Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 245/01, 2 AR 141/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3769
BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 245/01, 2 AR 141/01 (https://dejure.org/2001,3769)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01, 2 AR 141/01 (https://dejure.org/2001,3769)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 2 ARs 245/01, 2 AR 141/01 (https://dejure.org/2001,3769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungswirdrigkeit - Zuständigkeit - Erzwingungshaft - Anordnung - Bußgeldbescheid - Gericht - Tatort - Zuständigkeitsverordnung - Vollstreckung

  • Judicialis

    OWiG § 104 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 68; ; OWiG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; OWiG § 68 Abs. 3; ; OWiG § 68 Abs. 1; ; GZVJu § 35 Nr. 1; ; GZVJu § 35

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • BayObLG - AR 4/01
  • AG Bayreuth - 1 OWi 265/01
  • AG Viechtach - 6 OWi II 2802/01
  • BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 245/01, 2 AR 141/01

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren in Rheinland-Pfalz: Gewährung von Akteneinsicht in

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pirmasens ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 4 StrafZustV RP (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
  • BGH, 17.10.2001 - 2 AR 141/01

    Ordnungswirdrigkeit - Zuständigkeit - Erzwingungshaft - Anordnung -

    2 ARs 245/01 2 AR 141/01.
  • BGH, 10.05.2022 - 2 ARs 170/21

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Gerichtliche Zuständigkeit für selbständige

    Es sind keine Gründe dafür ersichtlich, die gerichtliche Zuständigkeit abweichend zu regeln, wenn darüber hinaus auch die Bestimmung des Wertes des Tatertrages zu überprüfen ist, zumal mit der Regelung des § 68 Abs. 3 OWiG in Verbindung mit der jeweiligen landesrechtlichen Verordnung erreicht werden soll, dass die Sachnähe des Gerichts erhalten bleibt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 2 ARs 245/01, NStZ 2002, 153, Rn 4).
  • AG Leipzig, 24.09.2021 - 220 OWi 2822/20

    Aktenversendungspauschale, teilweise geschwärzte Akte, Datenschutz

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Leipzig ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWG (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2011 - 2 Qs 23/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anfechtbarkeit einer Kosten- und

    Denn die aufgrund der Rechtsverordnung begründete dezentrale Zuständigkeit dieses Tatortgerichts gilt nicht nur für die Entscheidung über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, sondern für alle gerichtlichen Entscheidungen im Bußgeldverfahren, für welche auf die Zuständigkeit nach § 68 OWiG - wie hier in § 62 Abs. 2 S. 1 OWiG - verwiesen wird (BGH NStZ 2002, 153).
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Begriff des "Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid" in § 28 Abs. 1 ZuVOJu im Interesse der mit der Norm beabsichtigten Zuständigkeitsdekonzentration grundsätzlich weit auszulegen ist (vgl. hierzu - bezogen auf entsprechende Regelungen anderer Bundesländer - : BGH, Beschluss vom 17.10.2001, 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01 (Bayern); Thüringer OLG, Beschluss vom 02.05.2007, 1 AR (S) 23/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht