochtenen Urteils nicht angezweifelt, so dass bei der Würdigung keine Umstände berücksichtigt wurden, die sich nicht aus der Urkunde ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.1989 - IX ZR 173/88 - juris, Rn. 33).
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