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   BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17   

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BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17 (https://dejure.org/2017,46614)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2017 - 3 StR 423/17 (https://dejure.org/2017,46614)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17 (https://dejure.org/2017,46614)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 49 StGB; § 55 StGB; § 244 StGB
    Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem Fall und gesetzlich vertyptem Milderungsgrund; Versuch verminderte Schuldfähigkeit; doppelte Strafrahmenverschiebung); rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 244 Abs 3 StGB, § 337 Abs 1 StPO, § 354 StPO
    Wohnungseinbruchsdiebstahl: Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall

  • IWW

    §§ 460, ... 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 244 Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung eines minder schweren Falls vor dem vertypten Milderungsgrund; Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes; Gesamtwürdigung aller strafzumessungserheblichen Umstände; Vorliegen mehrerer vertypter ...

  • rewis.io

    Wohnungseinbruchsdiebstahl: Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseinbruchsdiebstahl: Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung eines minder schweren Falls vor dem vertypten Milderungsgrund; Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes; Gesamtwürdigung aller strafzumessungserheblichen Umstände; Vorliegen mehrerer vertypter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 104
  • StV 2019, 447
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 612/14

    Strafrahmenwahl beim (möglichen) Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier:

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
    Dabei wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer zu beachten haben, dass insoweit der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (21. November 2016) maßgeblich (s. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169) und im Fall einer vom Ersturteil abweichenden Gesamtstrafenbildung auch Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu richten ist (zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
    Dabei wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer zu beachten haben, dass insoweit der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (21. November 2016) maßgeblich (s. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169) und im Fall einer vom Ersturteil abweichenden Gesamtstrafenbildung auch Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu richten ist (zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
    Dabei wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer zu beachten haben, dass insoweit der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (21. November 2016) maßgeblich (s. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169) und im Fall einer vom Ersturteil abweichenden Gesamtstrafenbildung auch Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu richten ist (zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).
  • BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu gesetzlich vertypten

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, juris Rn. 7; vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524 mwN).
  • BGH, 11.08.1987 - 3 StR 341/87

    Erfordernis des Anstellens einer Gesamtwürdigung für die Frage der Anwendung des

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
    Ist der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen für den Angeklagten günstiger als derjenige des minder schweren Falls, ist dies in die Gesamtwürdigung miteinzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 3 StR 341/87, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 4; vom 17. Juni 2010 - 5 StR 206/10, NStZ-RR 2010, 305; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 50 Rn. 5).
  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10

    Meistbegünstigung (doppelte Milderung; minder schwerer Fall); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
    Ist der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen für den Angeklagten günstiger als derjenige des minder schweren Falls, ist dies in die Gesamtwürdigung miteinzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 3 StR 341/87, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 4; vom 17. Juni 2010 - 5 StR 206/10, NStZ-RR 2010, 305; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 50 Rn. 5).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 460/17

    Keine Unverwertbarkeit der unbefugten Aussage eines

    Dies ist ebenso rechtsfehlerhaft wie die unterbliebene Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB, die - auch - die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB (Fall II. 2.) betrifft (zu den Prüfungsschritten, falls ein vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt und das Gesetz einen unbenannten minder schweren Fall vorsieht, s. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in

    Dabei wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht zu beachten haben, dass bezüglich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (18. Dezember 2017) maßgebend ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16; vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 15.09.2020 - 3 StR 288/20

    Prüfung des minder schweren Falles bei der sexuellen Nötigung (Gesamtbetrachtung;

    Bei Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes des § 23 Abs. 2 StGB hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass dieser nicht isoliert den minder schweren Fall nach § 177 Abs. 9 StGB zu begründen braucht, sondern im Rahmen der die wesentlichen Umstände umfassenden Abwägung die Anwendung des Sonderstrafrahmens auch dann rechtfertigen kann, wenn er zu den - hier nicht gewürdigten - allgemeinen Milderungsgründen hinzutritt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, NStZ-RR 2018, 104 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens auch unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen dieses Milderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (BGH, Beschl. v. 17.10.2017 - 3 StR 423/17 unter Verweis auf BGH, Beschl. v. 1.2.2015 - 1 StR 629/14 = NStZ 2015, 696; v. 3.3.2015 - 3 StR 612/14 - juris Rn. 7, v. 4.4.2017 - 3 StR 516/16 = NStZ 2017, 524 m.w.N.).

    Ist der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen für den Angeklagten günstiger als derjenige des minder schweren Falles oder andersherum der Strafrahmen des minder schweren Falles günstiger als der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen, ist dies in die Gesamtwürdigung miteinzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2019, 2 StR 512/19, NStZ-RR 2020, 204, 205; Beschluss vom 17.10.2017, 3 StR 423/17, Rn. 5 bei juris, sowie Beschlüsse vom 11.08.1987, 3 StR 341/87, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 4; vom 01.03.2001, 4 StR 36/01, Rn. 5 bei juris; vom 17.06.2010, 5 StR 206/10, NStZ-RR 2010, 305, Fischer, StGB, 68. Aufl., § 50 Rn. 5).

  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19

    Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung);

    Daraus ergibt sich nicht, dass bei der Prüfung eines minder schweren Falles die gebotene Gesamtwürdigung aller strafzumessungserheblichen Umstände vorgenommen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, NStZ-RR 2018, 104; Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 163/14, juris Rn. 29).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17

    Darstellungsmangel bei der Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Mitteilung des

    Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird die Strafkammer zu beachten haben, dass hinsichtlich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (1. Juni 2017) maßgebend ist (s. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16) und eine Zäsurwirkung des Strafbefehls durch eine mögliche Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht entfiele (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 55 Rn. 9a).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 325/21

    Einziehung (Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung in der Urteilsformel)

    Das nach § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO zur Entscheidung berufene Gericht wird, was die Einbeziehung der beiden Einzelstrafen aus den zwei anderweitigen Entscheidungen betrifft, deren Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (12. April 2021) zugrunde zu legen haben (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - 3 StR 213/18, juris Rn. 3; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 09.08.2018 - 3 StR 291/18

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Vollstreckungsverfahren

    Das nach § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO zur Entscheidung berufene Gericht wird, was die Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl betrifft, den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (22. Februar 2018) zugrunde zu legen haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 05.10.2018 - 3 StR 213/18

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung

    Das nach § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO zur Entscheidung berufene Gericht wird, was die Einbeziehung der drei Einzelfreiheitsstrafen aus den beiden anderweitigen Entscheidungen betrifft, deren Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (4. Januar 2018) zugrunde zu legen haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung

    Das neue Tatgericht wird den Vollstreckungsstand hinsichtlich des Strafbefehls zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (28. Juni 2018) zugrunde zu legen haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 254/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zum Anlass für die Annahme eines

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