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   BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13   

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https://dejure.org/2013,45499
BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13 (https://dejure.org/2013,45499)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2013 - 3 StR 167/13 (https://dejure.org/2013,45499)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13 (https://dejure.org/2013,45499)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 298 StGB; § 30 OWiG; § 17 OWiG; § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 4 EStG; § 4 StPO; § 203 StPO
    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte Ausschreibungen; vergaberechtlich mangelhaftes Angebot; freier Wettbewerb als Schutzgut der Strafvorschrift); Geldbuße (Bemessung; Abschöpfungs- und Ahndungsfunktion; Nettoprinzip; wirtschaftlicher ...

  • lexetius.com

    StGB § 298

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 298 Abs 1 StGB, § 3 Nr 3 VOB/A 2006, § 3 Abs 3 VOB/A, § 3 Abs 4 VOB/A
    Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen: Tatbestandsmäßigkeit von Absprachen zum Angebotspreis für ein Bauvorhaben im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung; Tatbestandsmäßigkeit eines zwingend auszuschließenden Angebots

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB bzgl. Erfassens von beschränkten Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber ohne vorausgegangenen öffentlichen Teilnahmewettbewerb; Erfüllen des Tatbestands des § 298 Abs. 1 StGB bei Ausschluss eines Angebots wegen der schwerwiegenden ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen: Tatbestandsmäßigkeit von Absprachen zum Angebotspreis für ein Bauvorhaben im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung; Tatbestandsmäßigkeit eines zwingend auszuschließenden Angebots

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 298
    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB bzgl. Erfassens von beschränkten Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber ohne vorausgegangenen öffentlichen Teilnahmewettbewerb; Erfüllen des Tatbestands des § 298 Abs. 1 StGB bei Ausschluss eines Angebots wegen der schwerwiegenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen auch ohne Teilnahmewettbewerb strafbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende dritte Unterschrift auf dem Verbindungsbeschluss

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch beschränkte Ausschreibungen ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb können wettbewerbsbeschränkende Absprachen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch beschränkte Ausschreibungen ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb können wettbewerbsbeschränkende Absprachen sein

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Straftaten

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ausweitung strafrechtlicher Risiken im Vergabeverfahren

Besprechungen u.ä. (4)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kartellabsprache, obwohl sich Teilnehmer nicht daran halten?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsbeschränkende Absprache auch bei beschränkter Ausschreibung strafbar nach § 298 Abs. 1 StGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind auch ohne Teilnahmewettbewerb strafbar! (VPR 2014, 171)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind auch ohne Teilnahmewettbewerb strafbar! (IBR 2014, 424)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 34
  • NJW 2014, 1252
  • NStZ 2014, 400
  • NStZ 2014, 698
  • NZBau 2014, 238
  • StV 2014, 690
  • WM 2014, 1254
  • JR 2014, 404
  • ZfBR 2014, 591
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Diese lag, da es sich bei den von den Angeklagten begangenen Straftaten nach § 298 Abs. 1 StGB zugleich um Ordnungswidrigkeiten gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1, § 1 GWB handelte, nicht bei 1 Million EUR zuzüglich 10 % des vorjährigen Geschäftsumsatzes, sondern bei 10 % des vorjährigen Geschäftsumsatzes, mindestens jedoch 1 Million EUR, § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 OWiG in der Fassung vom 22. August 2002, § 4 Abs. 3 OWiG, § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, NJW 2013, 1972, 1973 ff.).

    Da es sich, wie das Landgericht erkannt hat, bei den Leitlinien um allgemeine Verwaltungsgrundsätze handelt, die eine Bindung der Gerichte nicht bewirken können, ist nicht von Bedeutung, dass das Bundeskartellamt mit Wirkung vom 25. Juni 2013 zwischenzeitlich neue Leitlinien erlassen hat, die eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2013 (KRB 20/12, aaO) darstellen, mit der dem Verständnis des § 81 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 GWB durch das Bundeskartellamt als Kappungsgrenze des ansonsten nach oben offenen Bußgeldrahmens die Grundlage entzogen wurde.

  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 410/98

    Tateinheit oder Tatmehrheit bei einem mittelbaren Täter; Zusammenhang von

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Da die Absprache unter Beteiligung des Angeklagten D. jedoch in beiden ihm zur Last gelegten Fällen anlässlich desselben Telefonats vorgenommen wurde, bedurfte die konkurrenzrechtliche Beurteilung, die sich nach dem Tatbeitrag des mittelbaren Täters und nicht nach dem des Tatmittlers beurteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1998 - 1 StR 410/98, wistra 1999, 23), der Korrektur.
  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Zu Recht hat das Landgericht insoweit auf § 17 Abs. 3 OWiG abgestellt, wobei dieser wegen der Eigenart des § 30 OWiG dahingehend zu verstehen ist, dass die Bedeutung der Straftat des § 298 Abs. 1 StGB und der Vorwurf, der das handelnde Organ trifft, zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, wistra 1991, 268, 269).
  • BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04

    Steuerfreie Mehrerlösabschöpfung

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Ist dagegen das Besteuerungsverfahren endgültig abgeschlossen, so ist der auf § 17 Abs. 4 OWiG entfallende Geldbußenanteil um die Steuerlast zu mindern (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, NStZ 2006, 231, 232; KK-OWiG/Rogall aaO, Rn. 124; Göhler/Gürtler aaO, Rn. 43).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Denn es wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn für eine Abschöpfungsmaßnahme der Bruttobetrag des erlangten Gewinns zugrunde gelegt wird und zugleich der gesamte Bruttobetrag besteuert würde (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 4/87, BVerfGE 81, 228, 241 f.; zu § 73 StGB: BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, NJW 2002, 2257, 2259).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Denn es wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn für eine Abschöpfungsmaßnahme der Bruttobetrag des erlangten Gewinns zugrunde gelegt wird und zugleich der gesamte Bruttobetrag besteuert würde (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 4/87, BVerfGE 81, 228, 241 f.; zu § 73 StGB: BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, NJW 2002, 2257, 2259).
  • OLG Stuttgart, 19.03.1970 - 2 Ss 90/70
    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Zwar gilt insoweit - anders als bezüglich des erlangten Etwas beim Verfall gemäß § 73 Abs. 1 StGB bzw. § 29a Abs. 1 OWiG - nach herrschender Ansicht das Nettoprinzip (OLG Hamburg, Beschluss vom 3. März 1971 - 2 Ss 90/70 OWi, NJW 1971, 1000, 1003; KKOWiG/Rogall aaO, § 30 Rn. 122; hiergegen mit beachtlichen Argumenten Göhler/Gürtler aaO, § 17 Rn. 38 f.).
  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Soweit sich in mehreren Entscheidungen die Formulierung findet, dass schriftliche Abfassung und Unterzeichnung wesentliche Förmlichkeiten darstellten (BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12), war den zugrundeliegenden Fällen gemeinsam, dass es bereits an der - nach allgemeiner Meinung erforderlichen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150) - schriftlichen Abfassung des Beschlusses fehlte.
  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 46/12

    Verfahrenshindernis und Verfahrenseinstellung wegen eines fehlenden schriftlichen

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Soweit sich in mehreren Entscheidungen die Formulierung findet, dass schriftliche Abfassung und Unterzeichnung wesentliche Förmlichkeiten darstellten (BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12), war den zugrundeliegenden Fällen gemeinsam, dass es bereits an der - nach allgemeiner Meinung erforderlichen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150) - schriftlichen Abfassung des Beschlusses fehlte.
  • BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Begriff des Angebots);

    Auszug aus BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die dieser Rechtsprechung zugrunde liegende Auslegung für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (BVerfG, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 BvR 1468/08, wistra 2009, 269 f.).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 87/99

    Verfahrenshindernis; Fehlender Eröffnungsbeschluß; Fehlende Unterschrift;

  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
  • OLG Celle, 29.03.2012 - 2 Ws 81/12

    Vorliegen der Voraussetzungen der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - Verg 40/05

    Ausschluss von Angeboten von der Wertung im Vergabeverfahren

  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (vertikale Absprachen;

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter;

  • OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 366/02

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Anwendung bei privaten

  • BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53
  • RG, 03.02.1910 - III 1038/09

    1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Da die Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat, bliebe dem Angriff der Nebenbeteiligten der Erfolg gegen diesen Schuldspruch auch in der Sache versagt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 59, 34).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Auf weitere etwaige Bedenken gar verfassungsrechtlicher Art gegen einen nach § 431 StPO nur eingeschränkten Prüfungsumfang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13 Rn. 30 (insoweit in BGHSt 59, 34 nicht abgedruckt) und vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19 Rn. 7 mwN sowie Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 47) kommt es damit nach umfassender Prüfung nicht mehr an.
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines

    Der tatbezogene Umsatz spielt nicht nur in den Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes eine zentrale Rolle für die Bußgeldzumessung, auch der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass die vorrangige Orientierung am tatbezogenen Umsatz "der Maßgeblichkeit des Unrechtsgehalts der Bezugstat für die Bestimmung des Ahndungsteils ausdrücklich gerecht" werde (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2013, 3 StR 167/13, BeckRS 2014, 5757 Rn. 39; Vollmer, in: MüKoEuWettbR, 4. Aufl. 2022, § 81d GWB, Rn. 21).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Auch beschränkte Ausschreibungen ohne vorangegangenen öffentlichen Teilnahmewettbewerb unterfallen dem Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, BGHSt 59, 34 mwN).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    ee) Ob hinsichtlich des Umfangs der Prüfungskompetenz insoweit anderes gilt, wenn es sich um eine Revision einer Nebenbeteiligten wegen einer nach § 30 OWiG verhängten Geldbuße handelt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris Rn. 30 mwN; Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16, juris Rn. 47), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars

    Eine solche Auslegung ist beispielsweise ganz überwiegende Meinung zu § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG, wonach die für eine Ordnungswidrigkeit zu verhängende Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen soll (sogenanntes Nettoprinzip; vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, wistra 2017, 242, juris Rn. 4 f. und vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565 Rn. 32; siehe aber auch zu im Rahmen des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG nicht abzugsfähigen Gemeinkosten BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris, Rn. 42 mwN).

    Abgesehen davon, dass es einen Vorteil darstellt, wenn Gemeinkosten, die selbst ohne Ausführung der amtspflichtwidrigen Beurkundungen angefallen wären, mit dem Erlös aus diesen bezahlt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris, Rn. 42 mwN), ist auch eine Berücksichtigung der von dem Notar für die Begehung der amtspflichtwidrigen Geschäfte aufgewendeten weiteren Kosten nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nicht geboten.

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Grundsätzlich muss sich aus den Entscheidungsgründen ergeben, in welcher Höhe eine Geldbuße ahndender und in welcher Höhe sie abschöpfender Natur ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2005 - KRB 22/04, NStZ 2006, 231, 232; vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, wistra 2014, 228, 232 (in BGHSt 59, 34 nicht abgedr.); Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 17 Rn. 43).

    Der - nach herrschender Meinung auf der Grundlage des Nettoprinzips zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, juris Rn. 4 f.; KK/Rogall aaO, Rn. 141 mwN; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, aaO) - wirtschaftliche Vorteil, der der Personenvereinigung aus der Tat zugeflossen ist, stellt jedoch nach § 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG rechnerisch im Regelfall die untere Grenze der Geldbuße dar.

    Das Landgericht hat sich zutreffend an den Maßstäben des § 17 Abs. 3 OWiG orientiert, wobei es gemäß der Eigenart des § 30 OWiG namentlich auf die Bedeutung der Straftaten nach § 299 Abs. 2 aF StGB und das Ausmaß der den Angeklagten vorzuwerfenden Pflichtverletzungen (s. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 15; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, wistra 2014, 228, 231) sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nebenbeteiligten abgestellt hat.

  • BFH, 22.05.2019 - XI R 40/17

    BFH konkretisiert das steuerliche Abzugsverbot für (Kartell-)Geldbußen

    Die vorrangige Orientierung am tatbezogenen Umsatz wird der Maßgeblichkeit des Unrechtsgehalts der Bezugstat für die Bestimmung des Ahndungsanteils ausdrücklich gerecht; entscheidend ist das dementsprechende Potenzial der Tathandlung (zur Strafbarkeit bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2013 - 3 StR 167/13, BGHSt 59, 34, Rz 39).
  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 278/21

    Revision der Nebenbeteiligten gegen die Unternehmensgeldbuße (Ahndungs- und

    Da die Nebenbeteiligte in ihrer Revisionsbegründung in Bezug auf den gegen den Angeklagten K. ergangenen Schuldspruch keine Einwendungen vorgebracht hat, steht dieser nicht zur Überprüfung des Revisionsgerichts (§ 444 Abs. 2 Satz 2 iVm § 431 Abs. 1 Satz 1 StPO, siehe hierzu auch KKStPO/Schmidt, 8. Aufl., § 444 Rn. 12; LR/Gaede StPO, 27. Aufl., § 444 Rn. 42; MüKoStPO/Scheinfeld/Langlitz, § 444 Rn. 41; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 444 Rn. 18; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, insoweit in BGHSt 59, 34 nicht abgedruckt).

    Trotz in diese Richtung gehender rechtspolitischer Kritik im Schrifttum (KKOWiG/Rogall, 5. Aufl., § 30 Rn. 192 f., 214; vgl. ferner bereits die Verweise in BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, insoweit in BGHSt 59, 34 nicht abgedruckt) hat der Gesetzgeber bei der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung die Regelungen des § 444 und des § 431 StPO (§ 437 StPO aF) unter lediglich redaktioneller Anpassung inhaltlich beibehalten (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 90, 93).

    Für die Bestimmung des Abschöpfungsteils gebietet der Begriff des "Vorteils" damit eine Saldierung, in deren Rahmen von den durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Zuwächsen die Kosten und sonstigen Aufwendungen des Betroffenen abzuziehen sind; es gilt das Nettoprinzip (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 5 StR 424/15, wistra 2017, 242; zur Anwendung des Nettoprinzips vgl. ferner BGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13 Rn. 42, insoweit in BGHSt 59, 34 nicht abgedruckt).

    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen, dass die zugehörigen Besteuerungsverfahren vor Urteilserlass bereits endgültig abgeschlossen worden waren, so dass der Abschöpfungsanteil der Geldbuße zu Recht um die Steuerlast gemindert wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13 Rn. 43, insoweit in BGHSt 59, 34 nicht abgedruckt; vom 25. April 2005 - KRB 22/04, NStZ 2006, 231).

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 347/15

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung

    Ist jedoch das Besteuerungsverfahren abgeschlossen, darf der Betroffene nicht auf die eventuell gegebene Möglichkeit der Änderung des Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO verwiesen werden; vielmehr ist die bestandskräftig festgesetzte Steuerschuld mindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, NJW 2002, 2257, 2258 f.; Beschluss vom 18. Februar 2004 - 1 StR 296/03, NStZ-RR 2004, 214, 215; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, juris Rn. 43; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 73c Rn. 2).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große

  • BFH, 07.12.2022 - I R 15/19

    EG-Kartellgeldbuße: Abziehbarer Abschöpfungsteil nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 290/20

    Inhalt des Eröffnungsbeschlusses (formelle Voraussetzungen für die Übernahme des

  • BGH, 14.07.2016 - 2 StR 514/15

    Übernahmebeschluss (Form)

  • BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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