Rechtsprechung
BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB § 1603 Abs. 1
- openjur.de
§ 1603 Abs. 1 BGB
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1603 Abs 1 BGB
Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des Elternteils im Heim; Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Minderung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten durch das Entstehen von Aufwendungen beim Besuch des unterhaltsberechtigten Elternteils im Pflegeheim
- rewis.io
Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des Elternteils im Heim; Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis bei zusammenlebenden nichtehelichen Partnern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1601; BGB § 1613 Abs. 1
Minderung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten durch das Entstehen von Aufwendungen beim Besuch des unterhaltsberechtigten Elternteils im Pflegeheim - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elternunterhalt und die Aufwendungen für die Besuche im Pflegeheim
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufwendungen für den Besuch im Heim
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zusammenleben mit Partner führt nicht zu höherer Leistungsfähigkeit des Elternunterhaltspflichtigen
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Kosten für die Fahrten zum Pflegeheim mindern die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen im Elternunterhalt
- vest-llp.de (Kurzinformation)
Elternunterhalt, Leistungsfähigkeit und der Besuch im Pflegeheim
Besprechungen u.ä.
- rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)
Aufwendungen unterhaltspflichtiger Kinder für Besuche bei den Eltern im Heim
Verfahrensgang
- AG Hagen - 9-3655547-0
- AG Neuss, 21.05.2010 - 50 F 244/09
- OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10
- BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1305
- MDR 2013, 528
- FamRZ 2013, 868
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 10.07.2013 - XII ZB 297/12
Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils
Insoweit sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats insbesondere der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeiten von Bedeutung, die Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise wiederherzustellen (grundlegend Senatsurteil vom 25. November 1981 - IVb ZR 611/80 - FamRZ 1982, 157, 158 f.;… vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. Januar 2013 - XII ZR 158/10 - FamRZ 2013, 616 Rn. 19 und vom 17. September 2012 - XII ZR 17/11 - FamRZ 2013, 868 Rn. 29). - BGH, 07.08.2013 - XII ZB 269/12
Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt
Es steht mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang, dass die Kosten einer zusätzlichen Altersversorgung bis zu einer Höhe von 5 % des Jahresbruttoeinkommens des Unterhaltspflichtigen als abzugsfähig anerkannt werden können (Senatsurteile vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 17/11 - FamRZ 2013, 868 Rn. 17;… BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 Rn. 25 ff. und BGHZ 169, 59 = FamRZ 2006, 1511, 1514).Der Wohnwert ist bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt nicht mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, sondern auf der Grundlage der unter den gegebenen Verhältnissen ersparten Miete zu bemessen (vgl. hierzu Senatsurteile BGHZ 154, 247 = FamRZ 2003, 1179, 1180 ff. und vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 17/11 - FamRZ 2013, 868 Rn. 19).
Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, mindern angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für solche Besuche entstehen, grundsätzlich seine Leistungsfähigkeit, weil ihr Zweck auf einer unterhaltsrechtlich anzuerkennenden sittlichen Verpflichtung beruht (Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 17/11 - FamRZ 2013, 868 Rn. 30 f.).
Der Senat hat bereits entschieden, dass das Miteigentum an einer kleineren Eigentumswohnung Aufwendungen für die zusätzliche Altersversorgung nicht wegen anderweit bestehender Absicherung als Maßnahme der Vermögensbildung erscheinen lässt (Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 17/11 - FamRZ 2013, 868 Rn. 17).
- BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von …
Eines Familienselbstbehalts bedarf es insoweit nicht (vgl. insoweit zur Haushaltsersparnis Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 17/11 - FamRZ 2013, 868 Rn. 25).
- BGH, 05.02.2014 - XII ZB 25/13
Leistungsfähigkeitsprüfung bei Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Hinzu kommt, dass das Beschwerdegericht der Antragsgegnerin für ihre Fahrten zur Arbeitsstelle sowie für die Besuchsfahrten zu ihrem Vater nach seinen Leitlinien 0, 30 EUR je Kilometer bewilligt hat (vgl. zur Abziehbarkeit der Fahrtkosten für Besuche Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 17/11 - FamRZ 2013, 868 Rn. 29 ff.). - OLG Hamm, 09.07.2015 - 14 UF 70/15
Ermittlung des geldwerten Vorteils eines auch zur privaten Nutzung überlassenen …
Zum einen lässt sich diese Auffassung nicht auf die Entscheidungen des BGH in FamRZ 2013, 868 (…Juris-Rn. 17) sowie FamRZ 2003, 1179 (…Juris-Rn. 19-22) stützen. - BGH, 20.03.2019 - XII ZB 365/18
Elternunterhalt: Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs des …
Die von der Antragsgegnerin geschuldeten Unterhaltsbeträge berechnen sich mithin unter Berücksichtigung einer Einkommensreduzierung wegen ab November 2017 entrichteter Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge (vgl. insoweit Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 17/11 - FamRZ 2013, 868 Rn. 17) wie folgt. - AG Büdingen, 15.05.2014 - 53 F 65/14
Entscheidung zur Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Bestattungskosten
Beim Elternunterhalt ist der angemessene Wohnvorteil nicht nach der tatsächlich genutzten Wohnfläche, sondern anhand der für die unterhaltspflichtige Person angemessenen Wohnfläche zu berechnen, die mit dem am Wohnort üblichen Mietzins pro Quadratmeter zu multiplizieren ist (… vgl. BGH, Beschl. v. 07.08.2013, XII ZB 269/12, FamRZ 2013, 1554, Rdnr. 20; BGH, Urt. v. 17.10.2012 - XII ZR 17/11, FamRZ 2013, 868 ff., Rdnr. 19 ). - OLG Nürnberg, 03.12.2014 - 7 UF 988/14
Teilerfolg der Beschwerde- Zahlung von Unterhaltsrückstand
Den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht aber, anders als zusammenlebenden Ehegatten, ein Familienselbstbehalt nicht zu (vgl. BGH FamRZ 2013, 868). - OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die …
Denn nach ständiger höchstrichterlicher und Senatsrechtsprechung sind solche privaten Personen- und Sachversicherungen dem allgemeinen Lebensbedarf zuzuordnen und daher aus dem Selbstbehalt zu bestreiten (BGH FamRZ 2013, 868; 2010, 1535; Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2019 - 6 UF 76/18 -, NJW-Spezial 2019, 356, und vom 22. Mai 2014 - 6 UF 205/13 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2012 - 9 UF 94/11 -). - OLG Saarbrücken, 31.01.2019 - 6 UF 76/18
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung krankheitsbedingter Mehraufwendungen des …
Solche privaten Personen- und Sachversicherungen sind dem allgemeinen Lebensbedarf zuzuordnen und daher aus dem Selbstbehalt zu bestreiten (BGH FamRZ 2013, 868; 2010, 1535; Senatsbeschluss vom 22. Mai 2014 - 6 UF 205/13 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2012 - 9 UF 94/11 -). - OLG Köln, 17.04.2014 - 21 UF 210/13
Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt
- OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20
- LG München II, 05.04.2018 - 9 O 4229/16
Schadensersatz wegen entgangenen Elternunterhalts