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   BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17   

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https://dejure.org/2017,53433
BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17 (https://dejure.org/2017,53433)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2017 - 3 StR 109/17 (https://dejure.org/2017,53433)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 109/17 (https://dejure.org/2017,53433)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 90a StGB; § 92 StGB
    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (persönliches Äußerungsdelikt; Zu-Eigen-Machen fremder Äußerungen; objektiver Sinngehalt; Gesamtwürdigung; Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland; Freiheit von fremder Botmäßigkeit; aktivtätige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 90a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB, § ... 90a Abs. 3 StGB, § 90a Abs. 1 StGB, § 92 Abs. 2 StGB, § 92 Abs. 3 Nr. 3 StGB, § 130 Abs. 3 StGB, § 130 StGB, § 130 Abs. 1 StGB, § 130 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) StGB, § 130 Abs. 5 StGB, § 130 Abs. 2 StGB, § 90a StGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen schwerer Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole; Erforderlichkeit eines absichtlichen Einsatzes für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze; Leugnung des Holocaust

  • rewis.io

    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole: Wiedergabe fremder Äußerungen; Bewertung des Inhalts einer Äußerung sowie Zu-Eigen-Machen einer Äußerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen schwerer Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole; Erforderlichkeit eines absichtlichen Einsatzes für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze; Leugnung des Holocaust

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 589
  • StV 2018, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02

    Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    Dabei können neben dem Wortlaut und dem Kontext der Äußerung auch außerhalb derselben liegende Umstände Bedeutung erlangen (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02, NStZ 2003, 145; vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).

    Es verlangt daher auch bei der Strafzumessung für eine verbotene Meinungsäußerung Beachtung (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02, NStZ 2003, 145, 146 mwN).

  • BGH, 12.01.2016 - 5 StR 502/15

    Strafverfahren: Ausländerrechtliche Folgen als Strafzumessungsgründe

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    Eigene oder von dem Angeklagten unterstützte aktivtätige Bemühungen im Sinne eines Hinarbeitens auf einen derartigen Zustand ergeben sich daraus jedoch nicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 392/15, StV 2017, 379, 380).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 392/15

    Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (Unterstützung

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    Eigene oder von dem Angeklagten unterstützte aktivtätige Bemühungen im Sinne eines Hinarbeitens auf einen derartigen Zustand ergeben sich daraus jedoch nicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 3 StR 392/15, StV 2017, 379, 380).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind aus Sicht des Empfängerhorizonts dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1979 - 4 StR 207/79, juris Rn. 7; vom 20. Juli 1961 - 3 StR 21/61, NJW 1961, 1932, 1933; vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8 (zu § 130 StGB, insoweit in BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513 (zu § 130 Abs. 1 StGB)).
  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61

    Verbreitung einer die Bundesrepublik beschimpfenden Schrift - Strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind aus Sicht des Empfängerhorizonts dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1979 - 4 StR 207/79, juris Rn. 7; vom 20. Juli 1961 - 3 StR 21/61, NJW 1961, 1932, 1933; vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8 (zu § 130 StGB, insoweit in BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513 (zu § 130 Abs. 1 StGB)).
  • BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01

    Neue Verhandlung gegen Manfred Roeder aus Rechtsgründen erforderlich

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    Dabei können neben dem Wortlaut und dem Kontext der Äußerung auch außerhalb derselben liegende Umstände Bedeutung erlangen (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02, NStZ 2003, 145; vom 7. Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    b) Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen kommt als Tathandlung sowohl im Rahmen des § 90a Abs. 1 StGB als auch im Rahmen des § 130 Abs. 3 StGB neben einem Verbreiten von Schriften auch ein öffentliches Beschimpfen bzw. öffentliches Leugnen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, NStZ 2015, 81, 83).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind aus Sicht des Empfängerhorizonts dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1979 - 4 StR 207/79, juris Rn. 7; vom 20. Juli 1961 - 3 StR 21/61, NJW 1961, 1932, 1933; vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8 (zu § 130 StGB, insoweit in BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513 (zu § 130 Abs. 1 StGB)).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 207/79

    Verunglimpfung des Staates durch einen Zeitungsartikel - Materiell

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17
    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind aus Sicht des Empfängerhorizonts dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1979 - 4 StR 207/79, juris Rn. 7; vom 20. Juli 1961 - 3 StR 21/61, NJW 1961, 1932, 1933; vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8 (zu § 130 StGB, insoweit in BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513 (zu § 130 Abs. 1 StGB)).
  • BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18

    Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige

    aa) Bei seiner dementsprechenden Würdigung hat das Landgericht nicht berücksichtigt, dass es sich bei der Leugnung des Holocaust nach § 130 Abs. 3 StGB um ein persönliches Äußerungsdelikt handelt und die Wiedergabe fremder Äußerungen nur dann tatbestandsmäßig ist, wenn sich der Täter die Äußerung ausdrücklich oder konkludent derart zu eigen macht, dass er selbst leugnet (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 109/17, NStZ 2018, 589, 590).

    Die Strafkammer hätte die Einzelstrafen für die Fälle IV. 1., IV. 2., IV. 4. bis 8. und IV. 15. der Urteilsgründe nicht dem Strafrahmen des § 130 Abs. 3 StGB (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) entnehmen dürfen, da im Falle des § 130 Abs. 5 StGB der Strafrahmen des § 130 Abs. 2 StGB (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) gilt (BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 109/17, NStZ 2018, 589, 590; vom 2. April 1997 - 3 StR 95/97, BGHR StGB § 130 Strafrahmen 1).

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